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<title>Forum für die SBV - Anspruch auf eine Aufstockung Arbeitszeit</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Anspruch auf eine Aufstockung Arbeitszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>dann ist der Weg über § 81 SGB IX nicht gangbar.</p>
<p>Denkbar wäre dann lediglich ein Erhöhungsverlangen gem. § 9 TzBfG, falls die Familienpflichten nicht mehr oder zumindest nicht im seinerzeitigen Umfang bestehen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 21 Sep 2017 09:53:59 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Anspruch auf eine Aufstockung Arbeitszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>meine Stellvertretung hatte vor mehreren Jahren aus familiären Gründen die Arbeitszeit verringert.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 21 Sep 2017 08:34:55 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>c.amio</dc:creator>
</item>
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<title>Anspruch auf eine Aufstockung Arbeitszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo zusammen,</p>
</blockquote><p>Hallo,<br />
 </p>
<blockquote><p>Meine Stellvertretung die nachrückt hat aber zur Zeit nur eine Arbeitszeit von 0,5 VK.</p>
</blockquote><p>Aus welchem Grund hat &quot;zur Zeit&quot; die Stellvertretung nur 50% Arbeitszeit ? </p>
<p>Wegen der SBV-Arbeit besteht zwar wie schon dargelegt kein Anspruch auf Erhöhung. <br />
Sollte aber die Arbeitszeit in der Vergangenheit <strong>wegen behinderungsbedingter Auswirkungen iSd § 81 Abs. 5 SGB IX </strong>verringert worden sein, besteht auch grundsätzlich nach Meinung von Düwell (LPK-SGB IX, <em>Düwell</em>, § 81 Rn 207) bei Verbesserung der Leistungsfähigkeit gem. § 81 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX ein Anspruch auf Erhöhung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23001</link>
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<pubDate>Thu, 21 Sep 2017 05:37:33 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anspruch auf eine Aufstockung Arbeitszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>der <strong>AG ist im Recht</strong>!! Der AG muss die Vertrauensperson nur von der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit freistellen. Er muss also <strong>NICHT</strong> wegen der Mandatswahrnehme den Arbeitsvertrag hier aufstocken. Die Mandatswahnahme ist eben nicht die Arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit sondern die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. </p>
<p>Aber es gibt ja auch Stellvertreter die ggf hier eingebunden werden können und ggf auch sollten. Übrigens auch heute schon.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22994</link>
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<pubDate>Mon, 18 Sep 2017 11:12:21 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
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<title>Anspruch auf eine Aufstockung Arbeitszeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich gehe als Schwerbehindertenvertretung ab dem 1.3.2018 in Rente.<br />
Wir haben mehr als 100 Schwerbehinderte MA.<br />
Ich bin seit dem 1.2.2017 voll frei gestellt. Habe aber nur eine Arbeitszeit von<br />
0,8 VK und wollte auch nicht erhöhen. Meine Stellvertretung die nachrückt hat aber zur Zeit nur eine Arbeitszeit von 0,5 VK.<br />
Muss der AG auf Antrag des Nachrücker die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auf die 0,8 VK erhöhen? Sie möchte auch nicht mehr als 0,8 VK arbeiten.<br />
Mir hat man gesagt nein der AG währe dazu nicht verpflichtet den Vertrag abzuändern und die Arbeitszeit zu erhöhen. Das kann ich leider nicht verstehen. Wo doch meiner Ansicht nach auf Antrag ab 100 Schwerbehinderte eine Freistellung von 1 VK notwendig währe.</p>
<p><br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22993</link>
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<pubDate>Mon, 18 Sep 2017 10:49:47 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>c.amio</dc:creator>
</item>
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