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<title>Forum für die SBV - Muss  ein Schwb.  6 Stunden Kraft 24 Stunden Dienste leisten?</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Muss  ein Schwb.  6 Stunden Kraft 24 Stunden Dienste leisten? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>vielen Dank für Deine schnelle  Antwort. Dann habe ich den Paragraphen 81 richtig interpretiert, ich war mir nur nicht sicher b es noch irgendwo eine Gesetzeslücke zu diesem Sachverhalt gibt.</p>
<p><br />
Mit freundlichen Grüssen, Martha</p>
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<pubDate>Sat, 04 Mar 2006 12:12:10 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>Martha</dc:creator>
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<title>Muss  ein Schwb.  6 Stunden Kraft 24 Stunden Dienste leisten? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Martha,</p>
<p>Schwerbehinderte haben Anspruch auf Teilzeit sofern dieses aus Gründen der Behinderung erforderlich ist. Dieses ergibt sich aus § 81 SGB IX. Er hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung. Dem AG sind auch im bestimmten Umfang hier organisatorische Maßnahmen zumutbar. Der AG hat aber nicht die Verpflichtung einen Arbeitsplatz &quot;zu basteln&quot;. </p>
<p>Wenn also eine entsprechende Beschäftigung auf Grund der Behinderung und unter Beachtung der dem AG zumutbaren organisatorischen Maßnahmen nicht möglich ist, könnte dieses zu einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses führen.</p>
<p>Der Schwerbehinderte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Herausnahme aus dem Bereitschaftsdienst oder Nach-/Schichtdienst. Dieses könnte sich nur ergeben, wenn eine Beschäftigung unter Hinweis auf eine Herausnahme begonnen wurde. Also z.B. bei Beschäftigungsbeginn, expliziert nur ein Tagdienst als Beschäftigungsmöglichkeit angestrebt wurde.</p>
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<pubDate>Sat, 04 Mar 2006 10:34:29 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Muss  ein Schwb.  6 Stunden Kraft 24 Stunden Dienste leisten?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es geht um folgendes. Muss eine schwerbehinderte Röntgenassistentin welche derzeit aus gesundheitlichen ihre Arbeitszeit auf  6 Stunden reduziert hat trotzdem 24 - Stunden - Dienste ableisten&gt; Sie arbeitet im drei Schicht System mit Bereitschadtsdienst. Gibt es dazu Gesetzestexte&gt; </p>
<p>Vielen Dank im voraus,</p>
<p>Martha</p>
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<pubDate>Sat, 04 Mar 2006 09:35:20 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>Martha</dc:creator>
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