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<title>Forum für die SBV - Kostenerstattung durch lange Verfahrensdauer</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Kostenerstattung durch lange Verfahrensdauer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,<br />
Danke<br />
Da muß ich auch noch schauen - der Kollege bringt mir seine Unterlagen mal alle zusammen zu mir.<br />
Der hat auch die Antwortschreiben der entsprechenden Ärzte . <br />
Da werde ich die Daten mal abgleichen.<br />
<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /><br />
LG und schönes WE @ all<br />
P.S.: Gibt es noch andere Möglichkeiten?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 23 Mar 2018 11:24:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Andy01</dc:creator>
</item>
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<title>Kostenerstattung durch lange Verfahrensdauer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>frühestens nach Ablauf von 6 Monaten wäre eine Untätigkeitsbeschwerde möglich gewesen.</p>
<p>Allerdings liegen überlange Verfahrensdauern nicht unbedingt nur an den Ämtern. Ich sehe bei gemeinsamer Akteneinsicht mit meinen &quot;Klienten&quot; sehr oft überlange Antwortzeiten von angeschriebenen Ärzten mit zT mehrfacher Mahnung.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 22 Mar 2018 17:23:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Kostenerstattung durch lange Verfahrensdauer</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Erst einmal ein Hallo an alle, <br />
als &quot;Neuangemeldeter&quot; Nutzer dieser Seite, brauche ich ein wenig Hilfe,<br />
da ich trotz intensiven Suchen nichts finde.</p>
<p>Problem: <br />
Ein Kollege von mir hatte im Oktober 2016 eine &quot;Rücken OP&quot;.<br />
Er hatte zu der Zeit einen GdB von 40, Widerspruch war noch in der Entscheidung.<br />
Nach der OP, da nur wenig Besserung, stellte er in 03.2017 einen Folgeantrag.</p>
<p>Dieser wurde nun ( 26.02.2018 ) als Abhilfebescheid entschieden. Nun hat der Kollege einen GdB von 80 mit Merkzeichen G, RÜCKWIRKEND zum 01.01.2017.<br />
Er stellt mir nun die Frage ob es eine Möglichkeit gebe, da er als Nachteilsausgleich den Kostenlosen Nahverkehr wahrnehmen möchte ( Fahrtkosteneinsparung ca. 170 € /monatlich ), Anspruch auf Erstattung hat.<br />
Seiner Ansicht hat die Dienstelle durch Personalnot und schleppende Bearbeitung hier zu lange zur Feststellung gebraucht.<br />
Gibt es da etwas????<br />
Grüße vom &quot;Neuling&quot; aus Hannover</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23710</link>
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<pubDate>Thu, 22 Mar 2018 16:06:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Andy01</dc:creator>
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