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<title>Forum für die SBV - Schutz im SBV Büro</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Schutz im SBV Büro (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote></blockquote><blockquote><p>Da jedoch außer mir niemand Zutritt zum Büro hat, könnte es ja auch mal sein, dass ein Vorgang bis zum nächsten Tag auf dem Tisch &quot;liegen&quot; bleibt. </p>
</blockquote><p>Auch bei mir wird am Ende des Arbeitstages alles weggeschlossen. So viel Zeit muß sein.</p>
<blockquote></blockquote>]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 31 Aug 2015 11:29:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Schutz im SBV Büro (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da gebe ich dem Wolfgang vollkommen recht.</p>
<p>Die Unterlagen in den Räumen der Personalvertretungen müsse eigentlich</p>
<p>verschlossen sein, um unrechtmäßiges Einsehen zu verhindern. Sollte sich</p>
<p>dennoch, ob Mitarbeiter oder Chef, wer auch immer, dieser Unterlagen bedienen,</p>
<p>hat das strafrechtliche Folgen. Das sollten die Leitung sowie die Mitarbeiter schon </p>
<p>wissen, auch das bei hierfür verhängte Strafgelder diese Geld aus der eigenen Tasche </p>
<p>des &quot;Täters&quot; Verursachers bezahlt werden muss.</p>
<p>Gruß Andale</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 31 Aug 2015 11:20:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>andale</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schutz im SBV Büro (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>schalte den Datenschutzbeauftragten ein. Erkläre dem Betroffenen, dass man via Anwalt wegen Verstoß gegen den Datenschutz gegen ihn vorgeht. Denn er hat ja ggf durch unbefugte Einsicht in Unterlagen gegen den Datenschutz verstoßen. Bedonders hier auch betreffend Unterlagen zu Schwerbehinderten.</p>
<p>Verlange weiter ein Türschloss zu dem es keinen weitere Schlüssel beim AG auch nicht bei der Hausverwaltung gibt. Eine Notfallschlüssel kann man für echte Notfälle in einem vetdiegelten Umschlag hinterlegen. Wird dieser unberechtigt dann genutut, geschied dieser unter dem strafbaren Siegelbruch.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19760</link>
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<pubDate>Mon, 24 Aug 2015 08:32:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schutz im SBV Büro (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Micha,</p>
<p>&quot;zu 1)<br />
Wenn der &quot;Besuch oder die Begehung&quot; nicht angekündigt ist, kann ich den auch nicht im voraus verbieten.&quot;</p>
<p>Sehe ich anders, es handelt sich hierbei um ein grundsätzliches Verbot, das auszusprechen ist. Das muss nicht wiederholt werden und ist nicht an einen konkreten Anlass gebunden.</p>
<p>&quot;zu 2)<br />
Da ich alleine freigestellter PR/SBV bin und sonst niemand den Schlüssel zu meinem Büro hat (außer Haustechnik und im Vertretungsfall mein Stelli), erübrigt sich die Sache mit den abschliesbaren Schränken. Klar ist mein Büro mit (auch abschließbaren) Schränken ausgestattet. Da jedoch außer mir niemand Zutritt zum Büro hat, könnte es ja auch mal sein, dass ein Vorgang bis zum nächsten Tag auf dem Tisch &quot;liegen&quot; bleibt. Das ist ja gerade bei einem ausschließlich für SBV/PR genutztem Büro der Vorteil. &quot;</p>
<p>Ich schließe alles weg, da bleibt nichts auf dem Schreibtisch liegen, auch Putzfrau und Haustechnik sollen und dürfen da nichts lesen. <br />
Im Übrigen lieferst Du die Begründung für das Wegschließen der Unterlagen doch mit Deiner Ausgangsfrage mit: So ist nichts einsehbar bei einem unbefugten Betreten des Büro, auch nicht für die Geschäftsleitung.</p>
<p>lg</p>
<p>Hardy</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19759</link>
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<pubDate>Mon, 24 Aug 2015 08:17:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>elschwoabos</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schutz im SBV Büro (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo albarracing,<br />
schnelle Antwort. Danke <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
zu 1)<br />
Wenn der &quot;Besuch oder die Begehung&quot; nicht angekündigt ist, kann ich den auch nicht im voraus verbieten.<br />
zu 2)<br />
Da ich alleine freigestellter PR/SBV bin und sonst niemand den Schlüssel zu meinem Büro hat (außer Haustechnik und im Vertretungsfall mein Stelli), erübrigt sich die Sache mit den abschliesbaren Schränken. Klar ist mein Büro mit (auch abschließbaren) Schränken ausgestattet. Da jedoch außer mir niemand Zutritt zum Büro hat, könnte es ja auch mal sein, dass ein Vorgang bis zum nächsten Tag auf dem Tisch &quot;liegen&quot; bleibt. Das ist ja gerade bei einem ausschließlich für SBV/PR genutztem Büro der Vorteil. </p>
<p>Gruß micha</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19758</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19758</guid>
<pubDate>Mon, 24 Aug 2015 07:32:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>micha</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schutz im SBV Büro (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>1. <br />
Die SBV hat in ihren Räumlichkeiten Hausrecht analog zu den Regelungen für BR/PR. Das Betreten kann untersagt und die Untersagung gerichtlich durchgesetzt werden.</p>
<p>2.<br />
Die SBV kann (und sollte unbedingt) verlangen, daß die Schließung des SBV-Büro so ausgelegt ist, daß es einen Zugang nur noch bei Notfällen für Dritte möglich ist. Unabhängig davon wundert mich die Frage nach dem &quot;Durchstöbern&quot; von Akten, da diese unabhängig von Zugangsregelungen sowieso in einem verschließbaren Schrank aufbewahrt werden sollten, dessen Schlüssel nur die SBV hat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19757</link>
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<pubDate>Mon, 24 Aug 2015 07:19:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schutz im SBV Büro</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
hätte mal eine allgemeine Frage.<br />
Was habt ihr für Erfahrungen bzw. was haltet ihr davon, wenn der Dienststellenleiter/ Vorgesetzte oder Personalchef die Räume der SBV/Personalrat ohne Zustimmung oder Mitteilung in Abwesenheit der SBV alleine betritt. <br />
Er könnte doch hier alle Vorgänge/ Ordner kontollieren. <br />
Welchen Schutz hat man vor solch einer Kontrolle?<br />
Bin auf eure Antworten gespannt.<br />
Schöne Grüße Micha</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19756</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19756</guid>
<pubDate>Mon, 24 Aug 2015 06:56:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>micha</dc:creator>
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