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<title>Forum für die SBV - Antrag auf Gleichstellung ohne GdB</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Antrag auf Gleichstellung ohne GdB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
möchte mich bedanken für eure Tipps, habt mir sehr geholfen<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
Euch allen ein schönen Tag noch.<br />
Grüsse Sigurd</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 17 May 2017 09:24:11 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Sigurd</dc:creator>
</item>
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<title>Antrag auf Gleichstellung ohne GdB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Sigurd,</p>
<p>zur parallelen Antragsstellung ist schon alles gesagt. Argumentationshilfen zur Gleichstellung, so weit sich diese aus Deinem kurzen Statement erschließen: </p>
<p>Sie kann nicht mehr alle Tätigkeiten in der Krankenpflege ausüben: Zwei Finger steif, Grundpflege, Betten machen, Waschen, Lagern, Spritzen aufziehen, Reanimation, weitere Tätigkeiten mit Feinmotorik fallen aus, aus diesem Grunde kann sie auch nicht mehr alleine Arbeiten, und ist im Beruf in der direkten Patientenversorgung nicht mehr sinnvoll einsetzbar. Daher neuer Arbeitsplatz erforderlich, weil nicht mehr leidensgerecht. Dieses ist Grundlage für Gleichstellung: Gefährdung des Arbeitsplatzes (ist hier auch gegeben) und Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes (ebenfalls vorhanden). Falls Vorgesetzte bereits mit Kündigung gedroht haben mit hinein nehmen. <br />
Geschwächtes Immunsystem: Patienten im Krankenhaus oft keimbelastet, daher erhöhtes Erkrankungs- und Fehlzeitrisiko bei Arbeit am Bett.</p>
<p>Im Beruf auf allgemeinem Arbeitsmarkt mit den Einschränkungen nicht vermittelbar, daher droht ohne Hilfestellung Frühverrentung. Ggf. Hilfestellungen des Integrationsamtes erforderlich wie Ausgleich bei außergewöhnlicher Belastung des Arbeitgebers durch Minderleistung aufgrund der Finger. Falls vorhanden ist auch der Status der Unkündbarkeit kein Hinderungsgrund für die Gleichstellung, da er nicht vor der Langzeit AU mit Übergang ALG 1 Bezug und Erwerbsminderungsrente schützt. </p>
<p>Durch die Gefährdung des Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber wäre dieser bei der Gleichstellung nach §84,1 gezwungen, ein Präventionsverfahren durchzuführen, um mit dem Integrationsamt zu klären, wie das Arbeitsverhältnis auf Dauer aufrecht erhalten bleiben kann. Die Hilfestellungen sind mit der Gleichstellung untrennbar verknüpft, ohne diese nicht zu erlangen. Auch die Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt, wo dieses prüfen muss, ob alle Hilfsmöglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsverhältnisses ausgeschöpft sind, ist mit der Gleichstellung untrennbar verbunden. </p>
<p>Daher Zustimmung zur Gleichstellung zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber, weil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im bisherigen Beruf mit den Einschränkungen nicht vermittelbar und zur Erlangung eines neuen, leidensgerechten Arbeitsplatzes im Betrieb der möglichst bis zum Erreichen des Regelrentenalters ausgeübt werden kann. </p>
<p>Soweit wäre meine Stellungnahme in Stichworten, ohne die Auswirkungen der Finger (rechts bei Rechtshänderin, oder links bei Linkshänderin) genauer zu kennen. Daher ist diese natürlich nur eine grobe Richtschnur und an den tatsächlichen Einschränkungen zu überprüfen. </p>
<p><br />
Da ich ebenfalls Krankenpflegel bin, kann ich dies aber halbwegs einschätzen. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22443</link>
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<pubDate>Wed, 17 May 2017 08:37:13 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Antrag auf Gleichstellung ohne GdB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die AfA stellt aber den Antrag erst einmal ruhend bis ggf das VA eine Feststellung von mind. GdB 30 getroffen hat. Dann wird aber ggf wenn die AfA einer Gleichstellung zustimmt diese rückwirkend ab Antragstellung zuerkannt.</p>
<p>Doch nicht jedem Antrag auf GL wird zugestimmt!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22442</link>
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<pubDate>Wed, 17 May 2017 06:53:37 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Antrag auf Gleichstellung ohne GdB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>auch ich empfehle jeden bei Antragstellung auf GdB unbedingt auch zeitgleich einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Erst recht, wenn schon jetzt absehbar ist, dass ein GdB von 50 nicht erreicht wird, sichert ausschließlich der Antrag auf die Gleichstellung die Rechtsansprüche. Das Urteil des BAG ist ja bereits genannt, hierin findest Du die notwendigen Erklärungen.</p>
<p><br />
MfG</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 17 May 2017 05:36:44 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>mietze_katz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Antrag auf Gleichstellung ohne GdB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, </p>
<p>das macht unbedingt Sinn zur Wahrung der Rechtsansprüche.</p>
<p>Den GL-Antrag am besten als Einschreiben/Rückschein an die BA senden.</p>
<p>BAG v. 31.07.2014 – 2 AZR 434/13 (Siehe Randnummer 52)<br />
<a href="http://www.schwbv.de/urteile/291.html">http://www.schwbv.de/urteile/291.html</a></p>
<p><br />
MFG JS</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22440</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22440</guid>
<pubDate>Tue, 16 May 2017 15:34:02 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>JS</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Antrag auf Gleichstellung ohne GdB</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich habe ein Fall, wo eine Krankenschwester seit Juli 2016 erkrankt ist (massive Einschränkungen an der rechten Hand (ist operiert worden, OP ist wohl nicht so gut verlaufen...sie sagt, es wäre nachweislich Behandlungsfehler, was zur Folge hat, dass zwei Finger wohl steif bleiben werden? und ein geschwächtes Immunsystem),sie hat ein Antrag (März 2017) auf Schwerbehinderung gestellt, wo der Bescheid noch aussteht.Sie hat bisher noch kein GdB... wir gehen davon aus, dass es zumindest 30-40% werden könnte<br />
Nun hat sie große Angst um ihren Arbeitsplatz, sie hat nächste Woche ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung (MAV und SBV sind dabei).</p>
<p>Die MAV hat geraten parallel, auch ein Gleichstellungsantrag zustellen, obwohl sie noch kein GdB hat, macht das denn einen Sinn?<br />
Wird der nicht mit Gewissheit abgelehnt?<br />
Wie argumentiere ich, bei der möglichen Stellungnahme als SBV?<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
Über einen guten Tipp würde ich mich sehr freuen.</p>
<p>Ein schönen Tag noch...<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />  <br />
Sigurd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22439</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22439</guid>
<pubDate>Tue, 16 May 2017 13:07:39 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Sigurd</dc:creator>
</item>
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