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<title>Forum für die SBV - Ausgleichsabgabe Praktikanten</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Ausgleichsabgabe Praktikanten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es kommt nicht darauf an, wie man ein Beschäftigungsverhältnis nennt, sondern was es tatsächlich darstellt.</p>
<p>Sofern eine &quot;Praktikanten&quot;tätigkeit nicht ausdrücklich verpflichtender Bestandteil einer Ausbildung (und im entsprechenden Ausbildungsplan vorgesehen)ist, reden wir grundsätzlich über einen &quot;normalen&quot; AN mit (ggfs.) einem &quot;normalen&quot; Arbeitsvertrag (ggfs. befristet) und mit &quot;normalen&quot; AN-Ansprüchen bei Entlohnung, Urlaub, AU etc.<br />
Dies bedeutet, daß der &quot;Praktikant&quot; dann Anspruch mindestens auf Entlohnung nach MiLoG hat bzw. nach tariflicher Bezahlung, wenn Tarifbindung besteht.<br />
Und natürlich wird so ein &quot;Praktikant&quot; angerechnet, wenn der entsprechende Beschäftigungsumfang vorliegt.</p>
<p>Darauf haben im geschilderten Fall BR und SBV gemeinsam zu achten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19500</link>
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<pubDate>Mon, 06 Jul 2015 10:22:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Ausgleichsabgabe Praktikanten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, normalerweise gilt wohl dies:<br />
Arbeitsplätze, auf denen Auszubildende oder andere Personen im Rahmen der beruflichen Bildung (z.B. Praktikanten) beschäftigt werden, sowie Arbeitsplätze mit Beschäftigungen von weniger als 18 Stunden wöchentlich oder die von Natur aus oder nach Vereinbarung nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, zählen bei der Berechnung der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze nicht mit (§ 74 Abs. 1 SGBIX).<br />
Da aber bei euch ein längerer Zeitrahmen und ggf. mehr als 18 Std.wöchentlich mit adäquater Entlohnung geplant ist, wäre anzunehmen, dass der Praktikant bei euch angerechnet werden kann.<br />
Die rechtssicherste Antwort hierzu kann dir aber das zuständige Integrationsamt geben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19499</link>
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<pubDate>Mon, 06 Jul 2015 10:19:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>ciralifan</dc:creator>
</item>
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<title>Ausgleichsabgabe Praktikanten</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
ich habe als SBV von unserem Rekruting Center eine Bewerbung eines Schülers für einen Praktikumsplatz zur Sichtung bekommen.<br />
Das Praktikum wird einen Zeitraum von ca. einem Jahr umfassen.<br />
Generell bekommen die Praktikanten, einen Praktikantenvertrag und einen gewissen &quot;Lohn&quot; für Ihre Arbeit bei uns.<br />
Der Schüler hat sich in seiner Bewerbung ausdrücklich als Schwerbehinderter (Rollstuhl) beworben.<br />
Unserer Arbeitgeber erfüllt nicht die Quote der Behinderten Personen!<br />
Nun meine Frage:<br />
Wird ein Praktikant auch bei der Ausgleichsabgabe (5%) mit gerechnet?<br />
So dass der Arbeitgeber dementsprechend weniger bezahlen/abgeben muss?</p>
<p>Grüße<br />
Bastian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19498</link>
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<pubDate>Mon, 06 Jul 2015 10:00:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>bastianw</dc:creator>
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