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<title>Forum für die SBV - Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Zuschuss ist ja nach oben begrenzt. Die Krankenkasse gewährt glaube ich maximal 1200,- je nach Behinderungsgrad. Die 2400,- finde ich auch extrem hoch? Normalerweise kosten diese Schreibtische unter 1000,-, wie man z.B. hier vergleichen kann: <a href="http://hoehenverstellbare-schreibtische.net/">Kaufberatung für elektrisch höhenverstellbare Schreibtische</a></p>
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<pubDate>Sat, 09 Jul 2016 17:24:09 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>MalindaMirax</dc:creator>
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<title>Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Euch allen für Eure Hilfestellung <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/blume.png" alt="✿" /> </p>
<p>Soeben erhielt ich folgende Antwort der DRV Speyer ....</p>
<p>Sehr geehrter Herr T................,</p>
<p>technische Arbeitshilfen (z.B. orthopädischer Bürostuhl, höhenverstellbarer Schreibtisch), die im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben von der Deutschen Rentenversicherung in voller Höhe finanziert wurden, sind Eigentum des Arbeitnehmers. Die Arbeitshilfen können bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden.</p>
<p>Etwas anderes gilt, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt hat.<br />
Die Arbeitshilfen gehören in diesem Fall anteilig auch dem Arbeitgeber. </p>
<p>Bei einem Arbeitgeberwechsel muss sich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber über die Mitnahme der Arbeitshilfen einigen.</p>
<p>Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter meinefrage@drv-bund.de gerne zur Verfügung. </p>
<p>Bitte nutzen Sie nur diese Mailadresse und schreiben nicht an einzelne Mitarbeiter. Sie verkürzen hierdurch die Bearbeitung.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihre<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 05 Aug 2015 08:43:37 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>Tom.</dc:creator>
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<title>Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es macht auch durchaus Sinn, seinen Anspruch für Leistungen der DRV an den AG abzutreten. Dann beantrag der AG die Leistung und bekommt diese auch- Da der AG vorsteuerabzugsberechtigt ist leistet die DRV dann, vor allem bei Vollleistung, an den AG ggf höhere Leistungen (ersparte Steuer). Weiter hat man dann keine Probleme mit ggf anfallenden Reparaturen usw. da es dann Eigentum des AG ist.</p>
<p>Dieses ist besondere bei technischen Dingen sinnvoll. Auch hat man dann nicht ggf das Problem, dass ein AG das Einbringen von Fremdausstattungen nicht verweigert. Denn ein AG muss es nicht zulassen, dass ein AN eigene Ausstattung / Arbeitsmittel einbringt.</p>
<p>Der AG muss nur ggf einen Arbeitsplatz gem. § 81 Abs. 4 SGB IX behindertengerecht ausstatten. Doch diese Ausstattung ist und muss dann, in der Art, nicht dem Willen/Wunsch des AN entsprechen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 04 Aug 2015 14:27:50 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
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<title>Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tom,<br />
vor der ähnlicher Frage stand ich in feb. 2015 auch und erkundigte mich bei  DRV regionalzentrum H. Wolf (juergen.wolf@drv-bw.de)0711 / 848-12215 und bekam Antwort:</p>
<p>1) Bei Komplett Übernahme -DRV- gehören die Leistungen (Tisch / Stuhl usw.) dem Antragsteller (Arbn.) ==&gt; er kann sie mit nach Hause nehmen / gehören ihm<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
<strong>ABER </strong>-- in diesem Fall ist ein wiederholter Antrag(evtl. Arb Platzwechsel) <span style="color:#f00;">NICHT</span> möglich <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" />  </p>
<p>2) werden Leistungen (Tisch / Stuhl usw.) nur <strong>bezuschusst</strong>, ist wiederholte Beantragung bei neuem AG jederzeit möglich</p>
<p>so viel ich weis ist bei Bezuschussung der AG Eigentümer aber zweckgebunden für entspr. Arbn.</p>
<p>ich empfehle dir mit  DRV  H. Wolf in Kontakt zu treten. </p>
<p>in meinem fall (evtl. AG-wechsel) ist also eine Bezuschussung günstiger als Vollübernahme der DRV</p>
<p>Bezuschussung Stuhl: €435.-    / Tisch: €800.-</p>
<p>gruß<br />
Jorgo</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 04 Aug 2015 13:57:40 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>jorgo</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Heiner - Danke für die rasche Antwort.</p>
<p>Auf diese Idee bin ich deshalb gekommen, da meine Kollegin diese Maßnahme persönlich angeleiert hat und die DRV IHR ganz persönlich das Geld ( € 800,00 )zur Verfügung gestellt hat. </p>
<p>Meine Kollegin hat einen ( noch geringen ) GdB und da sieht es die DRV als Präventivmaßnahme.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 04 Aug 2015 12:03:49 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>Tom.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wie kommst Du auf die Idee, dass es ihr (persönlicher) Schreibtisch ist. Der Zuschuss der DRV deckt ja noch nicht mal 1/3 des Beschafgungspreises ab.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19679</link>
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<pubDate>Tue, 04 Aug 2015 11:57:21 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
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<title>Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo und guten Tag –</p>
<p>eine meiner Kolleginnen hat einen Zuschuss ( € 800,00 ) durch die DRV für einen Schreibtisch erhalten.</p>
<p>Dieser Zuschuss deckt die gesamte Summe ( ca. 2.400,00 € ) nicht ab und der Arbeitgeber ist bereit die restliche Summe zu übernehmen.</p>
<p>Bitte – jetzt meine Fragestellung =</p>
<p>Wenn meine Arbeitskollegin in ferner Zukunft einmal den Arbeitsplatz wechseln sollte – kann und darf Sie doch den Schreibtisch mitnehmen – oder ? – es ist doch IHR Schreibtisch.</p>
<p>Bitte – </p>
<p>WO ist die rechtliche Grundlage, dass der Arbeitgeber keine Rechte oder gar Anrechte auf diesen Schreibtisch hat ..?..</p>
<p>Für Eure Bemühungen im Voraus vielen Dank </p>
<p>Gruß Tom.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19678</link>
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<pubDate>Tue, 04 Aug 2015 11:48:34 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>Tom.</dc:creator>
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