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<title>Forum für die SBV - Parkberechtigung bei laufendem Antragsverfahren</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Parkberechtigung bei laufendem Antragsverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin,<br />
bei uns gibt es zum Glück genug Platz auf dem Parkplatz.<br />
Daher vergeben wir die SB Plätze relativ kulant, auch MA mit Kurzzeit Geheinschränkung ( Z.B. nach Op) erhalten befristet einen SB Parkplatz.<br />
Wir gehen hierbei nicht nach Merkzeichen, nur nach realer RestGehfähigkeit .</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22850</link>
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<pubDate>Tue, 22 Aug 2017 05:01:34 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>ciralifan</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkberechtigung bei laufendem Antragsverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Moin Moin,</p>
<p>ich wende mich mit einer Anfrage an Euch, um zu wissen, wie Eure Betriebe mit Parkberechtigungen für Schwerbehindertenparkplätze umgehen. Bei uns gibt es auch die Möglichkeit mit Merkzeichen G auf Schwerbehindertenparkplätzen auf dem Gelände zu parken. Es soll geprüft werden, wie dies bei laufenden Anträgen auf Schwerbehinderung mit - aus Betroffenen- und SBV-Sicht - Berechtigung auf mindestens Merkzeichen G gehandhabt werden soll.</p>
<p>Unsere Position ist: Der Arbeitgeber hat auch nichts davon, wenn der/die Mitarbeiter/in im Krank bleibt, bis der Antrag genehmigt und der Ausweis als Nachweis des Merkzeichens vorhanden ist. </p>
<p>Für Argumente wäre es gut, zu wissen, wie dies bei Euch geregelt ist.  <br />
Außerdem würde uns interessieren:  Wer stellt bei Euch solche vorläufigen Ausweise aus, wenn es diese gibt?</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
</blockquote><p><br />
Auch bei meinem ehemahligen AG konnte mit Kennzeichen G auf den Schwerbehindertenparkplätze geparkt werden. Allerdings gab der Werkschutz den entsprechenden Parkausweis erst ab, wenn das G zuerkannt war. <br />
Eine andere Möglichkeit war aber mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Werksarzt, das aus ärztlicher Sicht das Parken genehmigt werden soll.</p>
<p>VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 21 Aug 2017 14:06:18 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkberechtigung bei laufendem Antragsverfahren</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin,</p>
<p>ich wende mich mit einer Anfrage an Euch, um zu wissen, wie Eure Betriebe mit Parkberechtigungen für Schwerbehindertenparkplätze umgehen. Bei uns gibt es auch die Möglichkeit mit Merkzeichen G auf Schwerbehindertenparkplätzen auf dem Gelände zu parken. Es soll geprüft werden, wie dies bei laufenden Anträgen auf Schwerbehinderung mit - aus Betroffenen- und SBV-Sicht - Berechtigung auf mindestens Merkzeichen G gehandhabt werden soll.</p>
<p>Unsere Position ist: Der Arbeitgeber hat auch nichts davon, wenn der/die Mitarbeiter/in im Krank bleibt, bis der Antrag genehmigt und der Ausweis als Nachweis des Merkzeichens vorhanden ist. </p>
<p>Für Argumente wäre es gut, zu wissen, wie dies bei Euch geregelt ist.  <br />
Außerdem würde uns interessieren:  Wer stellt bei Euch solche vorläufigen Ausweise aus, wenn es diese gibt?</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22847</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22847</guid>
<pubDate>Mon, 21 Aug 2017 13:14:07 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
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