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<title>Forum für die SBV - SBV ist freigestellt und geht in Rente</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>SBV ist freigestellt und geht in Rente (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo und erstmal danke für die Antwort.<br />
Dann werden wir wohl vermehrte Freistellungen wegen heranziehens des Stelli<br />
machen müssen.<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19691</link>
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<pubDate>Wed, 05 Aug 2015 09:32:54 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Hans</dc:creator>
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<title>SBV ist freigestellt und geht in Rente (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es gibt keinen direkten Anspruch auf &quot;Einarbeitungsfreistellung&quot;. Ob der AG eine solche zugesteht, ist reine Verhandlungssache.<br />
Deine eigene Freistellung als Nachrücker beginnt mit dem ersten Tag des Ruhestandes Deines Vorgängers.</p>
<p>Allerdings solltest  Du als erster &quot;Stelli&quot; bei mehr als 200 sbM schon zu ständigen Aufgaben herangezogen sein und doch auch Urlaubs- und Krankheitsvertretung gemacht haben. Das sollte eigentlich schon eine &quot;faktische&quot; Freistellung ergeben. Die dafür notwendige Abstimmung gem. § 95 Abs. 1 Satz 6 kann natürlich auch dann für die sukzessive Übergabe genutzt werden.</p>
<p>Worauf Du jetzt allerdings ggü. dem AG schon Anspruch hast angesichts des feststehenden Nachrückens, ist ein erweiterter Schulungsanspruch in Hinblick auf die neuen bzw. erweiterten Aufgaben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19690</link>
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<pubDate>Wed, 05 Aug 2015 09:28:27 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>SBV ist freigestellt und geht in Rente</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
ich bin 1.Stellvertreter in meinem Betrieb.<br />
Da wir über 200 Schwerbehinderte haben, ist mein SBV freigestellt.<br />
Er wird nächstes Jahr (20106) im Juni in Ruhestand gehen.<br />
Als sein Stellvertreter muss ich ja in das Amt und die Fälle eingearbeitet werden.<br />
Ab wann kann er mich ebenfalss komplett freistellen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19686</link>
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<pubDate>Wed, 05 Aug 2015 08:21:09 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Hans</dc:creator>
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