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<title>Forum für die SBV - Sonderkündigungsschutz ausgehebelt?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Sonderkündigungsschutz ausgehebelt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Aber:</strong><br />
Betriebsbedingte Kündigung<br />
Beabsichtigt der Arbeitgeber den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung, ist </p>
</blockquote><p>
&gt; die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, einen bestimmten Arbeitsplatz <br />
&gt; einsparen zu wollen, grundsätzlich hinzunehmen.</p>
<p>Vielen Dank Heinrich,<br />
 <br />
Ich würde dem nur noch hinzufügen wollen, dass die Sozialauswahl den Status der Schwerbehinderung berücksichtigen muss.</p>
<p>Schöne Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20546</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20546</guid>
<pubDate>Tue, 16 Feb 2016 19:13:01 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>andreasb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Sonderkündigungsschutz ausgehebelt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es ist immer der Zugang der Kündigung entscheidend, nicht eine Ankündigung.</p>
<p><strong>Aber:</strong><br />
Betriebsbedingte Kündigung<br />
Beabsichtigt der Arbeitgeber den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung, ist die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, einen bestimmten Arbeitsplatz einsparen zu wollen, grundsätzlich hinzunehmen.</p>
<p>Das Integrationsamt hat allerdings zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers, ggf. nach zumutbaren Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen, möglich erscheint.</p>
<p>Quelle:https://www.haufe.de/</p>
<p>Bedeutet, der Schutz ist hier geringer.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20544</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20544</guid>
<pubDate>Tue, 16 Feb 2016 17:55:41 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Sonderkündigungsschutz ausgehebelt?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein freundliches Hallo in die Runde.</p>
<p>Mich beschäftigt ein problem mit dem Sonder-Kündigungsschutz 3 Wochen nach Antragstellung beim IA.</p>
<p>Ich habe einen Kollegen, der einen Antrag auf Schwbh gestellt hat. Die ersten 3 Wochen sind noch nicht ganz rum. Es fehlt nur noch 1 Tag. Gestern wurde dem Kollegen am Telefon vom Personalchef gesagt er müsse mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen. </p>
<p>Mir ist nur bekannt, dass der Sonder-Kündigungsschutz durch den <span class="underline">Zugang</span> der Kündigung ausgehebelt wird, wenn die Wartefrist von 3 Wochen noch nicht rum ist. Aber wie verhält es sich bei einer telefonischen Ankündigung vor Fristablauf? Ist durch diese Ankündigung der Sonder-Kündigungsschutz ausgehebelt?</p>
<p>Schöne Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20543</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20543</guid>
<pubDate>Tue, 16 Feb 2016 17:19:10 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>andreasb</dc:creator>
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