<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Betriebsarzt Unterlagen</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Betriebsarzt Unterlagen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, das versteh ich jetzt nicht. Kann ich den Bescheid vom Versorgungsamt den der alte Betriebs Arzt hat nicht wieder mit nach Hause zurückbekommen? Lt BGB sind doch die persönliche.  ärztlichen Unterlagen jederzeit zurück zu geben?</p>
<p>Gruß hydo4</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22475</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22475</guid>
<pubDate>Sun, 28 May 2017 20:42:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>S Manager</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Betriebsarzt Unterlagen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo und Guten Tag,</p>
<p>sofern es sich um arbeitsmedizinische Unterlagen (vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen) handelt - darf der neue sehen.<br />
Alle anderen Unterlagen (Patientenbezogene) müssen versiegelt übergeben werden (vom alten BA an den neuen BA). <br />
Siehe Musterberufsordnung - MBO. Kann man bei den Ärztekammern nachlesen.</p>
<p>Klarheit schafft hier nur die zuständige Ärtzekammer.<br />
Und u.U. nachfassen ob der &quot;alte&quot; und der &quot;neue&quot; BA von einer speziellen Firma oder aus einer Praxis sind. Generell gilt jedoch für jeden BA: Schweigepflicht gegenüber jedem - auch dem zahlenden Unternehmen gegenüber = Arbeitgeber. Wäre eine typische Zahlung ohne Leistungsanspruch.</p>
<p>Herzliche Grüße aus dem Saarland</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22472</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22472</guid>
<pubDate>Thu, 25 May 2017 17:05:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Kasimir</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Betriebsarzt Unterlagen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, bei uns wurde ein neuer Betriebsarzt festgelegt. Es wurde eine Mitteilung geschickt, ob die persönlichen Betriebsärztlichen Dokumente zum neuen Betriebsarzt übergeleitet werden dürfen oder nicht. Einige haben widersprochen u deshalb die alten persönlichen Unterlagen vom ehemaligen Betriebsarzt angefordert.Das ist jetzt  2 Monate her. Welche Rechte habe ich alle Ärztlichen Unterlagen die mich persönlich betreffen , vom alten Betriebsarzt zurück zu fordern</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22468</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22468</guid>
<pubDate>Tue, 23 May 2017 20:57:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>S Manager</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Direktionsrecht Aufklärung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin,</p>
<p>vor einer Schulung ist erst einmal der Schulungsbedarf zu klären. In vielen Bundeländern gibt es für Landesbeschäftigte sogenannte Schwerbehindertenrichtlinien oder auch Fürsorgeerlasse. Hier ist teilweise auch dieser Punkt geregelt. In den Richtlinien des Landes Niedersachsen steht dazu : </p>
<p>6.6 Arbeitsplatzwechsel<br />
Der Wechsel des Arbeitsplatzes kann für schwerbehinderte<br />
Menschen mit größeren Schwierigkeiten verbunden sein als<br />
für andere Beschäftigte. Schwerbehinderte Beschäftigte dürfen<br />
daher nicht gegen ihren Willen versetzt, abgeordnet oder<br />
umgesetzt werden, es sei denn, dass zwingende dienstliche<br />
Gründe die Maßnahme erfordern. In diesem Fall sollten ihnen<br />
mindestens gleichwertige Arbeitsbedingungen oder Entwicklungsmöglichkeiten<br />
geboten werden.<br />
Begründeten eigenen Anträgen auf Versetzung oder sonstigen<br />
Wechsel des Arbeitsplatzes soll entsprochen werden,<br />
wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.</p>
<p>Solltest Du im Landesdienst tätig sein, gilt der Erlass Deines Bundeslandes, bist Du kommunal beschäftigt, prüf diesen bitte, ob hier auch geregelt ist, ob er auf Kommunen ect Anwendung finden soll. </p>
<p>Dieser Erlass schränkt das Direktionsrecht ein, genau wie auch § 81, 4 SGB IX, in dem steht, dass Schwerbehinderte Anspruch auf einen Arbeitsplatz haben, an dem sie ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, hinzu kommt, behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung ect. </p>
<p>Daher bitte erst den Schulungsbedarf klären. Vielleicht gibt es alternativ bei Dir auch eine Hauptschwerbehindertenvertretung, die Dir in Deinem Fall schnell Hilfestellung geben und als externe Person gegenüber dem Arbeitgeber auftreten kann. </p>
<p>Unter Umständen kennt diese auch Schulungsmöglichkeiten, die Deinen Hilfestellungsbedarf mit umfassen. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22430</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22430</guid>
<pubDate>Mon, 15 May 2017 12:12:58 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Direktionsrecht Aufklärung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Weisungs-, Direktions- oder Leitungsrecht</strong> </p>
<p>Hallo, hier bietet sich an, evtl. mal einen Kommentar zu <a href="https://dejure.org/gesetze/GewO/106.html">§ 106 GewO</a> zu sichten, in dem Weisungsrecht des AG geregelt ist mit Rechtsprechung zu Inhalt und  <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Direktionsrecht#Grenzen">Grenzen</a>. Insoweit gilt auch die Gewerbeordnung für <strong>öff. Dienst</strong> nach § 6 Abs. 2 GewO.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22424</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22424</guid>
<pubDate>Fri, 12 May 2017 19:31:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Direktionsrecht Aufklärung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zusammen,</p>
<p>wer weiß eine gute Fortbildung für die SBV im Öffentlichen Dienst, wenn es um das Direktionsrecht geht. Immer wieder tappen wir in die Falle, weil sich das Direktionsrecht vor Pers. Vertretungsgesetz bzw. vor das SGB stellt.<br />
D.h. würde ich gerne eine Fortbildung besuchen, die mit die Grundlagen des Direktionsrechts vermittelt. Wer hat da einen Tipp bzw. vielleicht gibt es auch einen Buchtipp dazu. Besten Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22423</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22423</guid>
<pubDate>Thu, 11 May 2017 22:12:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>S Manager</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
