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<title>Forum für die SBV - Freistellung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ja, sorry, stimmt für das Thema Freistellung ist dieser ja anzuwenden!</p>
<p>PS: Eine Abgeltung von Mehrarbeitsstunden mit einer Pauschale könnte rechtlich problematisch sein. So hat das BAG schon einmal entschieden, dass z.B. die oft bei AT-AN angewandte Regelung, dass mit dem Gehalt alle Mehrarbeit abgegolten ist unter bestimmten Konstellationen (hier kommt es auf die Anzahl der Stunden an) nicht statthaft ist.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2374</link>
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<pubDate>Thu, 13 Apr 2006 06:00:27 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard Hackenberg,</p>
<p>erst mal herzlichen Dank für die umfassende Antwort.</p>
<p>Ich möchte jedoch noch anmerken das dem § 95 noch den § 96 Abs 4 gegenübersteht.<br />
Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt,wird die Vertrauensperson auf Ihren Wunsch freigestellt.</p>
<p>PS:Mit der Pauschale für die BR sind alle eventl.anfallende Mehr-, Nacht-,Spät-,Sonn-und Feiertagsarbeitsstunden ggf.anfallende Zuschläge und Zulagen abgegolten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2373</link>
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<pubDate>Thu, 13 Apr 2006 05:48:43 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Ibi 1807</dc:creator>
</item>
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<title>Pauschale (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>.....guck auch mal hier: <a href="http://www.schwbv.de/urteile/177.html">www.schwbv.de/urteile/177.html</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2369</link>
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<pubDate>Wed, 12 Apr 2006 13:24:54 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hier muss man die zu Grunde liegende betriebliche Regelung für diese Pauschale betrachten. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Gleichbehandlung der beiden MA-Vertretungen. Hierzu gibt es auch schon Rechtsprechung.</p>
<p>Wichtig ist also auf Grund welcher Fakten wird die Pauschale gewährt&gt; Ist der gesetzliche Anspruch auf Freistellung die Grundlage (Vollfreistellung oder ggf. auch Teilfreistellung&gt;&gt;) muss man auch hier die gleichen Grundsätze anlegen/beachten.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit ist die den AG durch Fakten zu überzeugen. Also Kosten verursachen (welche gem. der betrieblichen Regelung, durch die Pauschale abgedeckt werden sollen) und diese stets einzeln mit dem AG abrechnen. Dieses verursacht Aufwände welche der AG dann ggf. gerne durch Zahlung einer Pauschale abdecken möchte. </p>
<p>PS: § 95 (1) geht nur noch von 100 Schwbs aus:</p>
<p> ..in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl<br />
Die Zahl 200 ist wichtig für den 1. Stellvertreter<br />
.in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied</p>
<p><br />
Wichtig ist aber, dass dann die Pauschale auch entsprechend eingesetzt/genutzt wird und nicht zur Lohnerhöhung der SchwbV genommen wird. Dieses könnte zu Unverständnis bei den Wählern führen!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2366</link>
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<pubDate>Wed, 12 Apr 2006 12:40:28 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Pauschale wie BR?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin GSBV in einen Unternehmen mit ca.3000 MAs, davon sind ca 170 Kollegen SB bzw GL.<br />
Das Unternehmen hat 4 Standorte in Deutschland.<br />
Es gibt in den jeweiligen standorten jeileis ein BR und SBV und dann eben den GBR und die GSBV.<br />
Der BR und GBR sind nach den gesetzlichen und nach der Betriebsvereinbarung freigestellt.<br />
Die Freigestellten erhalten eine sogenannte Freistellungspauschale.<br />
Der AG lehnt bei mir diese Pauschale mit der Begründung ab das keine 200 SB im Unternehmen beschäftigt sind.</p>
<p>Meine Frage&gt;&gt;</p>
<p>Habe ich Anspruch auf die selbe Pauschale wie meine Kollegen vom BR / GBR &gt;&gt; <br />
Nach SGB IX § 96 Abs 2 müßte das nach meinen Verständniss so sein,oder &gt;&gt;</p>
<p>PS: Ich erledige die aufgabe als GSBV in Fultime.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2365</link>
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<pubDate>Wed, 12 Apr 2006 11:47:27 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>ibi 1807</dc:creator>
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