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<title>Forum für die SBV - Rechte der SVB (hier: stellvertretend) bei Umsetzung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Rechte der SVB (hier: stellvertretend) bei Umsetzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Gundi,</p>
<p>ja die SchwbV ist gem. § 95 SGB IX zu beteiligen. Weiter hat der AG die §§ 81 und 84 (1) zu beachten. Besonders der § 84 (1) ist sofort anzuwenden. Hier könnte es u.U. darum gehen, dass der Betroffenen ggf. eine Qualifizierung bekommt damit er einen zumutbaren geeigneten Arbeitsplatz erhalten kann.</p>
<p>Die sofortige Anwendung des § 84 (1) soll dem Schwerbehindewrten/Gleichgestllten in solchen Fällen einen gewissen &quot;Vorsprung&quot; erste Chance einräumen.</p>
<p>Eine Umsetzung lässt sich ja nicht vermeiden, denn wenn es die Abteilung nicht mehr gibt muss er/sie wechseln!</p>
<p>Der Neue Arbeitsplatz muss den Anforderungen aus § 81 (4) erfüllen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2240</link>
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<pubDate>Tue, 07 Mar 2006 16:05:34 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Rechte der SVB (hier: stellvertretend) bei Umsetzung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin neu im Forum und bitte um Unterstützung. <br />
Ich bin stellvertretende SBV, habe wenig Erfahrung und der SBV ist krank.<br />
Ein Kollege, er ist mit 30 % gleichgestellt hat folgendes Problem: </p>
<p>Es ist bekannt, dass die Abteilung, in der er arbeitet, in naher Zukunft aufgelöst wird. <br />
Laut Geschäftsleitung soll es keine betriebsbedingten Kündigungen geben. <br />
Umsetzungen (auch an andere Standorte) werden aber - so denkt der Kollege (und ich auch) durchaus &quot;drin&quot; sein. <br />
Meine Frage: <br />
Hat die SBV bei der Umsetzung eines gleichgestellten Mitarbeiters Mitspracherecht bzw. kann sie Widerspruch einlegen&gt;<br />
Falls ein Mitspracherecht besteht: <br />
Wie sind die Bedingungen&gt;) Kann z. B. gegen eine  Versetzung in eine andere Abteilung (aber am selben Standort) Widerspruch eingelegt werden&gt;<br />
Sind die Tätigkeitsmerkmale entscheidend&gt;<br />
Welche Gründe kann die SBV geltend machen&gt;</p>
<p>Ich sage schon mal danke<br />
Gruß<br />
Gundi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2237</link>
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<pubDate>Tue, 07 Mar 2006 11:45:50 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Gundi</dc:creator>
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