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<title>Forum für die SBV - Anspruch auf Zusatzurlaub nachBeschäftigungsende ?</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
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<title>Anspruch auf Zusatzurlaub nachBeschäftigungsende ?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Schönen guten Tag,</p>
<p>eine Kollegin im öffentlichen Dienst ist seit Februar 2016 arbeitsunfähig. Aufgrund des Bezuges von Erwerbsminderungsrente endet ihr Beschäftigungsverhältnis (BVH) als Angestellte zum 31.08.2016 (<strong>kein </strong>Ruhen lt. TV !). Ab 10.08.2016 ist sie schwerbehindert.</p>
<p>Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat sie für 2016 den vollen gesetzlichen Urlaubs-Anspruch von 20 Tagen (Ende des BVH in der 2. Jahreshälfte) zzgl. des anteiligen für 8 Monate) tariflichen Urlaubs, der zur Auszahlung kommen wird. Der Schwerbehinderten-Zusatzurlaub folgt rechtlich dem gesetzlichen Urlaub nach BUrlG. </p>
<p>Jedoch kommt der Anspruch nach § 125 SGB IX erst ab dem (vollen) Monat September zum Tragen, in dem jedoch <strong>kein </strong>Beschäftigungsverhältnis mehr besteht.</p>
<p>Meines Erachtens hat die Kollegin keinen Anspruch auf Auszahlung des Zusatzurlaubs.</p>
<p>Bitte teilt mir Eure Einschätzung der Sachlage mit. Evtl. liege ich falsch und die Kollegin kann doch einen Anspruch geltend machen ?</p>
<p>Vielen Dank für Eure Überlegungen und Antworten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22762</link>
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<pubDate>Thu, 27 Jul 2017 06:45:25 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>pudicam</dc:creator>
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