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<title>Forum für die SBV - Beauftragter des Arbeitsgebers nach §98 SGB IX</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Beauftragter des Arbeitsgebers nach §98 SGB IX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Holz,</p>
<p>wie bereits geschrieben, ist die Bestellung eine gesetzliche Verpflichtung. Doch diese Verpflichtung ist nicht im § 156 SGB IX - Katalog aufgelistet und somit ohne Strafandrohung.<br />
Der Beauftragte vertritt den Arbeitgeber verantwortlich. Doch es ist der SBV unbenommen trotz Beauftragten sich direkt an den Arbeitgeberverantwortlichen zu wenden. Wenn kein Beauftragter da ist, ist die Geschäftsleitung, Geschäftsführer, Vorstand, ... der direkte Ansprechpartner der SBV. Wenn diese Damen und Herren dafür ihre Zeit einsetzen wollen, warum dieses nicht intensiv nutzen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
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<pubDate>Mon, 04 Apr 2016 16:49:11 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beauftragter des Arbeitsgebers nach §98 SGB IX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Servus,</p>
<p>das Gesetz ist da eindeutig:</p>
<p>Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - <br />
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - <br />
(Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046)</p>
<p><strong>§ 98 Beauftragter des Arbeitgebers</strong></p>
<p><strong>Der Arbeitgeber bestellt einen Beauftragten, der ihn in <br />
Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich <br />
vertritt;</strong> falls erforderlich, können mehrere Beauftragte <br />
bestellt werden. <br />
Der Beauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter <br />
Mensch sein. Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem <br />
Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.</p>
<p>Mit abendlichem Gruß</p>
<p>Ironie</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 04 Apr 2016 16:24:43 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Ironie</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beauftragter des Arbeitsgebers nach §98 SGB IX</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, </p>
<p>auf meine Nachfrage, wer der Beauftragte des AG`s ist, wurde mir mitgeteilt, dass kein Beauftragter bestellt ist. <br />
Meine Konzern-SBV konnte mir auch nach Rücksprache mit dem IFD nur die Aussage geben, dass es keine Pflicht ist, jemanden zu bestellen. <br />
Wenn ich den Gesetzestext lese, ist für mich aber diese Pflicht gegeben. </p>
<p>Da ich mir unsicher bin, in wie weit besteht für den AG die Pflicht jemanden als Beauftragten zu bestellen? </p>
<p>Vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20765</link>
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<pubDate>Mon, 04 Apr 2016 14:53:54 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Holz</dc:creator>
</item>
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