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<title>Forum für die SBV - Kosten für vom AG Bescheinigung vom TÜV über Fahrtauglichkeit</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Kosten für vom AG Bescheinigung vom TÜV über Fahrtauglichkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>für derartige Untersuchungen hat der AG grundsätzlich die volle Kostentragungspflicht. Bei Diabetes ist auch keine wie auch immer geartete TÜV-Bescheinigung notwendig, sondern der Betriebsarzt entscheidet selbst nach Untersuchung auf Grundlage der Anlage 4 Nr. 5 zur FeV<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html">http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html</a><br />
über die Eignung. Ein evtl. angeforderter Facharztbericht ist Bestandteil der betriebsärztlichen Untersuchung und ebenfalls vom AG zu bezahlen.</p>
<p>Kann der AN aufgrund der Nachlässigkeit des AGs seine Tätigkeit (vorübergehend) nicht ausüben, dürfte das wahrscheinlich ein &quot;Annahmeverzug&quot; sein und der AN trotzdem Anspruch auf Entgelt haben.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 27 Mar 2018 10:01:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>Kosten für vom AG Bescheinigung vom TÜV über Fahrtauglichkeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>bei einem Kollegen wurde es versäumt ihn rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigungen (Fahrerlaubnis/Vorfeld Flughafen) ihm einen entsprechenden Termin beim med. Dienst zu machen (G25/37).</p>
<p>Nun ist die Erlaubnis abgelaufen und man fordert ihn auf, aufgrund seiner Behinderung (Diabetes) eine <br />
erneute fachärztliche Bescheinigung zu bringen und weiterhin ein Fahrtauglichkeitszeugnis vom TÜV <br />
vorzulegen.</p>
<p>Der Kollege kommt täglich mit dem Auto zur Arbeit und seitens TÜV bisher keine Einschränkungen.<br />
Hätte der AG nicht den Termin vor Ablauf versäumt, würde es wohl hier keine Komplikationen geben.</p>
<p>klar ist natürlich, dass der AG ein Anrecht darauf hat aufgrund der anhänglichen Krankheit hier Vorsorge treffen <br />
zu können.<br />
Meine Frage.......<br />
Langt nicht ein Attest des FA für Diabetes und wenn nicht wer trägt die Kosten für eine solche Bescheinigung<br />
und den zeitlichen Aufwand.<br />
Ohne die Erlaubnis kann der AN seine Tätigkeit auf dem Vorfeld nicht ausüben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23722</link>
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<pubDate>Tue, 27 Mar 2018 06:46:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans</dc:creator>
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