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<title>Forum für die SBV - Fragen im Neuantrag</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Fragen im Neuantrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Mitstreiter,<br />
im <a href="http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Bayern/Behinderung/antragsformular_behinderung.pdf">Neuantrag</a>(Bayern) zur Feststellung der Behinderung wird folgendes gefragt:</p>
<p>A1:<br />
Hier soll man den GdB angeben, den man möchte. Dies verwundert mich, denn diesen sol doch die Behörde feststellen. Oder wie ist das gemeint?</p>
<p>C4: Hier wird nach der Erwerbstätigkeit gefragt. Warum? Was verbirgt sich dahinter?</p>
<p>Danke für Infos<br />
Paul</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>A1:<br />
In einem evtl. Widerspruchsverfahren wird anhand der Angabe der &quot;Erfolg&quot; gemessen, der maßgeblich ist für die Kostenentscheidung.<br />
Diese Angabe verlangen aber nicht alle Bundesländer in ihren Formularen, da auch noch in einer evtl. Widerspruchsbegründung der verlangte Gesamt-GdB angegeben werden kann.<br />
Faktisch ist diese Angabe bereits im Antrag u.U. ein Nachteil für den Antragsteller, zB wenn aufgrund der eingesehenen ärztlichen Stellungnahmen evtl. sogar ein höherer Gesamt-GdB in der Widerspruchsbegründung gefordert werden könnte.</p>
<p>C4: Dahinter verbirgt sich die 3-Wochen-Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX,<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html">http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html</a><br />
die zB im Fall des § 90 Abs. 2a SGB IX (vorläufiger Kündigungsschutz) rechtliche Wirkung haben kann</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20969</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20969</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2016 14:07:00 +0000</pubDate>
<category>Fragen zu einer Behinderung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Fragen im Neuantrag</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mitstreiter,<br />
im <a href="http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Bayern/Behinderung/antragsformular_behinderung.pdf">Neuantrag</a>(Bayern) zur Feststellung der Behinderung wird folgendes gefragt:</p>
<p>A1:<br />
Hier soll man den GdB angeben, den man möchte. Dies verwundert mich, denn diesen sol doch die Behörde feststellen. Oder wie ist das gemeint?</p>
<p>C4: Hier wird nach der Erwerbstätigkeit gefragt. Warum? Was verbirgt sich dahinter?</p>
<p>Danke für Infos<br />
Paul</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20967</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20967</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2016 09:54:43 +0000</pubDate>
<category>Fragen zu einer Behinderung</category><dc:creator>paul1</dc:creator>
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