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<title>Forum für die SBV - Zusammenfassung von Betrieben</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Zusammenfassung von Betrieben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Erstmal danke für die schnelle Antwort!<br />
» <br />
» Das heißt also, wenn drei Betriebe für die Wahl zusammengefasst werden,<br />
» weil zwei davon nicht jeweils 5 schwerbehinderte Beschäftigte haben, kann<br />
» in den zeitlich nachfolgenden Betriebsratswahlen für jeden Betrieb<br />
» problemlos ein eigenständiger Betriebsrat gewählt werden&gt;! <br />
<strong>JA!</strong><br />
» Aber heißt es nicht eigentlich, dass die beiden Bereiche übereinstimmen<br />
» sollen sollen&gt; <br />
<strong>NEIN!</strong><br />
» Oder bedeutet das nur, dass bei einer eigenen<br />
» Schwerbehindertenvertretunge diese mit dem Bereich/Bezirk des<br />
» Betriebsrates gleichlaufen soll&gt;<br />
<strong>JA!</strong></p>
<p>Offen bleibt noch die Frage, was ist mit dem dritten Betrieb&gt; Gibt es da keine Schwerbehinderten oder gibt es da schon eine SchwbV&gt;</p>
<p>Weiterhin wäre ggf. wichtig ob es einen GBR gibt&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1984</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1984</guid>
<pubDate>Thu, 12 Jan 2006 15:33:42 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung von Betrieben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo Muckelmann,<br />
» das Zusammenlegen von Betriebsteilen zur Wahl einer Schwbv hat keinerlei<br />
» Auswirkungen auf die Wahl des BR. Jeder Betriebsteil wählt<br />
» selbstverständlich seinen eigenen BR.</p>
<p>Erstmal danke für die schnelle Antwort!</p>
<p>Das heißt also, wenn drei Betriebe für die Wahl zusammengefasst werden, weil zwei davon nicht jeweils 5 schwerbehinderte Beschäftigte haben, kann in den zeitlich nachfolgenden Betriebsratswahlen für jeden Betrieb problemlos ein eigenständiger Betriebsrat gewählt werden&gt;! <br />
Aber heißt es nicht eigentlich, dass die beiden Bereiche übereinstimmen sollen sollen&gt; Oder bedeutet das nur, dass bei einer eigenen Schwerbehindertenvertretunge diese mit dem Bereich/Bezirk des Betriebsrates gleichlaufen soll&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1982</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1982</guid>
<pubDate>Thu, 12 Jan 2006 14:32:07 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Muckelmann</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung von Betrieben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Muckelmann,<br />
das Zusammenlegen von Betriebsteilen zur Wahl einer Schwbv hat keinerlei Auswirkungen auf die Wahl des BR. Jeder Betriebsteil wählt selbstverständlich seinen eigenen BR.</p>
<p><strong>Zusätzliche Infos:</strong><br />
Über die Zusammenfassung entscheiden nach Abs. 1 Satz 5 die Arbeitgeber in eigener Zuständigkeit <strong>im Benehmen mit dem zuständigen Integrationsamt</strong>. <br />
Der Arbeitgeber hat hierbei seine Entscheidung mit dem Integrationsamt zu erörtern, ist aber an dessen Stellungnahme nicht gebunden. <br />
Zuständig sind die Integrationsämter, in deren Bereich die zusammengefassten Betriebe liegen. </p>
<p>Der Arbeitgeber kann auch die Wiederauflösung der Zusammenfassung beschließen, etwa dann, wenn die einzelnen Betriebe jeweils mehr als 5 schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Entfallen die Voraussetzungen einer Zusammenlegung nach der Wahl, bleibt dies allerdings ohne Einfluss auf die Rechtsstellung der gewählten Schwerbehindertenvertretung; diese bleibt bis zum Ende der Amtszeit im Amt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1971</link>
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<pubDate>Wed, 11 Jan 2006 16:55:06 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
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<title>Zusammenfassung von Betrieben</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich würde gerne wissen, ob und wie sich die Zusammenfassung von Betrieben nach <strong>§ 94 Abs. 1 Satz 5 SGB IX </strong>auf die Betriebsratswahlen auswirkt. Können die Betriebe, welche für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung zu einem &quot;Hauptbetrieb&quot; gezogen werden trotzdem noch eigene Betriebsräte wählen oder findet diesbezüglich auch eine Zusammenfassung statt&gt;<br />
Danke im voraus für hoffentlich hilfreiche Antworten</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1970</link>
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<pubDate>Wed, 11 Jan 2006 16:00:12 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Muckelmann</dc:creator>
</item>
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