<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Leistungseinschränkungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Leistungseinschränkungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
Im Endeffekt muß der AG eine derartige Minderleistung im Rahmen von ca. 70 - 80% der zu erwartenden Durchschnittsleistung &quot;ertragen&quot;. Deswegen zahlt das IA idR in diesem Bereich auch dann keinen Zuschuß, wenn die Minderleistung behinderungsbedingt ist.</p>
</blockquote><p>
Hallo Wolfgang,</p>
<p>ich vertrete die Meinung, dass dann die Minderleistung, sofern sie behinderungsbedingt ist, sich im Endgeld (zB. Leistungsbeurteilung beim ERA-TV) nicht bemerkbar machen darf. Dies wäre ja sonst eine Diskriminierung und verstößt u.a. gegen das AGG.</p>
<p>Wie ist hierzu Deine bzw. die Meinung anderer Forumsteilnehmer?</p>
<p>MfG</p>
<p>Sepp</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22464</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22464</guid>
<pubDate>Mon, 22 May 2017 18:28:18 +0000</pubDate>
<category>Fragen zu einer Behinderung</category><dc:creator>mietze_katz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Leistungseinschränkungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des AN gibt es auf Grundlage des § 611 BGB umfangreiche Rechtsprechung.</p>
<p>Kern der Rechtsprechung bei Schlecht- bzw. Minderleistung ist nicht ein objektiver Bewertungsmaßstab, sondern das <strong>subjektive Leistungsvermögen </strong>des individuellen AN.</p>
<p><strong>Grundsätzlich</strong> gilt:<br />
<em>&quot;Wer überdurchschnittl. leisten kann, ist auch zu überdurchschnittl. Leistungen verpflichtet. Wer umgekehrt nur unterdurchschnittl. leistungsfähig ist, genügt mit einer unterdurchschnittl. Leistung seiner Arbeitspflicht.&quot;</em> (ErfK, <em>Preis</em>, § 611 BGB Rn 644).</p>
<p>Dabei wird idR ein AN  nicht für ein <strong>Ergebnis</strong>, sondern für eine <strong>Tätigkeit</strong> bezahlt. (a.a.O., Rn 641).</p>
<p>&quot;unterdurchschnittliche Leistungsfähigkeit&quot; bedeutet aber nicht, daß sich der AN ausruhen kann. Vielmehr wird von ihm eine Leistung verlangt,<em> &quot;die er bei angemessener Anspannung seiner geistigen und körperl. Kräfte auf Dauer ohne Gefährdung seiner Gesundheit zu leisten imstande ist.&quot;</em> (a.a.O., Rn 643)</p>
<p>Diese Grundsätze hat das BAG seit Jahrzehnten entwickelt, eine der letzten Entscheidungen hierzu mit der umfangreichen Darlegung der Grundsätze war 2 AZR 536/06:<br />
<a href="https://openjur.de/u/172378.html">https://openjur.de/u/172378.html</a></p>
<p>Im Endeffekt muß der AG eine derartige Minderleistung im Rahmen von ca. 70 - 80% der zu erwartenden Durchschnittsleistung &quot;ertragen&quot;. Deswegen zahlt das IA idR in diesem Bereich auch dann keinen Zuschuß, wenn die Minderleistung behinderungsbedingt ist.</p>
<p>Wie so oft kommt es allerdings auch bei diesem Problem auf die konkreten Einzelfallumstände an und zu pauschale Aussagen könnten für einen AN durchaus gefährlich werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22463</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22463</guid>
<pubDate>Mon, 22 May 2017 10:54:50 +0000</pubDate>
<category>Fragen zu einer Behinderung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Leistungseinschränkungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wenn die Arbeitsleistung dauerhaft um &gt;= 30 % reduziert ist, kann ein Antrag auf Minderleistungszuschuss gestellt werden.</p>
<p>&quot;2. Minderleistung<br />
Es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wegen ihrer Behinderung weniger leisten als im Betrieb üblich ist. Wenn ein schwerbehinderter Mensch wegen seiner Behinderung für längere Zeit mindestens 30% weniger leisten kann, nennt man das Minderleistung.&quot;</p>
<p>von der Seite:<br />
<a href="https://www.lwl-integrationsamt.de/leistungen/Arbeitgeber/belastungen">https://www.lwl-integrationsamt.de/leistungen/Arbeitgeber/belastungen</a></p>
<p>Dort werden auch die rechtlichen Grundlagen aufgezeigt. Im Umkehrschluss sind Leistungsschwankungen bis zu 30 % nicht Zuschussfähig und stellen demnach normale Schwankungen einer Person dar. Die Leistungsfähigkeit hängt also vom &quot;Biorhythmus&quot;, Tagesform oder sonstigen Faktoren ab. Auch ein Spitzenathlet hat Formtiefs und benötigt Ruhephasen. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22462</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22462</guid>
<pubDate>Mon, 22 May 2017 10:39:56 +0000</pubDate>
<category>Fragen zu einer Behinderung</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Leistungseinschränkungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Roland,</p>
<p>sagen wir mal so: Das Integrationsamt fördert erst bei einer Minderleistung von 30%. Daraus ergibt sich aber nicht zwingend, dass der Arbeitgeber sofort eine Minderleistung hinnehmen muss. Er kann z.B. prüfen, ob es Arbeitsplätze mit weniger oder keiner Minderleistung gibt und die/den Beschäftigten dann umsetzen. Ob dies ggf. auch gegen den Willen der/des Schwerbehinderten geht, richtet sich z.B. nach den Schwerbehindertenrichtlinien im öffentlichen Landesdienst, oder aber Dienst/Betriebsvereinbarungen z.B. zum Thema BEM oder BGM oder Interner Umsetzung ect. </p>
<p>Daher ist das Thema komplexer und nicht so einfach zu beantworten. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22461</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22461</guid>
<pubDate>Mon, 22 May 2017 10:37:57 +0000</pubDate>
<category>Fragen zu einer Behinderung</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Leistungseinschränkungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass der Arbeitgeber bis 20 % Leistungseinschränkung tolerieren muss. Habe das auch bei Gesprächen in der Personalabteilung gesagt. Nun finde ich die Quelle nicht mehr. Kann jemand helfen?</p>
<p>Danke.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22460</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22460</guid>
<pubDate>Mon, 22 May 2017 10:10:50 +0000</pubDate>
<category>Fragen zu einer Behinderung</category><dc:creator>Roland Dittmann</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
