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<title>Forum für die SBV - BEM-Akten vs. Betriebsübergang</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>BEM-Akten vs. Betriebsübergang (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Frage ware:<br />
 <br />
Hätte ein schwerbehinderter Mitarbeiter, der sich in einem BEM Verfahren beim jetzigen Arbeitgeber befindet --und zwar bevor er offiziell davon unterrichtet wurde dass er bei einem Teilbetriebsübergang in scope ist und zum Partner übergehen soll--nicht hervorragende Chancen dem Betriebsübergang zu widersprechen, insbesondere wenn der Partner weder BR noch SBV hat? </p>
<p>Freue mich auf Eure Antworten!</p>
<p>LG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20733</link>
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<pubDate>Thu, 24 Mar 2016 16:23:45 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>DHR</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM-Akten vs. Betriebsübergang (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>Ich möchte verhindern das der neue Arbeitgeber die Kündigungsgründe ungefragt übermittelt bekommt.</p>
</blockquote><p>Krankenfehltage und dieses sind ja die Gründe des BEM, und sind ggf der Grund einer Kündigung aus Gründen der Gesundheit, ergeben sich aus der Pers-Akte. Diese geht mit zum neuen AG.</p>
<p>Betreffend BV nach Betriebsübergang somit auch BEM BV siehe hier:<br />
<a href="https://www.iww.de/aa/archiv/betriebsuebergang-das-schicksal-von-gesamt-betriebsvereinbarungen-beim-betriebsuebergang-f5061">https://www.iww.de/aa/archiv/betriebsuebergang-das-schicksal-von-gesamt-betriebsvereinbarungen-beim-betriebsuebergang-f5061</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20522</link>
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<pubDate>Thu, 11 Feb 2016 14:09:05 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
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<title>BEM-Akten vs. Betriebsübergang (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Paul,</p>
<p>dein Beitrag ist ein wichtiger Hinweis für künftige BEM-Vereinbarung. Betriebsabspaltungen, Betriebsübergänge, Verschmelzungen kommen immer mehr vor und die Regelungen im Umwandlungsgesetz <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/index.html">(UmwG)</a> gibt den Unternehmen viele Handlungsoptionen. Eine Regelung was mit den BEM-Unterlagen in diesem Fall geschehen soll, wird kaum in BEM-Vereinbarungen geregelt sein. Im Fall von einem Betriebübergangs nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html">§ 613a BGB</a> erfolgt dies mit allen Rechten und Pflichten und die bestehende BEM-Vereinbarung gilt in der Regel weiter. Die Aufbewahrung und deren Dauer ist oft in BEM-Vereinbarungen geregelt. Damit dürfte der Zugriff auf BEM-Unterlagen zeitlich beschränkt sein. Die Zugriffmöglichkeit selbst unterliegt dem besonderen Datenschutz und dürfte in einer BEM-Vereinbarung geregelt sein.</p>
<p>Ich werde deinen Hinweis für einen Nachtrag zur BEM-Vereinbarung aufgreifen. Ist besonders wichtig, wenn es keine Kontrolle durch eine Mitarbeitervertretung (BR / SBV) mehr geben wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20520</link>
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<pubDate>Thu, 11 Feb 2016 12:08:48 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM-Akten vs. Betriebsübergang (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p><br />
Der neue AG benötigt dann ggf auch die BEM Akte, wenn er zB nach dem Übergang dem AN aus Gründen der Gesundheit kündigen möchte. &lt; </p>
</blockquote><p>genau dies sind meine Bedenken. <br />
Ich möchte verhindern das der neue Arbeitgeber die Kündigungsgründe ungefragt übermittelt bekommt.<br />
Paul</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20516</link>
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<pubDate>Thu, 11 Feb 2016 10:29:52 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Paul</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM-Akten vs. Betriebsübergang (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Paul,</p>
<p>es ist nun einmal so, bei einem Betriebsübergang tritt der neue AG in <strong>ALLE</strong> Rechte und Pflichten des alten AG ein.</p>
<p>Der AN hat das Recht dem Betriebsübetgang nicht zuzustimmen, Folge er geht nicht mit in den neuen Betrieb über.</p>
<p>Der neue AG benötigt dann ggf auch die BEM Akte, wenn er zB nach dem Übergang dem AN aus Gründen der Gesundheit kündigen möchte. Denn dann muss er ja belegen, dass versucht wurde die Kündigung durch ein BEM abzuwehren. Denn ohne angebotenes ordnungsgemäßes BEM kann idR nicht aus Gründen der Gesundheit gekündigt werden.</p>
<p>Dieses gilt auch bei Betrieben ohne MA Vertretungen. Auch gilt immer der Datenschutz.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20515</link>
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<pubDate>Thu, 11 Feb 2016 09:37:28 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM-Akten vs. Betriebsübergang (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heiner,</p>
<p>vielen Dank für die Mühe. Ich bin bei allen Fragen zum BEM gut aufgestellt. Trotzdem bleibt meine Frage unbeantwortet. Stell Dir vor der Betriebsübergang geht an einen Betrieb ohne Betriebsrat und SBV. Da möchte ich als Betroffener doch gefragt werden, wenn sensible Daten mitgehen. Ich habe mein Einverständnis zum BEM ja auch wegen der vorhandenen Interessenvertretungen erteilt.</p>
<p>Gruß<br />
Paul</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20513</link>
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<pubDate>Wed, 10 Feb 2016 16:00:04 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Paul</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM-Akten vs. Betriebsübergang (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>neue Vorgesetzte kann es auch im alten/ gleichen Betrieb geben. Weiter darf nicht einfach ohne berechtigten Grund in diese Akte eingesehen werden. Dieses gilt grundsätzlich.</p>
<p><br />
Hier findesr Du nützliches.<br />
<a href="http://www.iqpr.de/iqprweb/seiten/dienstleistung/betriebliches_eingliederungsmanagement/betriebliches_eingliederungsmanagement.aspx">http://www.iqpr.de/iqprweb/seiten/dienstleistung/betriebliches_eingliederungsmanagement/betriebliches_eingliederungsmanagement.aspx</a></p>
<p><br />
<a href="https://www.google.de/search?q=einsicht+bem+akte&amp;oq=bem+akte&amp;aqs=chrome.2.69i57j0l3j69i61.11849j0j4&amp;client=tablet-android-tmobile-de&amp;sourceid=chrome-mobile&amp;ie=UTF-8">https://www.google.de/search?q=einsicht+bem+akte&amp;oq=bem+akte&amp;aqs=chrome.2.69i57j0l3j69i61.11849j0j4&amp;client=tablet-android-tmobile-de&amp;sourceid=chrome-mobile&amp;ie=UTF-8</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20512</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20512</guid>
<pubDate>Wed, 10 Feb 2016 10:57:55 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM-Akten vs. Betriebsübergang (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ja, auf den ersten Blick macht es auch Sinn. Was aber wenn der MA nicht möchte, dass der neue Vorgesetzte (der wechselt in einigen Fällen) z.B. über eine bestehende Alkoholerkrankung oder über  eine psychische Beeinträchtigung Kenntnis erlangt.<br />
Ich bin mir auch über die rechtliche Situation nicht im klaren. Was geht beim Betriebsübergang mit. Auch z.B. Protokolle über Maßnahmen aus unserer BV zu Suchterkrankungen?<br />
Paul</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20511</link>
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<pubDate>Wed, 10 Feb 2016 10:30:46 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Paul</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM-Akten vs. Betriebsübergang (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wieso sollen BEM Akten nicht mit dem AN auch hier übergehen, also mit dem Betrieb indem der AN ja weiterarbreitet am gleichen Arbeitsplatz mitwechseln?<br />
Es müssen ja doch auch weiter die ggf vereinbarten Maßnahmen fortgeführt werden und dieses muss auch nachprüfbar sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20510</link>
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<pubDate>Wed, 10 Feb 2016 10:03:30 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BEM-Akten vs. Betriebsübergang</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>uns stellt sich gerade die Frage wie mit BEM-Akten im Rahmen eines Betriebsüberganges umgegangen werden soll. <br />
BEM-Akten sind ja getrennt von der Personalakte aufzubewahren und gehen ja m.E. nicht mit. <br />
Bei uns ist es allerdings so, dass es<strong> k<strong>onzerninterne</strong></strong> Betriebsübergänge nach 613a sind.<br />
Die handelnden Personen bleiben meistens gleich, auch sind die Akteure der Personalabteilungen identisch. Es besteht auch meist ein Interesse, dass die im BEM hinterlegten Maßnahmen im neuen Betrieb fortgeführt werden. <br />
Meine Idee dazu wäre, die Übernahme der BEM-Akten vom Einverständnis des Betroffenen abhängig zu machen.<br />
Oder geht es gar nicht.<br />
Hat einer eine Lösung oder ähnliche Erfahrungen gemacht.</p>
<p>Lieben Gruß<br />
Paul</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20509</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20509</guid>
<pubDate>Wed, 10 Feb 2016 09:18:19 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Paul</dc:creator>
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