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<title>Forum für die SBV - Gültigkeit der Inklusionsvereinbarung / Integrationsvereinbarung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Gültigkeit der Inklusionsvereinbarung / Integrationsvereinbarung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Antwort.</p>
<blockquote><p>Die Amtszeit der SBV endet <strong>nicht </strong>automatisch, sobald der Schwellenwert von 5 </p>
</blockquote><p>
&gt; SBM unterschritten wird. Das Ende der Amtszeit ist abschließend in § 94 Abs. 7 SGB <br />
&gt; IX geregelt.</p>
<p>Ja das ist klar. Das stand auch nicht im Zusammenhang. Aber für andere ist das ggf. noch nicht bekannt.</p>
<blockquote><p>Deshalb spricht meines Erachtens viel dafür, dass die geschlossene Vereinbarung </p>
</blockquote><p>
&gt; sinngemäß bis zum Ende ihrer Gültigkeit weitergeführt wird.</p>
<p>Das Ende der Gültigkeit könnte die Kündigung durch den AG sein. Es sei denn es gibt eine Nachwirkung. Aber selbst dann sehe ich die IV nicht mehr als Durchsetzungsfähig an, weil die SBV die die IV abgeschlossen hat nicht mehr existiert.</p>
<p>Der BR könnte natürlich versuchen hier in die Bresche zu springen und notfalls an sich zu ziehen. Das ist zumindest eine Überlegung wert. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<blockquote><p>Sofern die Inklusionsvereinbarung in der Form einer Betriebsvereinbarung nach BetrVG </p>
</blockquote><p>
&gt; geschlossen ist, kann seitens BR bzw. AG im Konfliktfall auch die Einigungsstelle <br />
&gt; angerufen werden.</p>
<p>In diesem Fall war es die SBV.</p>
<p>Das zeigt, dass eine IV am besten über den BR als Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22230</link>
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<pubDate>Wed, 29 Mar 2017 16:13:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>andreasb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gültigkeit der Inklusionsvereinbarung / Integrationsvereinbarung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>Die SBV macht mit dem AG eine Inklusionsvereinbarung.<br />
Danach sinkt die Zahl der SBM unter 5.<br />
Angenommen es gibt keine SBV mehr. Was passiert mit der IV?<br />
Verliert sie ihre Gültigkeit? Kann der AG sie ohne Gegenwehr aufkündigen?</p>
</blockquote><p>Die Amtszeit der SBV endet <strong>nicht </strong>automatisch, sobald der Schwellenwert von 5 SBM unterschritten wird. Das Ende der Amtszeit ist abschließend in § 94 Abs. 7 SGB IX geregelt.</p>
<p>Zur Vereinbarung an sich:</p>
<p>Die Vereinbarung wird auch mit der in § 93 SGB IX genannten Vertretung geschlossen (Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat), so dass selbst bei Wegfall eines &quot;Vertragspartners&quot; (in Anführungszeichen, weil die Rechtsnatur der Vereinbarung m. W. nicht wirklich geklärt ist) immer noch ein weiterer Partner vorhanden ist.</p>
<p>Die Stellung der Betriebsräte ist hierbei auch nicht zu vernachlässigen, da ihnen auch das Initiativrecht obliegt, wenn es gar keine SBV gibt (§ 83 Abs. 1 Satz 3 SGB IX).</p>
<p>Deshalb spricht meines Erachtens viel dafür, dass die geschlossene Vereinbarung sinngemäß bis zum Ende ihrer Gültigkeit weitergeführt wird.</p>
<p>Sofern die Inklusionsvereinbarung in der Form einer Betriebsvereinbarung nach BetrVG geschlossen ist, kann seitens BR bzw. AG im Konfliktfall auch die Einigungsstelle angerufen werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22229</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22229</guid>
<pubDate>Wed, 29 Mar 2017 13:49:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>MatthiasNRW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gültigkeit der Inklusionsvereinbarung / Integrationsvereinbarung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>vielleicht weiß jemand wie es rechtlich aussieht.</p>
<p>Die SBV macht mit dem AG eine Inklusionsvereinbarung.<br />
Danach sinkt die Zahl der SBM unter 5.<br />
Angenommen es gibt keine SBV mehr. Was passiert mit der IV?<br />
Verliert sie ihre Gültigkeit? Kann der AG sie ohne Gegenwehr aufkündigen?</p>
<p>Beste Grüße<br />
Andreas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22228</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22228</guid>
<pubDate>Wed, 29 Mar 2017 12:53:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>andreasb</dc:creator>
</item>
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