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<title>Forum für die SBV - besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Herzlichen Dank!</p>
<p>Ich weiß, was damit gemeint ist und kenne bei uns auch die entsprechenden Regelungen bzw. Dokumente.</p>
<p>Danke!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 27 May 2015 19:40:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Kenny</dc:creator>
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<title>besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kenny!<br />
Bei uns z.B. gibt es eine IntegrationsVV früher Fürsorgeerlass genannt. Das ist eine Vereinbarung, die der Dienstherr zusammen mit der Hauptschwerbehindertenvertretung/ Gesamtschwerbehindertenvertretung aushandelt. Diese befragen zuvor die örtlichen Schwerbehidnertenvertretungen, was besonders zu regeln ist und ob es besondere Wünsche gibt.<br />
Hier hinein fällt z.B. eine &quot;Wetterregelung&quot; welche den behinderten Kollegen erlaubt trotz z.B. fester Arbeitszeiten früher zugehen/ später zu kommen, wenn es besonders heiss ist oder wenn so früh die Straßen im Winter nicht geräumt sind. Die Wetterlage muss den Behinderten beeinträchtigen bei seinem Arbeitsweg und bei seiner Arbeit und dann kann er im Wege der Dienstbefreiung (kein Abzug von Überstunden) nach Hause gehen. Der muss sich weder krank melden noch ein Attest vorlegen, er meldet sich einfach nur ab. Oder z.B. besondere Beurteilungsrichtlinien für Schwerbehinderte (eventuell nicht so flexibel einsetzbar, dafür aber keine schlechtere Note).<br />
Guck mal in den Infoportalen Deiner Dienststelle, ob es da sowas gibt. Ggf. frage Deine Dienststellenleitung. <br />
Grundsätzlich ist der öffentliche Dienst verpflichtet mehr für Schwerbehidnerte/ von Behinderung bedrohte Menschen zu tun als der normalsterbliche Arbeitgeber. Denn er als der größte Arbeitgeber in unserem Land und hat eine Vorbildfunktion für alle. Erfahrungsgemäß klappt das nicht immer so, wei sich der Gesetzgeber das gewünscht hat bei Schaffung des SGB IX, daher sind solche Zusatzvereinbarungen wie ein Fürsorgeerlass/ Integrationsvereinbarungen notwendig.<br />
Gruß Ola</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19325</link>
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<pubDate>Wed, 27 May 2015 11:44:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Ola</dc:creator>
</item>
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<title>besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es gibt hier u.a. besondere Fürsorgeerlaase/ -richtlinien, schaue dort einmal nach. Weiter sollte der öffentl. Dienst in Vorbildfunktion handeln, auch was die Quote betrifft.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19319</link>
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<pubDate>Wed, 27 May 2015 08:29:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
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<title>besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ins Forum,</p>
<p>bei den Nachteilausgleichen ist von &quot;besonderer Fürsorge im öffentlichen Dienst&quot; die Rede. </p>
<p>Was genau kann ich mir darunter vorstellen?</p>
<p>Grüße,<br />
Kenny+</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19314</link>
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<pubDate>Wed, 27 May 2015 07:06:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Kenny</dc:creator>
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