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<title>Forum für die SBV - Argumente zur Einstellung</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Argumente zur Einstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank lieber Hendrik1 für die ausführliche Antwort.Ich habe mir einige Notizen gemacht und bin auf das Gespräch heute Nachmittag sehr gespannt.<br />
Liebe Grüsse</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 14 Jun 2017 06:00:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Vertigo</dc:creator>
</item>
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<title>Argumente zur Einstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Vertigo,</p>
<p>bist Du im öffentlichen Dienst? Dann gilt ggf. eine Schwerbehindertenrichtlinie Deines Bundeslandes, in der geregelt ist, wie Schwerbehinderte in Ihrer beruflichen Karriereplanung gefördert werden sollen. Gibt es eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, falls sie aus gesundheitlichen Gründen den Arbeitsplatz wechseln muss?<br />
Ansonsten gelten § 81,1 1. 4. SGB IX in denen die berufliche Weiterentwicklung beschrieben ist.</p>
<p>Hinzu kommt Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, Absatz d zur beruflichen Weiterentwicklung und Absatz e zum beruflichen Aufstieg</p>
<p>Hier der Text des Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung der UN-Behindertenrechtskonvention:</p>
<p>(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen,inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern<br />
und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte,<br />
einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem </p>
<p>a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;</p>
<p>d)Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und<br />
Weiterbildung zu ermöglichen;</p>
<p>e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim<br />
Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern;</p>
<p>soweit der Text. </p>
<p>Ich hoffe, dies hat Dir geholfen.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 13 Jun 2017 13:51:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
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<title>Argumente zur Einstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja natürlich gilt das Gesetz,</p>
<p>die anderen drei Bewerber sind wie auch meine gleichgestellte Mitarbeiterin alles Frauen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 13 Jun 2017 10:26:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Vertigo</dc:creator>
</item>
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<title>Argumente zur Einstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Vertigo,</p>
<p>gilt das Bundesgleichstellungsgesetz oder ein entsprechendes Landesgesetz für die Gleichstellungsbeauftragte bzw. Frauenbeauftragte? Nach dem BGleiG ist diese Position mit einer Frau zu bestellen. </p>
<p>In Bayern kann nach dem BayGlG Mann und Frau bestellt werden?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 13 Jun 2017 10:02:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Argumente zur Einstellung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Mitstreiter,</p>
<p>ich habe morgen ein Vorstellungsgespräch von einer gleichgestellten Mitarbeiterin. Der Arbeitgeber muss noch für ca ein halbes Jahr eine Frauenbeauftragte bestimmen für die Dauer der Wahlperiode. Jetzt haben sich vier Mitarbeiter aus unserem Haus auf diese Freistellung als Frauenbeauftragte beworben.<br />
 <br />
Könnt ihr mir evtl. ein paar Argumente liefern, warum er sich für die Gleichgestellte Mitarbeiterin entscheiden soll?<br />
Ich finde, dass diese gleichgestellte Bewerberin sehr gut für dieses Amt geeignet ist. Sie sollte wegen ihrer Erkrankung auch überwiegend administrative Tätigkeiten ausüben statt die schwere Arbeit als Krankenschwester.</p>
<p>Sie darf als Gleichgestellte doch nicht bevorzugt behandelt werden. Also brauche ich gute Argumente. Für Tipps bin ich sehr dankbar.</p>
<p>Liebe Grüße aus dem Saarland</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 13 Jun 2017 09:26:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Vertigo</dc:creator>
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