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<title>Forum für die SBV - Teilzeit welche Basis?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Teilzeit welche Basis?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich habe ein Frage zu einem Thema, zu dem ich hier beim Suchen nichts gefunden habe.<br />
Und zwar hat mich eine Kollegin (Beamtin NRW) angesprochen, die überlegt, ihre wöchentliche Arbeitszeit von 39Std. 50 Minuten (da Schwerbehindert) geringfügig (10%) zu reduzieren.<br />
Jetzt stellt sich die Frage, von welcher Stundenzahl ausgegangen werden muss.<br />
Meiner Meinung nach müßte man als Berechnungsbasis die 39Std.50 Min. wählen, da sie auf dieser Basis ja auch ihre Diestbezüge zu 100% erhält.<br />
Eine Anfrage der Kollegin beim LBV hat als Ergebnis gebracht, dass es Ermessenssache der Behördenleitung sein soll.<br />
Dies kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.<br />
Es wäre schön, wenn mir jemand weiter helfen könnte und gleich die rechtliche Grundlage dazu nennen könnte.</p>
<p>Gruß</p>
<p>Dirk</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22187</link>
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<pubDate>Mon, 20 Mar 2017 20:31:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>mephisto1964</dc:creator>
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