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<title>Forum für die SBV - Mehrarbeit auf Ausstellungen</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Mehrarbeit auf Ausstellungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Pernille,</p>
<p>das Recht auf Verweigerung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX ist ein Individualrecht. Das bedeutet, daß es vom <strong>sbM selbst</strong> geltend gemacht werden muß - im Übrigen ohne Angabe von Gründen.</p>
<p>Die SBV ist kein Vormund - auch kein wohlmeinender. Deswegen kann sie genausowenig wie der BR sbM von Vorneherein von Mehrarbeit ausschließen oder aber das Recht auf Verweigerung nach § 124 aushebeln. Für beides gibt es kein Mandat der Interessenvertretungen.<br />
Macht ein sbM selbst nicht vom Recht auf Verweigerung von Mehrarbeit Gebrauch, soll (und muß) der sbM im selben Umfang wie die anderen AN herangezogen werden.</p>
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<pubDate>Tue, 16 Jun 2015 10:47:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>Mehrarbeit auf Ausstellungen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Betrieb werden mehrere Ausstellungen organisiert. Dies fordert oft Extra-Arbeit. Deshalb ist es immer in Arbeitsverträgen drin, dass wenn es Mehrarbeit für Ausstellungsarbeit, gibt es eine Sonderregelung. Die Mitarbeiter werden für diesen Zeitraum abgeordnet und bekommen dafür einen Pauschalbetrag pro Tag.</p>
<p>Die Sonderregelung muss jetzt vom BR mit dem Arbeitgeber neu verhandelt werden und die Schwerbehindertenvertretung kann diesmal die Sichtpunkt der Schwerbehinderten Menschen vertreten. Deshalb diese Frage, wie könnte man das Thema Mehrarbeit für die Schwerbehinderten Menschen in der Sonderregelung abdecken? Soll in der Sonderregelung einfach ein Satz rein, wo drin steht &quot;Ausnahme für Schwerbehinderte....&quot; oder kann der Arbeitgeber einfach sagen, diese Regelung gilt für alle, die auf der Ausstellung sind. Das würden dann heißen, die Schwerbehinderten Menschen können dann nicht - wenn sie auf die Ausstellungen arbeiten - von Mehrarbeit befreien. Die Hauptarbeit von diesem Betrieb sind Ausstellungsorganisation.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19394</link>
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<pubDate>Tue, 16 Jun 2015 08:55:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Pernille</dc:creator>
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