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<title>Forum für die SBV - Zeitweise Umsetzung eines Behinderten Mitarbeiters</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Zeitweise Umsetzung eines Behinderten Mitarbeiters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>also, via § 81 Abs 4 iV mit § 95 Abs 2 ist die SBV auch hier mit im Boot. Gleichgültig ob rechtlich der Sachverhalt einer Vetsetzung gegeben ist. Dieses vor dem Beginn der Maßnahme. Hat der AG hier nicht den § 95 Abs 2 beachtet, notfalls dieses anmahmen und dann rechtlich per ArbG erzwingen.</p>
<p>Der § 81 Abs 4 dürfte hier wohl nicht beachtet worden sein, da ja die Umsetzung auf den Handschnitt aus Gründen des § 81 Abs 4 erfolgte.</p>
<p>PS:Arbeitsunfall und Umsetzung als Folge, was sagt den die BG zu der erneuten Umsetzung? Wurde der Unfall überhaupt der BG gemeldet?</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18844</link>
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<pubDate>Mon, 09 Feb 2015 17:59:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
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<title>Zeitweise Umsetzung eines Behinderten Mitarbeiters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die SBV sollte zuerst mal prüfen, ob diese Maßnahme eine Versetzung im Sinne des § 99 BetrVG ist und ob die Mitbestimmung des BR eingehalten wurde.</p>
<p>Außerdem gibt es ja schließlich noch § 84 Abs. 1 SGB IX, den jede SBV immer im Kopf haben sollte.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18835</link>
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<pubDate>Sat, 07 Feb 2015 09:07:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Zeitweise Umsetzung eines Behinderten Mitarbeiters</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag </p>
<p>Wir sind neu gewählte SBV Vertretung und haben jetzt auch schon ein Problem,<br />
vieleicht könnt ihr uns ja helfen.</p>
<p>Eine Behinderte Mitarbeiterin hatte 2008 einen Arbeitsunfall und hat daher ihre Behinderung. Sie Arbeitet seid dem in einem Handzuschnitt in unserer Firma.<br />
Hier kann Sie ihre Arbeitskraft trotz der Behinderung voll einbringen, nun soll die Mitarbeiterin in einen Bereich Zeitweise Aushelfen wo die Arbeit Körperlich Einseitig schwerer ist.</p>
<p>Ich muss dazu noch sagen das die Mitarbeiterin schon mal in dem Bereich garbeitet hatte und auf Grund der Behinderung und der Körperlichen einseitigen schweren Arbeit damals 2008 in den Handzuschnitt versetzt wurde durch den AG.</p>
<p>Die Mitarbeiterin war auch beim Medizinischen Dienst und hat eine Bescheinigung das Sie mit einschrängungen in dem Bereich Handzuschnitt Eingesetzt wird.</p>
<p>Meine Frage was können wir als SBV tun um dieser Mitarbeiterin zu helfen so das Sie in dem Bereich bleiben kann.</p>
<p>Danke für eure Antworten</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 07 Feb 2015 06:40:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>P.Goerke</dc:creator>
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