<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Schwerbehindert Ja / Nein</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Schwerbehindert Ja / Nein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>In unserem Betrieb gibt es einen schwerbehinderten jungen Mann der GdB 70 hat.</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>ich frage mal ganz plump nach: welche oder viel besser was für eine Firma? Dein Profil gibt leider gar nichts her. Privates Unternehmen? Öffentlich?</p>
<blockquote><p>Er ist in 2014 als Praktikant in die Firma gekommen und arbeitet seither bei uns.<br />
Er wird aber nicht entlohnt, da er zu einer Behindertenwerkstsatt/einrichtung gehört.<br />
Er ist zwar länger 6 Monate im Betrieb, hat aber keine Entlohnung und keinen Arbeits- oder AÜG-Vertrag.</p>
</blockquote><p>Warum nicht? Auf welcher Rechtsgrundlage ist er so lange als Praktikant tätig? Ist er bei der BG/UK angemeldet?</p>
<blockquote><p>Zählt dieser Mitarbeiter zu den Schwerbehinderten im Betrieb ? (von 2 auf 3)</p>
</blockquote><p>Ja, da er in eure Betriebsabläufe ja offenbar eingegliedert ist.</p>
<blockquote><p>Darf er im Fall einer SBV Wahl - wählen?</p>
</blockquote><p>Na ja, ist wohl eher nicht endgültig geklärt. Man könnte es natürlich mal auf eine Anfechtung ankommen lassen.</p>
<blockquote><p>Stehen im auch die Rechte eines Schwerbehinderten zu, </p>
</blockquote><p>Wenn er es ist ja.</p>
<blockquote><p>wenn ja - von wem ? (Betrieb oder Einrichtung)</p>
</blockquote><p>Solange er bei euch arbeitet alle Rechte die mit eurem Betrieb zu tun haben.</p>
<blockquote><p>Wie sieht es mit Kündigungsschutz aus ?</p>
</blockquote><p>Ohne Arbeitsverhältnis gibt es leider auch mangels Rechtsgrundlage keinen Kündigungsschutz. Wo sollte der her kommen? Für Praktika gibt es keinen Kündigungsschutz.</p>
<blockquote><p>Vielen Dank schon mal für Eure Mühen, ich glaube der Fall ist nicht einfach.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
</blockquote><p>Ist erst mal meine Ansicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21634</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21634</guid>
<pubDate>Fri, 06 Jan 2017 11:14:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehindert Ja / Nein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Darf er im Fall einer SBV-Wahl wählen?</p>
</blockquote><p>Hallo, viel &quot;Vergnügen&quot; bei der Klärung dieser Frage. Beim BAG war eine Wahlanfechtung anhängig mit ausgelagerten Arbeitsplätzen unter dem AZ: 7 ABR 53/14. Der Siebte Senat hat die Anfechtung liegen lassen, bis die Amtszeit der SchwbV abgelaufen war, und dann das Verfahren eingestellt.<br />
    </p>
<blockquote><p>Stehen im auch Rechte eines Schwerbehinderten zu?</p>
</blockquote><p>
Inwieweit das neue BTHG da bei solchen Rechtsfragen weiterhilft, kann ich nicht beurteilen. Bei Problemen ggf. Kontakt suchen mit gewähltem Werkstattrat der WfbM nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/139.html">§ 139 SGB IX</a>, der jetzt seit dem 30.12.2016 auch echte <a href="http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/Fragen-und-Antworten/wie-werden-mitwirkungsmoeglichkeiten-von-menschen-in-werkstaetten-verbessert.html">Mitbestimmungsrechte</a> hat. Jedenfalls muss das &quot;Praktikum&quot; so oder so behinderungsgerecht sein.<br />
   <br />
Fachinfos zu Außenarbeitsplätzen u.a. zur Frage des Wahlrechts (<a href="https://dejure.org/2014,28843">LAG</a> München vom 28.05.2014, 8 TaBV 34/12) sowie des EU-Rechts ausführlich von</p>
<p>• <a href="https://www.juris.de/jportal/portal/t/sx/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/startseite/dokvorschauseite.jsp&amp;doc.id=jpr-NLAR000024614&amp;userHasToLogin=true&amp;docpreview=true&amp;showdoccase=1&amp;metainfo=2">Dr. Till Sachadae 2014</a></p>
<p>• <a href="http://rehadat-recht.de/de/hilfsmittel/index.html?infobox=/infobox1.html&amp;serviceCounter=1&amp;wsdb=LIT&amp;connectdb=veroeffentlichungen_detail&amp;referenznr=DVfRB1417&amp;from=201&amp;anzahl=857&amp;detailCounter=36&amp;maplength=50&amp;suche=index.html?GIX=DVfR*">Prof. Wolfhard Kohte 2014</a></p>
<p>• <a href="http://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b14-2015/">Dr. Sabine Wendt 2015</a><br />
   <br />
Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21630</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21630</guid>
<pubDate>Fri, 06 Jan 2017 08:00:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehindert Ja / Nein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es kommt weder auf einen Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis an, sondern darauf, ob der sbM in Euren Betrieb und seine Abläufe eingegliedert ist (LPK-SGB IX, <em>Düwell</em>, § 94 Rn 13). Dann ist der sbM zumindest wahlberechtigt.</p>
<p>Allerdings könnte es für andere rechtliche Aspekte durchaus notwendig werden, mal den Status des sbM zu klären.<br />
Es wäre nicht der erste Fall, in dem eine AG mit dem Etikett &quot;Praktikum&quot; versucht, sbM als billige Arbeitskräfte zu mißbrauchen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21625</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21625</guid>
<pubDate>Thu, 05 Jan 2017 13:58:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehindert Ja / Nein</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>eine schwierige Frage.</p>
<p>In unserem Betrieb gibt es einen schwerbehinderten jungen Mann der GdB 70 hat.<br />
Er ist in 2014 als Praktikant in die Firma gekommen und arbeitet seither bei uns.<br />
Er wird aber nicht entlohnt, da er zu einer Behindertenwerkstsatt/einrichtung gehört.<br />
Er ist zwar länger 6 Monate im Betrieb, hat aber keine Entlohnung und keinen Arbeits- oder AÜG-Vertrag.</p>
<p>Zählt dieser Mitarbeiter zu den Schwerbehinderten im Betrieb ? (von 2 auf 3)<br />
Darf er im Fall einer SBV Wahl - wählen?<br />
Stehen im auch die Rechte eines Schwerbehinderten zu, <br />
wenn ja - von wem ? (Betrieb oder Einrichtung)<br />
Wie sieht es mit Kündigungsschutz aus ?</p>
<p>Vielen Dank schon mal für Eure Mühen, ich glaube der Fall ist nicht einfach.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21623</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21623</guid>
<pubDate>Thu, 05 Jan 2017 13:01:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Charly 3</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
