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<title>Forum für die SBV - Anfechtung Wahl zu GSBV - Gerichtskosten</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV - Gerichtskosten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
kurze Frage, da dies gefühlt nirgends für mich geklärt ist:</p>
<p>Wer trägt eigentlich die Kosten in so einem Anfechtungsverfahren? Die eigene Dienststelle, welche sonst die Kosten in einem Rechtsverfahren SBV gegen die Dienststellenleitung tragen müsste, kann doch schlecht die Kosten in einem Verfahren SBV gegen GSV tragen... Man möge mich bitte aufklären, wenn mir hier jemand genaueres sagen kann. Vielen Dank <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /><img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 20 Apr 2018 07:30:25 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Maulwurf2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
Hallo Dieter,</p>
<p>vielleicht hatte ich auch vorgestern nicht zu Ende gedacht.</p>
<p>Sicherlich gibt es bei euch Gründe bei denen der Verdacht auf Wahlfälschung/betrug berechtigt ist. Bei uns z.B. wahr der Vertrauensmann in der Firma als, sagen wir mal &quot;schlimmer Finger&quot; bekannt und es war ihm auch voll zuzutrauen.</p>
<p>Ich kann natürlich nichts beurteilen, eventuell gab es ja bei euch schon eine Vorgeschichte die wir ja nun nicht kennen. Wenn wir sie kennen, könnten wir dir vielleicht bzw. hätten dir andere Tipps und Möglichkeiten aufzeigen können.</p>
<p>Vielleicht magst du ja mehr Hintergrundinformatonen geben, um entsprechende Reaktionen zu bekommen.</p>
<p>Ansonsten ein schönes Fest und ein guten Rutsch und noch viel Erfolg.</p>
<p>Gruß <br />
Nicole</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20315</link>
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<pubDate>Fri, 18 Dec 2015 08:59:58 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dops</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da ist so einfach, wenn die Bereitschaft und der Wille dazu da ist.<br />
Noch viel Spaß bei der Anfechtung. Der Olympische Gedanke zählt, auch wenn man nicht immer gewählt wird: &quot;Dabei sein ist alles&quot;.</p>
<p>Gruß<br />
Nicole</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20303</link>
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<pubDate>Wed, 16 Dec 2015 11:29:13 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dops</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich sehe schon, die Diskussion geht für mich komplett in die falsche Richtung.</p>
<p>Wir sind nicht sauer und versuchen das auch nicht über Wahlfälschung anzufechten.</p>
<p>Ich beende hier für mich die Diskussion.</p>
<p>Danke für die Beiträge und ja leben und leben lassen, wenn das so einfach ist.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 16 Dec 2015 11:19:59 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dieter Laufenberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
dass ist ja hier eine richtig interessante Diskussion geworden, aber irgendwie alles komisch.</p>
<p>Also nochmal zum Verständniss, ihr habt im Nachhinein eidesstattliche Versicherungen eingeholt, bei einer geheimen Wahl??? Wer euch gewählt habt? Seit ihr verrückt, was soll EV nutzen? Geheime Wahl, eidesstattlich versichert (finde den Fehler). Dann ist doch klar das dies bei Gericht abgetan wird.</p>
<p>Wenn dein Kollege 90 Besuche abgehalten hat wegen der Wahl um für sich zu werben, bedeute das ja auch nicht das sie ihn tatäschlich gewählt haben auch wenn die ihm vielleicht sagen , sie wählen ihn.</p>
<p>Wahlzettel gefälscht?? wo kommen den die Wahlzettel her druckt ihr die selber in beliebiger Anzahl? die müssen doch limitiert sein.</p>
<p>Und ehrlich gesagt ihr vertraut der SBV nicht, aber wenn ihr anscheinenden nur sauer seid, dass ihr nicht gewählt worden seid und versucht dies erst mit Wahlbetrug anzufechten, (ok fruchtet nicht, logisch, siehe oben) und ihr sucht anschließend nach anderen Wahlfehlern um neue Wahlen herbeizuführen ist das auch nicht sehr Vertrauenswürdig auch nicht von eurer Seite aus, gerade du im Betriebsrat, da kann der Schuss ganz schnell nach hinten losgehen.</p>
<p>Nehmen wir mal an es wird eines Tages neu gewählt, wer auch immer die Wahl einleitet und ihr werdet wieder nicht gewählt, weil die Mehrheit der Wähler den jetzigen SBV Mitgliedern ja wohl vertraut, Dann seit ihr blamiert bis auf die &quot;Unterhose&quot; oder die Gegenseite wirft euch dann Wahlbetrug vor, das wäre dann ein ewiges Ping Pong Spiel, never ending story und wer sind die Dummen? Die Schwerbehinderten Kollegen selber. Fände ich nicht gut, wichtig ist das die meisten Schwerbehinderten der SBV vertrauen und nicht eventuellen Kandidaten die für das Amt der SBV Kandidiert haben.</p>
<p>Wenn die jetztige SBV ihre Arbeit vernünftig macht was spricht dagegen. 2018 neue Chance zur Wahl nutzen.<br />
Letzendlich geht es doch um die Kollegen und Kolleginnen die euch brauchen, ein hin und her zwischen Betriebsrat und SBV nutzt keinem.<br />
Zudem ist die SBV ein Ehrenamt, es ist unentgeldlich , lohnt sich dafür ein Wahlbetrug?</p>
<p>Wie schon einmal bereits beschrieben hatten wir so einen Betrugsfall bei uns auch mal im Betrieb. Ende des Liedes, die Schwerbehinderten Mitarbeiter wussten nachher nicht mehr an wenn sie sich vertrauenvoll wenden sollten, so sind Kündigungen etc, ohne großes hin und her erfolgt.</p>
<p>Leben und leben lassen</p>
<p>Gruß Nicole</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20299</link>
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<pubDate>Wed, 16 Dec 2015 07:51:24 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dops</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja das ist leider so richtig. Ich suche nur noch nach einem Strohhalm, das gebe ich zu. Ich bin eigentlich Beteiligter, hatte selbst kandidiert. Drei Wahlberechtigte habe ich gefunden, die mit ihrem Namen die Wahl anfechten. Der Informationsaustauch läuft aber hauptsächlich über mich.</p>
<p>Ich sag jetzt mal &quot;unser Anwalt&quot; hat ja erreicht, dass evtl. neu gewählt wird.<br />
 Ich dachte nur, ich bekomme neue Ideen, um auch in Richtung Wahlfälschung vorzugehen. Und damit meine ich noch nicht mal vor dem Arbeitsgericht. Für Richter und Anwälte ist dieses Thema schon speziell. Mal sehen, wie es weitergeht. Ich rechne mit einer Beschwerde der Gegenseite gegen diesen Beschluss.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 17:21:40 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dieter Laufenberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo </p>
<p>wenn aber die beiden SBVn, also auch die deren Wahl nun für ungültig erklärt wurde, sich gem § 97 SGB IX, bevor das Urteil betreffend der ungültigen Wahl rechtkräftig wird sich darauf geeinigt haben wer ist GSBV und Stellvertreter, gilt diese Wahl. Also dann auch für die gesamte Wahlperiode.</p>
<p>Denn Ungültigkeit bedeutet, erst ab Rechtskraft des Urteils darf diese SBV nicht mehr im Mandat handeln. Also nicht rückwirkende Wirkung des Urteils. Dieses gilt nur bei Feststellung der Nichtigkeit.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 17:03:17 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Zusatz: Der § 94 bzw § 97 behandelt die Wahl und die Amtszeit nach einer Wahl. Bei Wahrnehmung hat es aber gar keine Wahl gegeben. Also, kann hier § 94 bzw § 97 betreffend der Amtszeit nicht Anwendung finden.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 16:29:01 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das ergibt sich ganz einfach aus dem Gesetz, welches <strong>ZWINGEND</strong> eine Wahl vorschreibt und nur für den Fall, dass eine Wahl noch nicht/nicht möglich ist einen &quot;anderen&quot; beauftragt die Aufgaben <strong>WAHRZUNEHMEN</strong>, also temporär auszuüben. Das Gesetz besagt nicht, dass eine Wahrnehmung eine grundsätzlich vorgeschriebene Wahl ersetzt. </p>
<p>Das ergibt sich auch daraus, dass hier bei der Bestimmung, wer nimmt wahr, kein Wahlberechtigter des betroffenen Betriebes beteiligt war. Auch kann kein Wahlberechtigter des betroffenen Betriebes ggf eine Nichtigkeit der Wahl in der die SBV die hier mit der Wahrnehmung beauftragt ist anfechten bzw feststellen lassen, selbst wenn die Wahl ggf nichtig war/ist. Die hier mit der &quot;temporären&quot; Wahrnehmung beauftragte SBV wurde von Wählberechtigten eines anderen Betriebes gewählt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20295</link>
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<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 16:20:42 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>warst Du nicht Beteiligter/Kläger?</p>
<p>Du schreibst doch &gt;&gt; Das schriftliche Urteil, die Wahl ist unwirksam, ist am 9.12.2015 unserem Anwalt zugestellt worden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20294</link>
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<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 16:08:07 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich verstehe die Frage nicht so richtig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20293</link>
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<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 16:01:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dieter Laufenberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja hier gebe ich Hotte recht.</p>
<p>Bei der letztjährigen SBV-Wahl ist der Fehler gemacht worden, den Wahlvorstand mit vier statt mit drei Leute zu bestimmen.</p>
<p>Ich habe als Stellvertreter kandidiert. Vor vier Jahren war ich noch Gesamt-Vertrauensperson. Mittlerweile bin ich freigestelltes BR-Mitglied, Vorsitzender des Personalausschuss und allseits bekannt. Ich erlaube mir zu sagen, bei nur zwei abgegebenen Stimmen bei 185 Wahlberechtigten, das kommt einem seltsam vor. Zudem hatte ja jeder Wähler die Möglichkeit, drei Stellvertreter zu wählen. Ein mir bis dahin kaum aufgefallener Mitarbeiter, vorher war er 2. oder 3. Stellvertreter, hat aber aus dem Stand 112 Stimmen bekommen. </p>
<p>Meinem BR-Kollegen, der für das Amt der Vertrauensperson kandidiert hat, ging es ähnlich. Nur 5 Stimmen. Das gibt nicht den Zuspruch wieder, den er bei seinen ca. 90 Besuchen bei den Wählern bekommen hat.</p>
<p>Wir hatten direkt die Vermutung, hier ist manipuliert worden und ich lasse mich auch heute nicht davon abbringen. Wir haben im weiteren Verlauf über 40 eidesstaatliche Erklärungen eingeholt, die aber vor Gericht nicht akzeptiert werden. OK, kann ich nachvollziehen. Danach habe ich zwei Wahlberechtigte gefunden, die die Wahlunterlagen gesichtet haben. Beide sprachen von Manipulationen, z.B. das sich mehrere durchgedrückte Kreuze auf den Stimmzetteln befunden haben. Zudem gleiche Farbe, gleiche Größe der Kreuze.</p>
<p>Ich finde es eine große Sauerei, kann aber mehr nichts machen. Der Richter interessiert sich nicht dafür, weil für ihn der falsch aufgestellte Wahlvorstand eine Wahl von da an ungültig macht. Punkt.</p>
<p>Mal schauen, wie es weiter geht. Die SBV ist doch geschickt und hat mal schnell die vakante Wahl einer GSBV nachgeholt. Da ist auch eine Person vertreten, der ich nicht unbedingt Wahlfälschung nachsage, aber durchaus in diesem Dunstkreis neuerdings verkehrt. Und diese GSBV darf meines Erachtens die neue SBV, sofern das Urteil rechtskräftig wird, durchführen bzw. einleiten. Und es wird nicht lange dauern, da ist alles wieder wie gehabt.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20292</link>
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<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 15:55:25 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dieter Laufenberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p><br />
eines verstehe ich nicht. Wenn eine SBV in einem Gerichtsverfahren von einem Anwalt vertreten wird, warum stellt und klärt man dann Fragen die im Zusammenhang mit der Klage bestehen nicht auch mit diesem? </p>
<p>Denn er wird ja bezahlt. Diese Vergütung beinhaltet auch die Aufklärung und Besprechung des Urteils sowie die sich hieraus ergebenen Fragen.</p>
<p>Wenn ich mir ein Auto kaufe, lasse ich mich ja auch vom Verkäufer über das Auto und sein Möglichkeiten aufklären.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20291</link>
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<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 15:55:10 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Albarracin hat meines Erachtens recht.</p>
<p>Das schriftliche Urteil, die Wahl ist unwirksam, ist am 9.12.2015 unserem Anwalt zugestellt worden. Ich denke mal jetzt läuft die Frist und nach vier Wochen, vorausgesetzt, es wird keine Beschwerde eingelegt, ist die SBV außen vor und darf keine Wahl mehr durchführen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20290</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20290</guid>
<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 15:35:33 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dieter Laufenberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nicole<br />
es gibt unheimlich viele Gründe, um eine Wahl anzufechten.<br />
Nur einige Beispiele:<br />
Wahlvorstand nicht korrekt besetzt<br />
Fehler im Wahlausschreiben<br />
Fehler bei der Feststellung der Stimmberechtigten<br />
fehlerhafte Beschlüsse des Wahlvorstandes<br />
Fehler beim Auszählen der Stimmzettel<br />
Fehler bei der Festlegung des Wahlverfahrens<br />
Fehler bei der Einsichtnahmer Wählerverzeichnis<br />
usw usw usw Aufzählung nicht vollständig<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20289</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20289</guid>
<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 10:28:48 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das wurde vom Dieter ja schon geschrieben, &quot;Das der Beschluss noch nicht rechskräftig&quot; ist.<br />
Mich würde ja es mal nur so aus Neugierde interessieren warum die SBV Wahl überhaupt angefochten worden ist und das jetzt auf die GSBV Wahl übertragen werden soll?</p>
<p>Ich habe schon bei mir in der Firma erlebt, dass einer vom BR sauer wahr dass er nicht in die SBV gewählt worden ist und seitdem alles versucht der gewählten VP Steine in den Weg zu legen und so lange nach Spitzfindigkeiten gesucht und gefunden hat um einen Anfechtungsgrund binnen der Frist zu haben. Der Grund war dann Wahlbetrug.</p>
<p>Würde mich mal Interessieren was es noch für Gründe bzw. Möglichkeiten gibt eine Wahl anzufechten.</p>
<p>Gruß Nicole</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20288</link>
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<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 09:24:05 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dops</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heinrich und Cebulon,</p>
<blockquote><blockquote><p>Sollte es aber eine zweite oder gar dritte gewählte SBV in der lfd. Wahlperiode geben, endet der Grund für eine Aufgabenwahrnehmung!</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Hallo Heinrich,<br />
sehe das genauso. Denn mit der Wahl einer zweiten SchwbV im Unternehmen enden <strong>sofort</strong> die &quot;Rechte und Pflichten&quot; der ersten SchwbV nach § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX und nicht erst &quot;zum nächsten ordentlichen GSBV-Wahltermin&quot;. Ich halte die Gegenansicht von albarracin für falsch!</p>
</blockquote><p>
Es wäre schön, wenn Ihr für Eure Rechtsauffassung irgendeine Belegstelle beibringen könntet. In der mir bekannten Literatur (Dau/Düwell..., Neumann/Pahlen..., Feldes) habe ich nichts gefunden, was Eure Meinung stützt.<br />
Dagegen wird der Katalog des § 94 Abs. 7 SGB IX bezüglich des vorzeitigen Mandatsablauf regelmäßig in der Literatur als <strong>abschließend</strong> dargestellt und auch in § 97 Abs. 7 SGB IX findet sich nur der lakonische Verweis auf § 94 Abs. 7 ohne irgendwelche spezielle zusätzliche Fallgestaltungen für  die GSBV. <br />
Somit bleibt die abschließende Regelung des § 94 Abs. 7 erhalten und der hier zu Grunde liegende Sachverhalt der Konstituierung einer zweiten SBV ist eben nicht vorgesehen als Grund für die vorzeitige Beendigung der Amtszeit.</p>
<blockquote><p><br />
Gruß,<br />
Cebulon</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20287</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20287</guid>
<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 08:44:08 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,</p>
</blockquote><p>
Hallo,</p>
<blockquote><p>ist die Wahl für &quot;unwirksam&quot; oder für &quot;nichtig&quot; erklärt worden?</p>
</blockquote><p>
Das ist egal.</p>
<blockquote><p>Wenn sie nämlich für &quot;unwirksam&quot; erklärt worden ist, ist Eure örtliche SBV noch in &quot;Amt und Würden&quot;, </p>
</blockquote><p>
das ist falsch. Auch die &quot;Unwirksamkeit&quot; der Wahl führt automatisch zum Ende des Mandats. Die betroffene SBV ist noch nicht einmal mehr berechtigt, Neuwahlen einzuleiten.<br />
Das folgt unmittelbar aus der Rechtsprechung zu § 19 BetrVG. Auch ein BR hat mit Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl kein Mandat mehr.</p>
<blockquote><p>vor allem da (Urteil/Beschluss) noch nicht rechtskräftig ist.</p>
</blockquote><p>
Das müßte der UP mal erklären, ob die Wahlanfechtung bereits rechtskräftig ist.</p>
<blockquote><p>VG Dops</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20286</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20286</guid>
<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 08:27:19 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ist die Wahl für &quot;unwirksam&quot; oder für &quot;nichtig&quot; erklärt worden?<br />
Wenn sie nämlich für &quot;unwirksam&quot; erklärt worden ist, ist Eure örtliche SBV noch in &quot;Amt und Würden&quot;, vor allem da (Urteil/Beschluss) noch nicht rechtskräftig ist.Sie wird bestimmt ja auch noch an Personal / Bewerbungsgesprächen teilnehmen. (Sie könnte ja auch noch Einspruch einlegen, viel Spaß beim Verfahren kann sich bis zur nächsten Wahlperiode hinziehen.)<br />
Falls sie tatsächlch mal vorzeitig zurücktreten muss ist die GSBV bis zur nächsten Wahlperiode trotzdem im Amt, da sie unabhängig zur örtlichen SBV ist.<br />
VG Dops</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20279</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20279</guid>
<pubDate>Mon, 14 Dec 2015 13:48:06 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Dops</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anfechtung Wahl zu GSBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Sollte es aber eine zweite oder gar dritte gewählte SBV in der lfd. Wahlperiode geben, endet der Grund für eine Aufgabenwahrnehmung!</p>
</blockquote><p>
     <br />
Hallo Heinrich,<br />
sehe das genauso. Denn mit der Wahl einer zweiten SchwbV im Unternehmen enden <strong>sofort</strong> die &quot;Rechte und Pflichten&quot; der ersten SchwbV nach § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX und nicht erst &quot;zum nächsten ordentlichen GSBV-Wahltermin&quot;. Ich halte die Gegenansicht von albarracin für falsch!<br />
  <br />
Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20278</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20278</guid>
<pubDate>Fri, 11 Dec 2015 19:05:19 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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