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<title>Forum für die SBV - Zeitliche Gewährung von Erholungsurlaub</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Zeitliche Gewährung von Erholungsurlaub (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>mit Verlaub, aber so pauschal ist diese Aussage</p>
<blockquote><p>Er soll Überstunden nehmen. Dann kann der Arbeitgeber ihn jederzeit zurückholen.</p>
</blockquote><p>
erst mal falsch.</p>
<p>Auch die Freistellungserklärung des AG zum Abbau von Zeitguthaben ist erst mal verbindlich und der AN kann dann auch disponieren.</p>
<p>Beruht diese &quot;Rückholmöglichkeit&quot; evtl. auf einer BV/DV ? Dann hätte aber der jeweilige BR/PR enorm versagt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 02 Feb 2017 18:46:53 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>Zeitliche Gewährung von Erholungsurlaub</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer möchte Erholungsurlaub nehmen. Der Arbeitgeber genehmigt ihn nicht. Er soll Überstunden nehmen. Dann kann der Arbeitgeber ihn jederzeit zurückholen.Der Arbeitnehmer hat keine dringliche Führungsposition. Es geht nur um die Abdeckung von eventuellen Zeiten wo zuwenig Arbeitnehmer da sind.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21844</link>
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<pubDate>Thu, 02 Feb 2017 15:00:39 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>onegin</dc:creator>
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