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<title>Forum für die SBV - Widerspruch</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Widerspruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Marion,</p>
<p>hier im Forum ist schon verschiedenes über Begründungen/Gründe welche zur Anerkennung führen geschrieben worden. <br />
Es ist aber heute schwieriger geworden einen entsprechenden Gesamt-GdB zu bekommen, da hierzu nur noch Einzel-GbB beachtet werden sofern sie mindestens einen Einzel-GdB von 20 erhalten.</p>
<p>Sofern das Versorgungsamt nicht innerhalb von 7 Wochen den Antrag behandelt und dieses nicht in mangelder Mitwirkung des Antragstellers liegt, muss der AG vor Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.<br />
Siehe u.a.: ArbG Düsseldorf vom 29.10.2004 (Aktenzeichen: 13 Ca 5326/04)</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2177</link>
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<pubDate>Sun, 19 Feb 2006 08:40:34 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Widerspruch</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
super, dass es dieses Forum gibt. Konnte mich schon ein bisschen durcharbeiten, bin aber leider nicht fündig geworden. Vielleicht kann mir jemand helfen.</p>
<p>Bin insulinpflichtige Diabetikerin mit 40 %. Hatte einen Gleichstellungsantrag bei AA gestellt, der jetzt abgelehnt worden ist.<br />
Gleichzeitig läuft beim VA ein Antrag auf Neufeststellung, möchte auf die 50 % kommen.</p>
<p>Gott sei Dank - im speziellen Fall aber eher &quot;leider&quot; - hatte ich durch meinen Diabetes bisher fast keine Fehlzeiten, ich kann meine Arbeit (ich arbeite als Sekretärin halbtags) auch ganz normal ausüben, bin belastbar (hier auch &quot;leider&quot;)und die betriebsdingten Kündigungen meines AG betreffen mich auch nicht. <br />
Letztendlich kann ich gar keine Begründung für den Widerspruch angeben, möchte es aber trotzdem versuchen.</p>
<p>Habe bei Durchsicht der Einträge auch etwas über den Zusammenhang von Gleichstellung (AA) und Neufeststellung (VA) gelesen, allerdings nicht recht verstanden. <br />
Da ja mein Verschlechterungsantrag eingereicht ist (Anfang des Jahres), genieße ich da schon irgendeinen &quot;Schutz&quot;&gt; </p>
<p>Würde mich über Antwort freuen und vielen Dank erst mal.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Gruß<br />
Marion</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2173</link>
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<pubDate>Sat, 18 Feb 2006 12:42:07 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Marion</dc:creator>
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