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<title>Forum für die SBV - Höherer GdB bekanntgeben?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Höherer GdB bekanntgeben? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Macht wahrscheinlich nur Sinn, wenn dadurch Vorteile für dich entstehen, wie z. B. mehr Urlaub oder Freistellung von Überstunden. Das gilt aber alles erst bei einem GdB ab 50.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 02 Jan 2018 15:05:31 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Brandenburg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höherer GdB bekanntgeben? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das hier</p>
<blockquote><p><br />
„Nach ärztlicher Einschätzung… einer Änderung mit Auswirkung auf den festgestellten GDB…“</p>
<p>„Es ist daher zu MM/JJJJ eine Nachuntersuchung/Nachprüfung vorgesehen.“</p>
</blockquote><p>
ist keine Befristung im eigentlichen Sinn, da mit der <strong>Nachprüfung</strong> kein wie auch immer geartetes <strong>automatisches</strong> Ablaufdatum des Bescheides verbunden ist. <br />
Nur das wäre eine Befristung iSd § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X.<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__32.html">http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__32.html</a><br />
Und auch die Nachprüfung als solche ist &quot;vorgesehen&quot;, nicht aber zwingend durchzuführen. Bereits die Durchführung der Nachprüfung an sich ist eine Ermessensentscheidung des Versorgungsamtes.<br />
Bei der Nachprüfung handelt es sich um eine Prüfung evtl. Änderung der Verhältnisse bei einem <strong><em>&quot;Verwaltungsakt mit Dauerwirkung&quot;</em></strong> iSd § 48 SGB X<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html">http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html</a></p>
<p><br />
Und selbst wenn eine Nachprüfung eine Herabsetzung ergeben sollte, gibt es dagegen immer noch den Rechtsweg und bis zur Rechtskraft des neuen Bescheides bleibt der alte Bescheid natürlich uneingeschränkt in Kraft und der Ausweis muß entsprechend verlängert werden.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 30 Nov 2017 15:47:29 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höherer GdB bekanntgeben? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Antwort,<br />
in diesem Fall ist allerdings nicht nur der Ausweis befristet, sondern auch der Bescheid. (Bzw. man könnte es so bezeichnen, da eine Nachprüfung ansteht)<br />
Auszug aus der Feststellung:</p>
<p>„Nach ärztlicher Einschätzung… einer Änderung mit Auswirkung auf den festgestellten GDB…“</p>
<p>„Es ist daher zu MM/JJJJ eine Nachuntersuchung/Nachprüfung vorgesehen.“</p>
<p>(ich habe das hier etwas abgekürzt, da ich den Bescheid nicht öffentlich posten werde)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 30 Nov 2017 15:08:18 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>bastianw</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höherer GdB bekanntgeben? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>sofern sich an den arbeitsrechtlich relevanten Umständen nichts ändert, sehe ich keinen Grund, dem AG irgendetwas mitzuteilen.</p>
<p>Befristet war hier wohl der <strong>Ausweis</strong>, da ein <strong>Bescheid</strong> mit wenigen ausdrücklichen Ausnahmen der &quot;Heilungsbewährung&quot; idR unbefristet ist. Wenn sich an der Dauer der Befristung des Ausweises trotz Erhöhung nichts geändert hat (was allerdings ungewöhnlich ist), geht das den AG nichts an.</p>
<p>Und evtl. Steuerfreibeträge sind auch nichts, was den AG zu interessieren hat.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 30 Nov 2017 14:38:20 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höherer GdB bekanntgeben?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, <br />
meine Frage an euch ist, ob ein Betroffener einen Verschlechterungsantrag, bzw. das Resultat daraus (höherer GDB) dem Arbeitgeber bekannt geben sollte.</p>
<p>Konkret: Der AN hat dem AG schon vor langem den GdB 60 mit Befristung bekannt gegeben. Nun wurde der GdB hochgestuft. (neuer Ausweis etc.) Der Zeitraum der Befristung ist gleich geblieben!</p>
<p>Ich denke wenn kein Merkzeichen dazu gekommen ist oder der Zeitraum der Befristung sich ändert, ist es doch egal oder?</p>
<p>Bzw. spielt da die Steuer eine Rolle?</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23249</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23249</guid>
<pubDate>Thu, 30 Nov 2017 13:54:18 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>bastianw</dc:creator>
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