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<title>Forum für die SBV - Personalrat vertritt SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Personalrat vertritt SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>vielleicht noch ergänzend zu den vorstehenden Ausführungen:</p>
<p>Wenn mind. 5 SB in Deinem Betrieb sind, dann wird eine SBV gewählt. Die gewählte Vertretung muss NICHT selbst schwerbehindert sein (wäre aber natürlich von Vorteil). Es wäre z.B. in Eurem Fall ein Weg, wenn Ihr eine Wahl durchführt, Du Dich als SBV aufstellen lässt und ggf. gewählt wirst. Dann hättet Ihr eine offizielle, gewählte  Schwerbehindertenvertretung, die auch der Geschäftsführung gegenüber mit allen Merkmalen nach dem SGB IX ausgestattet wäre...</p>
<p>Viele Grüße<br />
Barevi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19587</link>
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<pubDate>Mon, 20 Jul 2015 04:54:40 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>barevi</dc:creator>
</item>
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<title>Personalrat vertritt SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>der Personslrat ist Petsonalrat undvhat NUR die Rechte und Aufgaben lt. PersVG. Er hat nicht die Rechte und Aufgaben der/ einer SBV! Darf daher deren Aufgaben auch nicht wahrnehmen. Der PersRat oder BR ist nur in den Angelegenheiten lt. SGB IX zu beteiligen, wo das SGB IX dieses im SGB IX ausdrücklich so vorsieht, zB bei Maßnahmen lt. § 84 SGB IX.</p>
<p>Die GF hat hier also Recht!</p>
<p><br />
Betreffend Wahl. Wenn es mindest 5 Wahlbetechtigte gibt, kann sollte eine Wahl stattfinden. Ggf mit Hilfe des Integrationsamtes. Es reicht ja, wenn sich dann mindestens ein Wahlbetechtigter an der Wahl beteiligt. Er kann dann kandidieren und sich auch ggf selbst wählen, dann hat er das Mandat. Denn es gibt keine Mindesteilnehmetzahl.</p>
<p>Hinweis: Wenn es keine örtl. SBV gibt, aber eine Bezirks- oder GSBV usw. nimmmt diese kraft Gesetz die / alle Aufgaben der SBV wahr. Die muss dann aber versuchen örtl. Wahlen einzuleiten. Wenn es eine solche gibt, ist auch NUR diese für die Einleitung der Wahl zuständig, NICHT der PR. Der PR nur wenn es eine solche nicht gibt.</p>
<p><br />
Zusatz: Auch wenn es keine SBV gibt, haben die Rechte der Schwerbehinderten lt. SGB IX Bestand.</p>
<p><br />
Noch folgende Anmerkung, der PR sollte dringenst auf eine SGB IX Schulung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19580</link>
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<pubDate>Fri, 17 Jul 2015 12:20:35 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
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<title>Personalrat vertritt SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Dirki,<br />
 <br />
da hat der &quot;Geschäftsführer&quot; vollkommen Recht. Er braucht und darf Dich nicht einbinden, da Du nicht von den Wahlberechtigten sbM zur Vertrauensperson gewählt und legitimiert bist nach <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/94.html">§ 94 SGB IX</a>. Ein Beschluß des Personalrates kann niemals eine SBV-Wahl ersetzen. Dieser PR-Beschluss ist von Anfang an unwirksam und nichtig! Niemand muss ihn beachten.</p>
<p>Sollte es aber eine überörtliche GSBV oder BSBV oder HSBV geben, müsste diese von der Dienststelle als Ersatzvertretung beteiligt werden nach § 97 SGB IX.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19578</link>
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<pubDate>Fri, 17 Jul 2015 11:13:29 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Personalrat vertritt SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo *,</p>
<p>zur Situation: Trotz mehrfacher Versuche des Personalrates wurde mangels Beteiligung der Mitarbeiterschaft keine SBV gewählt. Mein Umfeld teilte mir mit, dass dann automatisch (???) der Personalrat die Aufgaben (in Gänze?) der Schwerbehindertenvertretung wahrnimmt. Ich habe mich innerhalb des Personalrats bereit erklärt diese Thematik als Arbeitsschwerpunkt zu übernehmen. Dies wurde dem Geschäftsführer auch so mitgeteilt.<br />
Nun wurde eine Schwerbehinderte eingestellt, ohne dass vorher eine Beteiligung im Auswahlverfahren erfolgte. Hinweis Geschäftsführer, sie sind ja keine Schwerbehindertenvertretung. Ist das so korrekt?<br />
Eine Rechtsquelle (am besten mit Kommentar) würde mir sehr helfen. Meine bisherigen Recherchen blieben leider erfolglos...<br />
Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19577</link>
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<pubDate>Fri, 17 Jul 2015 10:20:07 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dirki</dc:creator>
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