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<title>Forum für die SBV - Ausschreibung für die Tätigkeit im Wahlvorstand</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Ausschreibung für die Tätigkeit im Wahlvorstand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Womax,</p>
<p>in der SchwbVWO steht im §1<br />
(1)spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen im dem Betreib oder der Dienststelle Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.<br />
(2)Ist in dem Betreib oder der Dienststelle keine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, werden der Wahlvorstand und dessen Vorsitzender oder Vorsitzende in einer Versammlung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (Wahlberechtigte) gewählt. Zu dieser Versammlung können drei Wahlberechtigte oder der Betriebs- oder Personalrat einladen.</p>
<p>&quot;Also wird das dein erster Stellvertreter, der nach deinem Ausscheiden nachrückt, in die Hand nehmen müssen.&quot;</p>
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<pubDate>Tue, 03 Apr 2018 12:49:58 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Vertigo</dc:creator>
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<title>Ausschreibung für die Tätigkeit im Wahlvorstand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wenn Du in den nächsten Tagen in Rente gehst, rückt Deine 1. Stellvertretung nach. Du selbst hast dann nichts mehr mit der Bestellung eines WV zu tun.</p>
<p>Und &quot;Bestellung&quot; bedeutet, daß die SBV nach eigenem Ermessen den WV - einschl. der Zuweisung von Vorsitz und ggfs. Stellvertretung alleinverantwortlich bestimmt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 03 Apr 2018 09:17:46 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>Ausschreibung für die Tätigkeit im Wahlvorstand</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Leute, habe eine Frage im Zusammenhang mit der Bestellung des Wahlvorstandes zur SchwbV:</p>
<p>Kann ich als Vertrauensperson eine Ausschreibung für die Tätigkeit im Wahlvorstand vornehmen<br />
oder bin ich als gewählte Vertrauensperson automatisch Vorsitzender des Wahlvorstandes für die Wahl 2018 <br />
und bitte die Kolleginnen und Kollegen um ihre Mitarbeit im neu zu bestellenden Wahlvorstand?<br />
Ich lese in den Bestimmungen nur was von Bestellung des Vorstandes durch den Vorsitzenden. <br />
Ich selbst kann mich aus persönlichen Gründen nicht mehr für die Tätigkeit im Wahlausschuß zur Verfügung stellen<br />
und stehe, da ich im April 2018 in die Rente gehe, für die Wahl der SchwbV auch nicht mehr zur Verfügung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23739</link>
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<pubDate>Tue, 03 Apr 2018 08:50:16 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Womax</dc:creator>
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