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<title>Forum für die SBV - Zusatzurlaub bei 20 Std.</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Zusatzurlaub bei 20 Std. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
 </p>
<blockquote><p>Danke für deine Info!<br />
Wie sieht es aber aus bei der Berechnung aus, wenn derjenige seinen normalen Urlaub nimmt!</p>
</blockquote><p>
Wie soll es da aussehen ? Was soll das ändern ?</p>
<blockquote><p>Zählt das dann auch als Arbeitstage ( in diesen Fall - ja ein halbes Jahr).</p>
</blockquote><p>
Wie kommst du darauf, daß genommene Erholungsurlaubstage Einfluß auf die Berechnung des Zusatzurlaubs haben könnten ???</p>
<blockquote><p>Dann wären es 15 Tage (bei 30 Tage Vollzeit)<br />
Somit würden wir nur noch auf 5 1/2 Monate kommen.</p>
</blockquote><p>
Was soll der Quatsch ? Das interessiert nicht. </p>
<blockquote><p>Wären es dann immer noch 3 Tage?</p>
</blockquote><p>
Ja Klar</p>
<blockquote><p>Bei meiner Berechnung, wenn ich den Urlaub abziehe,käme ich auf 2.29 Tage!</p>
</blockquote><p>
Sorry, aber das ist vollkommen Gaga</p>
<blockquote><p>Habe ich es jetzt zu komplieziert gerechnet oder spielt der normale Urlaub bei der Berechnung keine rolle?</p>
</blockquote><p>
Natürlich spielt der keine Rolle. Bei der Berechnung des Urlaubs spielt nur der <strong>Beschäftigungsgrad in Arbeitstagen</strong> eine Rolle. <br />
Und wenn der bei 50% liegt, ist es für die Berechnung von Erholungs- und Zusatzurlaub grundsätzlich vollkommen schnurz, wieviel der AN von diesen 50% tatsächlich gearbeitet hat.<br />
Auch wenn das hier manche nicht hören wollen: Es fehlt Dir an elementarsten arbeitsrechtlichen Kenntnissen. Sieh zu, daß Du sie Dir möglichst schnell per Schulung aneignest, wenn Du Deine &quot;Schäflein&quot; anständig vertreten willst.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19236</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19236</guid>
<pubDate>Wed, 06 May 2015 21:12:52 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusatzurlaub bei 20 Std. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Berechnung des Urlaubes spielen Stunden keine Rolle, sondern nur Arbeitstage.</p>
</blockquote><p>Danke für deine Info!<br />
Wie sieht es aber aus bei der Berechnung aus, wenn derjenige seinen normalen Urlaub nimmt!<br />
Zählt das dann auch als Arbeitstage ( in diesen Fall - ja ein halbes Jahr).<br />
Dann wären es 15 Tage (bei 30 Tage Vollzeit)<br />
Somit würden wir nur noch auf 5 1/2 Monate kommen. Wären es dann immer noch 3 Tage?<br />
Bei meiner Berechnung, wenn ich den Urlaub abziehe,käme ich auf 2.29 Tage!<br />
Habe ich es jetzt zu komplieziert gerechnet oder spielt der normale Urlaub bei der Berechnung keine rolle?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19235</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19235</guid>
<pubDate>Wed, 06 May 2015 18:15:51 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>al.bundy</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusatzurlaub bei 20 Std. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>bei der Berechnung des Urlaubes spielen Stunden keine Rolle, sondern nur Arbeitstage.</p>
<p>Wenn also der AN 50% der <strong>Arbeitstage</strong> arbeitet, hat er Anspruch auf 50% der Urlaubstage. Dabei muß der &quot;normale&quot; Erholungsurlaub und der Zusatzurlaub zwingend getrennt berechnet werden.<br />
Im geschilderten Fall (50% der Arbeitstage) führt dies zu einem Anspruch von 2,5 Tagen Zusatzurlaub, der gem. § 5 Abs. 2 BUrlG<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html">http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html</a><br />
zwingend auf 3 Tage aufzurunden ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19230</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19230</guid>
<pubDate>Tue, 05 May 2015 19:23:59 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusatzurlaub bei 20 Std.</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe ein AN der seit Anfang dieses Jahre mit 50GDB schwerbehindert ist.<br />
Nun arbeitet er 1 Woche mit 40 Std. und dann hat er eine Woche frei.<br />
Wie ist es da mit der Berechnung des Zusatzurlaubs?<br />
Er bekommt laut Gehaltzettel nur 2 Tage Sonderurlaub!<br />
Ich bin der Meinung ihm stehen 2,5 Zusatzurlaub zu - aufgerundet also 3 Tage.<br />
Kann mir da jemand helfen, was nun das richtige ist?<br />
Habe mich zwar überall mal alles durchgelesen, aber ich komme je mehr ich lese immer mehr durcheinander!<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/neutral.png" alt=":-|" /> </p>
<p>Gruß Alex.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19229</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19229</guid>
<pubDate>Tue, 05 May 2015 17:23:53 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>al.bundy</dc:creator>
</item>
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