<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Geringfügig beschäftigt und gewählt</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Geringfügig beschäftigt und gewählt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die am Wahltag 18 Jahre alt sind.</p>
</blockquote><p>
   <br />
Hallo Ironie, </p>
<p>Heiner hat Recht, der Verweis auf das Betriebsverfassungsrecht ist nicht besonders hilfreich, vor allem nicht beim aktiven Wahlrecht. Das verwirrt! Bei der SBV-Wahl dürfen (im Gegensatz zu BR/PR-Wahlen) z.B. auch minderjährige sbM mitwählen, die am  Wahltag noch nicht <strong>18 Jahre</strong> alt sind. Da muss kein sbM volljährig sein, um bei einer örtlichen SBV-Wahl mitwählen zu dürfen.<br />
  <br />
Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19771</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19771</guid>
<pubDate>Tue, 25 Aug 2015 16:34:17 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Geringfügig beschäftigt und gewählt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Ironie&quot;,</p>
<p>ein Link zur BR Wahlen und Aussagen über das Wahlrecht zu BR Wahlen helfen hier nicht. Sie <strong>verwirren ggf nur</strong>.</p>
<p>Denn: <em>Was soll hier diese Aussage von Dir &quot;Von den Wahlberechtigten müssen mindestens 3 in den Betriebsrat wählbar sein.&quot;</em></p>
<p>Wenn dann sollte man auf Seiten zur SBV Wahl, wie die hier auf den Forumsseiten <strong>&quot;Wahlen&quot; oder A-Z Wahlen, bzw auf die Wahlbroschüren des IA </strong> verweisen und ggf dann Aussagen von dort übernehmen.</p>
<p><br />
Hallo &quot;raabigramm030&quot;, </p>
<p>als geringfügig  Beschäftigter bzw Bezieher einer Erwerbsminderung, muss man unbedingt auf die hier geltenden Verdienst-/Zuverdienstgrenzen achten.</p>
<p>Also, wenn auf Grund der Mandatszeiten mehr als die Zeit lt. ArbV gearbeitet wird, werden diese Zeiten ja in Freizeit ausgeglichen in der vom Gesetzt hier vorgesehenen Zeit. Ist dieses aber nicht möglich, werden <strong>diese Zeiten wie Mehrarbeit vergütet</strong>. Dann kann man in <strong>Probleme</strong> mit den <strong>erlaubten Verdienstgrenzen </strong>kommen.</p>
<p><strong>Daher sollte man dann rechtzeitig den Betrieb verlassen und die notwendige Mandatsarbeit vom Stelli wahrnehmen lassen.</strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19770</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19770</guid>
<pubDate>Tue, 25 Aug 2015 07:43:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Geringfügig beschäftigt und gewählt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>die Geschichte ist einfach:<br />
Auch als Minijobber bist Du vollwertiger Mandatsträger:</p>
<p>&quot;Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die am Wahltag 18 Jahre alt sind. <br />
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt keine Rolle. <br />
Wahlberechtigt sind auch z. B.:</p>
<p>- <strong>Minijobber</strong>- Auszubildende<br />
- Mitarbeiter in Elternzeit<br />
- bereits gekündigte Mitarbeiter, solange die Kündigungsfrist noch nicht <br />
  abgelaufen ist<br />
- Leiharbeitnehmer, falls ihr Einsatz im Betrieb auf mehr als 3 Monate <br />
  angelegt ist</p>
<p>Von den Wahlberechtigten müssen mindestens 3 in den Betriebsrat wählbar <br />
sein. <br />
Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die am Wahltag seit <br />
mindestens 6 Monaten im Betrieb beschäftigt sind. <br />
Auch befristet Beschäftigte sind wählbar, ihr Mandat als Betriebsrat <br />
endet aber mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags.</p>
<p>...</p>
<p>Betriebsratsmitglieder sind für ihre Arbeit freizustellen<br />
Betriebsratsmitglieder müssen für die Betriebsratsarbeit von ihrer <br />
eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden. <br />
Sie müssen sich aber ab- und zurückmelden, damit Sie umorganisieren <br />
können. <br />
Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Betriebsratstätigkeit weder <br />
bevorzugt noch benachteiligt werden. Während der Betriebsratstätigkeit <br />
ist ihnen die übliche Vergütung mit Zuschlägen weiter zu zahlen.</p>
<p>Der Arbeitgeber muss die durch die Betriebsratstätigkeit entstehenden <br />
Kosten tragen, soweit sie erforderlich und verhältnismäßig sind. <br />
Er muss z. B. Büromaterial und Gesetzestexte zur Verfügung stellen und <br />
<strong>Schulungskosten </strong>übernehmen. <br />
Was erforderlich ist, entscheidet der Betriebsrat. Dabei muss er die <br />
Belange des Arbeitgebers, wie etwa entstehende Kosten, berücksichtigen.&quot;</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/betriebsrat-was-unternehmer-wissen-muessen">http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/betriebsrat-was-unternehmer-wissen-muessen</a></p>
<p>Mit dienst-täglichem Gruß</p>
<p>Ironie</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19769</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19769</guid>
<pubDate>Tue, 25 Aug 2015 06:27:32 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Ironie</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Geringfügig beschäftigt und gewählt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Einschränkungen wären Mandatsbehinderung.Hol dir Unterstützung vom zuständigen Integrationsamt und dem Seminaranbieter.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19767</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19767</guid>
<pubDate>Tue, 25 Aug 2015 05:18:11 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>ciralifan</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Geringfügig beschäftigt und gewählt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Forum-Mitglieder,</p>
<p>ich wurde im Dezember letzten Jahres zum neuen Schwerbehindertenvertreter gewählt.</p>
<p>Nun aber mein &quot;Problem&quot;: Ich bin nur geringfügig beschäftigt (450,--Euro-Basis), da ich noch bis 2017 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalte.<br />
Kann mir der Arbeitgeber Fortbildungen oder sonst etwas für die Arbeit als Vertrauensperson Wichtiges verwehren? Z. B. habe ich den Grundlagenkurs (Schwerbehindertenvertretung I bei Poko) nur mit sehr ungerne bewilligt bekommen. Und den Aufbaukurs, den ich im November machen wollte, wurde abgelehnt. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<p>Was für Einschränkungen muss ich denn hinnehmen?</p>
<p>Ich danke vorab für Eure Antworten!</p>
<p>Viele Grüße<br />
raabigramm030</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19766</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19766</guid>
<pubDate>Mon, 24 Aug 2015 20:22:39 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>raabigramm030</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
