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<title>Forum für die SBV - Unentgeltliche Beförderung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Unentgeltliche Beförderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
Ja es sind Dienstgänge.<br />
Danke<br />
ferlui</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23104</link>
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<pubDate>Mon, 16 Oct 2017 09:04:38 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>ferluipear</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unentgeltliche Beförderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>was heißt pendelt? Hat er laut ArbV und Dienstplan zwei Arbeitsstellen/-plätze oder muss er gelegentlich von Ort A zu Ort B auf Anweisung des AG? Also erfolgt das Pendeln im Rahmen von Dienstreisen/ Dienstgängen?</p>
<p>Gibt es im Betrieb eine Regelung zu Dienstreisen/-Gängen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23102</link>
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<pubDate>Mon, 16 Oct 2017 08:17:00 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unentgeltliche Beförderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo nochmal.<br />
Der Arbeitgeber hat verschiedene Dienststellen, manche sind mit der Bahn erreichbar und manche nicht. Und A pendelt dienstlich zwischen den Dienststellen, und nur um dieses Zwischen geht es. Nicht wie er zur Arbeit kommt.<br />
Danke. <br />
Gruß<br />
Ferlui</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23101</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23101</guid>
<pubDate>Mon, 16 Oct 2017 08:06:30 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>ferluipear</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unentgeltliche Beförderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>Ist dem SB-AN das Reisemittel nicht zuzumuten, sind wir ganz grundsätzlich beim Thema leidensgerechter Arbeitsplatz, denn der erschöpft sich nicht im Spezialbürostuhl und der Vertikalmaus.</p>
<p>Mithin ist im Einzelfall zu prüfen, welches Reisemittel diesen Ansprüchen gerecht wird.</p>
<p>------------------<br />
Hallo,<br />
der Punkt ist nicht unbedingt das Verkehrmittel, sondern der Weg dorthin. Und damit ist die Frage beantwortet. Danke.<br />
ferlui</p>
</blockquote><p>So grundsätzlich ist diese Aussage eben nicht zutreffend. Denn wie ein AN zum Arbeitsplatz kommt ist EINZIG seine Sache, auch bei Schwerbehinderten.</p>
<p>Ausnahme bei Schwerbehinderten mit Mz aG ggf eine Parkmöglichkeit. Weiter, wenn ein AG einen AN auf Dienstreise sendet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23099</link>
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<pubDate>Mon, 16 Oct 2017 07:24:15 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unentgeltliche Beförderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ist dem SB-AN das Reisemittel nicht zuzumuten, sind wir ganz grundsätzlich beim Thema leidensgerechter Arbeitsplatz, denn der erschöpft sich nicht im Spezialbürostuhl und der Vertikalmaus.</p>
<p>Mithin ist im Einzelfall zu prüfen, welches Reisemittel diesen Ansprüchen gerecht wird.</p>
<p>------------------<br />
Hallo,<br />
der Punkt ist nicht unbedingt das Verkehrmittel, sondern der Weg dorthin. Und damit ist die Frage beantwortet. Danke.<br />
ferlui</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23098</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23098</guid>
<pubDate>Mon, 16 Oct 2017 06:22:57 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>ferluipear</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unentgeltliche Beförderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,</p>
<p>mal folgendes Problem:<br />
A ist dienstlich für seinen Betrieb unterwegs und nutzt dafür das Auto. A ist mit 80 Grad Schwerbehindert mit Merkzeichen G und besitzt zusätzlich eine Wertmarke. <br />
Kann der Arbeitgeber vorschreiben, dass er diese Wertmarke immer nutzt, auch wenn A schildert, dass A Probleme hat, weite Strecken zu laufen, und an unmöglich Parkplatzfeindlichen Orten den öffentlicher Nahverkehr nimmt, weil der Arbeitgeber dort keinen Parkplatz zur Verfügung stellen kann. Dieses auch nur, wenn der AG für manche seine dienstlichen Reisen keinen Parkplatz stellen kann. <br />
A muss im nächsten Jahr erneut begründen, warum ein erhebliches Interesse an diesen Dienstfahrten für den AG besteht, um 30 Cent statt 20 Cent/km zu erhalten.</p>
</blockquote><p>Hallo ferlui,</p>
<p>ganz ehrlich: deine Frage verstehe ich nicht wirklich, denn sie widerspricht sich imho selbst. Will er nun Auto fahren oder nicht? Wie soll ein AG irgendwo bzw. überall einen Parkplatz stellen?</p>
<p>Ganz grundsätzlich unterliegt die Wahl des Reisemittels dem Weisungsrecht des Arbeitgebers = Direktionsrecht. Wenn der SB-AN sowieso eine Wertmarke hat, ist er auch verpflichtet die zu nutzen und hat kein Recht auf Kostenerstattung. Erzählen muss er das allerdings nicht... Hat er keine Wertmarke und nimmt die Kfz-Steuerregelung in Anspruch kann der AG nicht verlangen das eine Wertmarke erworben wird, nicht mal gegen Kosterstattung weil das die persönlichen Lebensumstände des SB-AN betrifft.</p>
<p>Ist dem SB-AN das Reisemittel nicht zuzumuten, sind wir ganz grundsätzlich beim Thema leidensgerechter Arbeitsplatz, denn der erschöpft sich nicht im Spezialbürostuhl und der Vertikalmaus.</p>
<p>Mithin ist im Einzelfall zu prüfen, welches Reisemittel diesen Ansprüchen gerecht wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23095</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23095</guid>
<pubDate>Fri, 13 Oct 2017 13:20:17 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unentgeltliche Beförderung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>mal folgendes Problem:<br />
A ist dienstlich für seinen Betrieb unterwegs und nutzt dafür das Auto. A ist mit 80 Grad Schwerbehindert mit Merkzeichen G und besitzt zusätzlich eine Wertmarke. <br />
Kann der Arbeitgeber vorschreiben, dass er diese Wertmarke immer nutzt, auch wenn A schildert, dass A Probleme hat, weite Strecken zu laufen, und an unmöglich Parkplatzfeindlichen Orten den öffentlicher Nahverkehr nimmt, weil der Arbeitgeber dort keinen Parkplatz zur Verfügung stellen kann. Dieses auch nur, wenn der AG für manche seine dienstlichen Reisen keinen Parkplatz stellen kann. <br />
A muss im nächsten Jahr erneut begründen, warum ein erhebliches Interesse an diesen Dienstfahrten für den AG besteht, um 30 Cent statt 20 Cent/km zu erhalten.</p>
<p>Lieben Gruß und Danke<br />
ferlui</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23094</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23094</guid>
<pubDate>Fri, 13 Oct 2017 08:57:47 +0000</pubDate>
<category>Hilfsmittel</category><dc:creator>ferluipear</dc:creator>
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