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<title>Forum für die SBV - Interne beE und weiter im Amt?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Interne beE und weiter im Amt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Bemühungen zur Klärung. <br />
Es zeigt die fehlenden Regelungen im SGB IX bei Aufspaltungen, Abspaltungen, Auslagerungen von Firmenteilen im SGB IX auf. Es fehlen klare Regelungen zum Übergangsmandat für die SBV und der Stufenvertretungen. Gut, dass ich mich noch an das Betriebsverfassungsgesetz anlehnen und die dortigen Regelungen für die Betriebsräte heranziehen kann.<br />
Eine Teilfrage der Zuständigkeit und Nachfolge wurde geklärt, damit in den neuen Gesellschaften weiterhin die behinderten Menschen eine Interessensvertretung in der Übergangszeit haben. Neue Wahlen müssen organisiert werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19123</link>
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<pubDate>Wed, 08 Apr 2015 10:51:38 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Interne beE und weiter im Amt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>nach der Ergänzung neige ich zu der Ansicht, daß auch in diesem Fall - keine Eingliederung in den Betrieb, Kurzarbeit &quot;Null&quot;, Ende des Arbeitsverhältnisses in 19 Monaten - Wahlrecht und Wählbarkeit mit Beginn des neuen Vertrages erlischt. <br />
Dies kann mE analog gesehen werden zu einer Blockfreistellung bei ATZ, bei der der Verlust von Wahlrecht und Wählbarkeit ebenfalls mit Beginn der Freizeitphase automatisch eintritt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19122</link>
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<pubDate>Wed, 08 Apr 2015 09:29:36 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Interne beE und weiter im Amt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>könntet dies:<br />
....Sind aber nicht mehr in die Arbeitsorganisation eingebunden.....</p>
<p>nicht zu Probleme führen?</p>
<p>VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19119</link>
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<pubDate>Wed, 08 Apr 2015 09:23:15 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Interne beE und weiter im Amt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo  albarracin,</p>
<p>danke für die Antwort und die Einschätzung. </p>
<p>&quot;Grundsätzlich ja, sofern die Beschäftigungsgesellschaft eine eigene juristische Person ist.<br />
 Im Zweifelsfall ist die BR-Organisation maßgeblich.&quot;</p>
<p>Es handelt sich um eine interne beE, also nicht um eine neu gegründete Gesellschaft für diesen Zweck. Der Betriebsrat / SBV ist weiter für die Personen in der internen beE zuständig. </p>
<p>Der Aufhebungsvertrag ist ein &quot;dreiseitiger Vertrag&quot;, der das bestehende Arbeitsverhältnis ablöst durch zukünftige Vermittlungsbemühungen bei Kurzarbeit null und einer maximalen Laufdauer von 19 Monate. Erst nach 19 Monate bzw. bei erfolgreicher Vermittlung durch die beE ist der &quot;dreiseitige Vertrag&quot; erfüllt. Die Personen in der internen beE bekommen also bis 19 Monate noch Geld von der Firma. Sind aber nicht mehr in die Arbeitsorganisation eingebunden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19116</link>
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<pubDate>Wed, 08 Apr 2015 08:52:25 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Interne beE und weiter im Amt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,</p>
</blockquote><p>
Hallo,</p>
<blockquote><p><br />
mal eine Frage zur Amtszeit bzw. zur Beendigung der Amtszeit. Habe dazu folgendes bereits unter A-Z gefunden:<br />
Das Amt der Schwerbehindertenvertretung erlischt vorzeitig:<br />
-     wenn die VP es niederlegt<br />
-     <strong>wenn die VP aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausscheidet</strong><br />
-     wenn die VP ihre Wählbarkeit verliert</p>
<p>Wird das Arbeitsverhältnis beendet, wenn die amtierende Vertrauensperson in eine interne Beschäftigungsgesellschaft (beE = Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsorganisatorisch_eigenst%C3%A4ndige_Einheit">http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsorganisatorisch_eigenst%C3%A4ndige_Einheit</a> ) wechselt?</p>
</blockquote><p>
Grundsätzlich ja, sofern die Beschäftigungsgesellschaft eine eigene juristische Person ist.<br />
Im Zweifelsfall ist die BR-Organisation maßgeblich.</p>
<blockquote><p>Bei einer externen beE besteht die Vertragsbeziehung zum alten Arbeitgeber nicht mehr fort. Auch für die interne beE wurde ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet, doch verbleibt der Mitarbeiter der Firma weiter zugeordnet.</p>
</blockquote><p>
Sofern die &quot;Zuordnung&quot; nur aus einer finanziellen Trägerschaft des alten AG besteht und/oder einer Zweckbindung (Beschäftigungsgesellschaft nur für AN des AG XY), führt dies zum Erlöschen der Wählbarkeit für den bisherigen AG.</p>
<blockquote><p><br />
Es geht hier um das Nachrücken eines Stellvertreters.</p>
</blockquote><p>
Spielt im beschriebenen Fall keine besondere Rolle, ob es um die SBV selbst oder eines &quot;Stellis&quot; geht, wenn bereits ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wurde.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19114</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19114</guid>
<pubDate>Wed, 08 Apr 2015 07:06:59 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Interne beE und weiter im Amt?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>mal eine Frage zur Amtszeit bzw. zur Beendigung der Amtszeit. Habe dazu folgendes bereits unter A-Z gefunden:<br />
Das Amt der Schwerbehindertenvertretung erlischt vorzeitig:<br />
 -     wenn die VP es niederlegt<br />
 -     <strong>wenn die VP aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausscheidet</strong><br />
 -     wenn die VP ihre Wählbarkeit verliert</p>
<p>Wird das Arbeitsverhältnis beendet, wenn die amtierende Vertrauensperson in eine interne Beschäftigungsgesellschaft (beE = Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsorganisatorisch_eigenst%C3%A4ndige_Einheit">http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsorganisatorisch_eigenst%C3%A4ndige_Einheit</a> ) wechselt?<br />
Bei einer externen beE besteht die Vertragsbeziehung zum alten Arbeitgeber nicht mehr fort. Auch für die interne beE wurde ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet, doch verbleibt der Mitarbeiter der Firma weiter zugeordnet.</p>
<p>Es geht hier um das Nachrücken eines Stellvertreters.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19113</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19113</guid>
<pubDate>Wed, 08 Apr 2015 06:43:10 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
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