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<title>Forum für die SBV - Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>oder - wie letztes Mal vermutlich - Auflagen erteilt hat.</p>
</blockquote><p>Hallo Harri,<br />
was heißt hier Auflagen erteilt? Woher hast Du die Aussage von den angeblichen &quot;Auflagen&quot;? Habe davon noch nie etwas gehört im Zusammenhang mit <a href=" https://www.uk-nord.de/fileadmin/user_upload/pdf/praevention/2.2.3b_Ordnungswied.pdf">Bußgeldverfahren</a>. Nach welchem Paragraph soll das gehen und um welche konkrete Auflage soll es sich da handeln? </p>
<p>Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) habe ich das Wort Auflagen jedenfalls nicht gefunden. Ganz im Gegenteil: So ist z.B. die Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage etwa an eine karitative gemeinnützige Einrichtung gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html">§ 47 Abs. 3 OWiG</a> gesetzlich verboten.</p>
<p>Es dürfen nur sachliche Erwägungen bei einer Verfahrenseinstellung herangezogen werden, keine Willkür. Es ist natürlich auch denkbar, bei sachfremd erscheinenden Einstellungen sich mit einer Eingabe oder <strong>Aufsichtsbeschwerde</strong> nach Artikel 17 des Grundgesetzes an die Aufsichtsbehörde der Bundesagentur für Arbeit zu wenden, also direkt an das <a href="http://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Buergertelefon/buergertelefon-informationen-fuer-behinderte-menschen.html">Bundesarbeitsministerium</a>.<br />
   <br />
Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19998</link>
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<pubDate>Sat, 26 Sep 2015 12:15:04 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon,</p>
<p>wir machen eine Akteneinsicht über Anwalt. Wir wissen noch nicht, ob die Agentur das Verfahren eingestellt hat, ein Bußgeld ausgesprochen hat, oder - wie letztes Mal vermutlich - Auflagen erteilt hat.</p>
<p>Viele Grüße<br />
HarriM</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19997</link>
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<pubDate>Fri, 25 Sep 2015 12:39:56 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>HarriM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Massen-Aufhebungsangebote mit Drohungen, darunter weit überdurchschnittlich viele Schwerbehinderte betroffen.</p>
</blockquote><p>
   <br />
Ich glaube, Deine <strong>Empörung</strong> kann hier jeder nachvollziehen. Das geht womöglich auf die korrekturbedürftige Fehlentscheidung des Siebten Senats des BAG vom 14.03.2012 Az: 7 ABR 67/10 zurück, die wohl außer der Bundesagentur kaum jemand nachvollziehen kann. Sie ist auf breite harsche Kritik bei <a href="http://www.schwbv.de/pdf/rundbrief_aufhebungsvertrag.pdf">Fachanwälten</a>, Vorsitzenden <a href="http://www.juris.de/jportal/prev/jpr-NLAR000017012">Richtern</a>,  Schwerbehindertenvertretungen in Wirtschaft und Verwaltung sowie in der Fachliteratur gestoßen (vgl. umfassend Düwell, SGB IX, § 95 RdNr. 46 und 112). Das BAG hat den Beschluss des <a href="http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/eza_schnelldienst/Heft%2026_2010/_22-bv-294-09_.pdf">ArbG Stuttgart</a> von 29.09.2010 Az: 22 BV 294/09 überraschend aufgehoben mit geradezu abenteuerlicher Begründung <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<p>Das hat m.E. mit den Gesetzen der Logik, den Denkgesetzen bzw. der Stärkung der SBV, die sich die Bundesregierung 2013 auf die Fahne geschrieben hat, nicht das Geringste zu tun. Da ist der Gesetzgeber im Herbst vordringlich gefordert bei der SGB IX-Novellierung! Welche Regionaldirektion hat denn diese Verfahren eingestellt? <br />
<strong>Hat jemand ähnlich negative Erfahrungen bei Aufhebungsverträgen mit der Regionaldirektion seines Bundeslandes?</strong></p>
<p>Der Bundesgesetzgeber, also unsere Volksvertreter, sehen jedenfalls im kürzlich novellierten <a href="http://www.buzer.de/gesetz/11558/a192222.htm">§ 27 BGleiG</a> im Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Arbeitgeber-<strong>Entscheidung</strong> (&quot;Entscheidungsprozess&quot;) und schreiben deshalb obligatorisch eine vorherige <strong>Beteiligung</strong> der Gleichstellungsbeauftragten bei Aufhebungsverträgen im öffentlichen Dienst des Bundes vor mit Frauen. Und zwar vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags und nicht erst danach, wenn alles schon gelaufen und nichts mehr zu beeinflussen oder zu gestalten ist. Die Entscheidung, einem Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag anzubieten und abzuschließen, ist und bleibt denklogisch eine Willensentscheidung.</p>
<p>Die Entscheidung des Siebten Senats des BAG bedarf dringend einer gesetzlichen Korrektur, da sie in erheblichem Umfang die Befugnisse der SBV leerlaufen lässt. Der gesetzliche Schutzauftrag kann auf die vom BAG vorgesehene Weise jedenfalls nicht erreicht werden. Insoweit verstößt die Entscheidung auch gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, jede Benachteiligung von sbM zu vermeiden. Der Gesetzgeber könnte sich dabei etwa an der Neufassung des <a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=720031009101436847#det320499">§ 74 LPVG</a> NRW orientieren, wenn ihm etwas an den sbM gelegen sein sollte. Danach ist der Personalrat - v o r - Abschluss von Aufhebungsverträgen &quot;anzuhören&quot;. Und bei Verstößen ist der Aufhebungsvertrag unwirksam!</p>
<p>Genau so sehen das offenkundig auch die Experten der BIH im <a href="https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Aufhebungsvertrag/77c523i1p/ ">Fachlexikon</a>, worauf Heiner schon ausdrücklich verwiesen hat: &quot;Im Übrigen muss der Arbeitgeber vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Schwerbehindertenvertretung <strong>anhören</strong> (§ 95 Abs. 2 SGB IX). Dieselben Überlegungen gelten bei Massenentlassungen im Hinblick auf die Vereinbarung von Sozialplänen, in denen häufig der Abschluss von Aufhebungsverträgen mit den betroffenen Arbeitnehmern vorgesehen ist.&quot;</p>
<p>Ebenso ablehnend <a href="http://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/arbeitnehmer/rechte-der-schwerbehindertenvertretungen-staerken/?type=999">DGB</a>, welcher diese Rechtsprechung mit der &quot;Fabel vom Hase und Igel&quot; vergleicht. Diese Entscheidung laufe letztlich auf eine &quot;von vornherein unmögliche&quot; Interessenvertretung hinaus.<br />
   <br />
Wir brauchen eine <strong>Beteiligung</strong> - VOR - derartigen Entscheidungen und nicht lediglich nachträgliche Info statt Anhörung, wenn alles schon gelaufen ist und es nichts mehr auszusetzen gibt.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19935</link>
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<pubDate>Sat, 19 Sep 2015 19:40:43 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ja, das ArbG benötigt einen Anlass und die Gefahr der Wiederholung. </p>
<p>Anlass ist doch gegeben, mehrfach wie Du schreibst. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass der AG nochmals so handelt oder hat er sich verpflichtet nicht mehr so zu handeln und keine Aufhebungsverträge mehr anzubieten. </p>
<p>Im Beschlussverfahren geht es darum dem AG unter Androhung eines deutlichen Ordnungsgeldes die Wiederholung der rechtswidrigen Handlung zu untersagen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19886</link>
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<pubDate>Tue, 08 Sep 2015 12:21:51 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heinrich,</p>
<p>die Frage der Zuständigkeit von Arbeitnehmervertretungen - offen seit Januar 2015 - ist bei uns seit Ende April wieder einvernehmlich vor Gericht geklärt. Wir behielten und behalten unsere alten Zuständigkeiten b.a.w..</p>
<p>Du schreibst, die SBV könne auch jetzt noch ein &quot;in die Zukunft gerichtetes&quot; Beschlussverfahren einleiten (lassen). Nach meinem Wissensstand braucht ein Arbeitgericht einen Anlass für ein solches Beschlussverfahren, mögliche Ereignisse in der Zukunft interessieren da nicht.<br />
Ist das hier möglicherweise deswegen anders, weil man darlegen kann, dass im anderen Fall ein Eingreifen bei weiteren &quot;Maßnahmen&quot; zu spät käme? Und weil sich schon in der Vergangenheit diese Maßnahmen in regelmäßigen Abständen - wenn auch nie so rücksichtslos durchgeführt wie 2015 - immer wieder wiederholt haben?<br />
Die Antwort interessiert mich sehr, denn natürlich möchte - nicht nur - ich so etwas nicht mehr erleben, und wäre auch bereit, alles dafür Erfolg Versprechende zu tun.</p>
<p>Viele Grüße - und danke<br />
HarriM</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 08 Sep 2015 11:40:59 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>HarriM</dc:creator>
</item>
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<title>Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>Dein Vorschlag wäre bei uns vor einem halben Jahr vermutlich zum Scheitern verurteilt gewesen, weil die betrieblichen Zuständigkeiten im Frühjahr in (rechtlicher) Schwebe waren. </p>
</blockquote><p>
Verstehe ich nicht. Entweder ich bin die zuständige und gewählte SBV oder nicht. Weiter, auch bei Unklarheit hätte ein Anwalt für Klarheit Sorge geschaffen.</p>
<p>Letztlich ein Beschlussvetfahren, welches ja immer in die Zukunft gerichtet ist geht auch heute noch, denn der Verstoß gegen das SGB IX und eure Rechte besteht ja. Ist auch durch das Verfahren via AA nicht verwirkt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19872</link>
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<pubDate>Mon, 07 Sep 2015 16:10:34 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heinrich,</p>
<p>danke für den Hinweis. Ich werde alle eure Hinweise sammeln und den Kollegen SBV bzw. ggf. BR'e für künftige Situationen zur Verfügung stellen.</p>
<p>Dein Vorschlag wäre bei uns vor einem halben Jahr vermutlich zum Scheitern verurteilt gewesen, weil die betrieblichen Zuständigkeiten im Frühjahr in (rechtlicher) Schwebe waren. </p>
<p>Die Anzeige haben wir nach meiner krankheitsbedingten Abweseneheit gemacht. Die Vorwarnung, die üblich ist, haben wir uns geschenkt, weil ich - allein - vor drei Jahren schon mal eine Anzeige gemacht hatte, bei einer ähnlichen Aktion, bei der wir aber im Unterschied zu 2015 die Leute rechtzeitig ansprechen und auch begleiten konnten, wenn auch ohne Einladung und Information durch den Arbeitgeber.</p>
<p>Viele Grüße<br />
HarriM</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19870</link>
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<pubDate>Mon, 07 Sep 2015 14:48:55 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>HarriM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Auskunft der AA ist so generell nicht richtig.<br />
Über eine Einstellung muß ein Anzeigeerstatter auch im OWi-Verfahren unterrichtet werden.</p>
<p>Ist die SBV selbst Opfer&quot; der angezeigten Handlungen, ist sie Verfahrensbeteiligte und hat gem. § 46 Abs. 3 Satz 4 OWiG iVm § 406e StPO volles Akteneinsichtsrecht.<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__46.html">http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__46.html</a><br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406e.html">http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406e.html</a></p>
<p>So zB Dau/Düwell..., <em>Hoffmann</em>, SGB IX, § 156 Rn 32.</p>
<p>Diese Akteneinsicht muß ggfs. erzwungen werden.</p>
<p>Allerdings hat Heinrich recht mit seiner Kritik, daß zumindest gleichzeitig ein Beschlußverfahren vor dem ArbG hätte eingeleitet werden müssen. <br />
Die Vorschrift des § 156 ist schon ein &quot;stumpfes&quot; Schwert und sie wird noch untauglicher durch den offensichtlichen Unwillen der AAen, hier ihren Pflichten nachzukommen. darauf allein sollte sich keine SBV verlassen.</p>
<p>Düwell kommentiert eine Übersicht der Fallzahlen (a.a.O, Rn 31) so:</p>
<p><em>&quot;Wäre die Verkehrsüberwachung in Deutschland so organisiert wie die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten nach § 156 Abs. 1 SGB IX, bräuchte es keines Punkte-Registers in Flensburg ...&quot; </em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19869</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19869</guid>
<pubDate>Mon, 07 Sep 2015 14:40:17 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>warum habt ihr nicht sofort bei den ersten Infos, per Anwalt reagiert und auch Beschlussverfahren eingeleitet? Vor allem auch sofortiger Stopp der Maßnahme bis der AG die Pflichten aus dem SGB IX vollumfänglich erfüllt hat.</p>
<p>Wissen die Betroffenen, dass der AG hier gegen das SGB IX verstoßen hat? Unternehmen diese hier etwas? Sie könnten ja gemeinsam zu einem Anwalt zwecks Beratung und dann ggf weiteres gehen.</p>
<p>Was hat der BR hier unternommen? Hat er u.a. Beratung/Unterstützung angeboten? Gewerkschaft eingebunden?</p>
<p>PS: Einen Aufhebungsvertrag sollte man IMMER vor Unterschrift durch einen Anwalt prüfen lassen. Dieses vor allem auch, weil ein Aufhebungsvertrag idR Nachteile beim ALG bringen kann. Weiter auch kann es für <a href="https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Aufhebungsvertrag/77c523i1p/">Schwerbehindert Probleme</a> geben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19867</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19867</guid>
<pubDate>Mon, 07 Sep 2015 12:44:23 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ergebnis einer Anzeige bei der Arbeitsagentur</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>im Frühjahr dieses Jahres haben sechs Schwerbehindertenvertretungen - auch ich - eine Anzeige bei der zuständigen Arbeitsagentur gegen unseren Arbeitsdirektor erstattet. Hintergrund: Massen-Aufhebungsangebote mit Drohungen, darunter weit überdurchschnittlich viele Schwerbehinderte betroffen. Keine Information über Ort der Gespräche, auch nicht über Ergebnis der Gespräche an die jeweils zuständige SBV, keine Anhörung. Gespräche vorab mit Betroffenen waren unmöglich und wurden uns auch untersagt. Lediglich Listen der Anzusprechenden, aber auch unvollständig, z.B. alle Älteren über 63 fehlten.</p>
<p>Nun teilt uns die Arbeitsagentur auf Anfrage Folgendes mit:<br />
- Das Verfahren nach unserer Anzeige wurde mittlerweile beendet.<br />
- Über das Ergebnis erhalten wir keine Mitteilung, aus &quot;Datenschutzgründen&quot; (Zitat)</p>
<p>Ist das zulässig - oder haben wir als Organ Anspruch auf Mitteilung des Resultats durch die Arbeitsagentur?</p>
<p>Viele Grüße!<br />
HarriM</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19866</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19866</guid>
<pubDate>Mon, 07 Sep 2015 12:33:13 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>HarriM</dc:creator>
</item>
</channel>
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