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<title>Forum für die SBV - Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das hier</p>
<blockquote><p>Ich wurde ja sagen, da jedermann hat das Recht an diesem Veranstaltung teilzunehmen.</p>
<p>LG</p>
</blockquote><p>
ist völliger Quatsch bar jeglicher Kenntnisse.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 30 May 2018 15:16:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Antwort ergibt sich durch den Titel der Veranstaltung. Es heißt Schwerbehindertenversammlung statt Behindertenversammlung.</p>
<p>Tschüss</p>
<p>Thomas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23907</link>
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<pubDate>Wed, 30 May 2018 05:53:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Thomas-SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wurde ja sagen, da jedermann hat das Recht an diesem Veranstaltung teilzunehmen.</p>
<p>LG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23905</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23905</guid>
<pubDate>Wed, 30 May 2018 05:28:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>buraczek</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p><br />
Der Mitarbeiter hatte vor Monaten ein Wiederspruch eingelegt. Darauf hin hatten wir zusätzliche Informationen beigefügt und eine gründliche Beschreibung über die Krankheiten und Beschwerden.  </p>
</blockquote><p>
Bestimmt gut gemeint, aber leider völlig sinnlos. Bei einer GS müssen von SBV und BR die Möglichkeiten der &quot;Behaltens- und/oder Erlangensalternative&quot; des § 2 Abs. 3 SGB IX möglichst detailliert dargelegt werden. Krankheitsgeschichten interessieren die AA nicht die bohne.</p>
<blockquote><p><br />
Ein anderer Mitarbeiter wurde von 50 GdB auf 30 GdB runtergestuft. Er fragte auch ob er teilnehmen durfte.</p>
</blockquote><p>
Wenn zum Zeitpunkt der Versammlung die Nachwirkungsfrist des § 199 Abs. 1 SGB IX ausgelaufen ist, lautet die Antwort &quot;NEIN&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23782</link>
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<pubDate>Tue, 10 Apr 2018 14:24:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ein anderer Mitarbeiter wurde von 50 GdB auf 30 GdB runtergestuft. Er fragte auch ob er teilnehmen durfte.</p>
</blockquote><p>Für diesen Mitarbeiter ist aber doch, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich ein Gleichstellungsantrag auf den Weg zu bringen. </p>
<p><br />
MfG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23781</link>
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<pubDate>Tue, 10 Apr 2018 08:58:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>mietze_katz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Antwort Wolfgang.<br />
ich rufe ihn dann morgen an und bestehe meinen Fehler. Danach mache ich das förmlich mit einer Email.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 09 Apr 2018 20:19:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Pernille</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hat er eine Gleichstellung beantragt? Läuft noch ein Widerspruchsverfahren gegen den GdB?<br />
Wenn einer dieser Fälle zutrifft, dann ist die Frage, wie Eure Fima mit dem Status &quot;laufendes Antragsverfahren&quot; umgeht? &lt; </p>
</blockquote><p>Der Mitarbeiter hatte vor Monaten ein Wiederspruch eingelegt. Darauf hin hatten wir zusätzliche Informationen beigefügt und eine gründliche Beschreibung über die Krankheiten und Beschwerden.  Der Mitarbeiter hatte dies noch nicht eingereicht. Er hat nur den Wiederspruch eingelegt aber dann keine Informationen nachgeliefert.</p>
<p>Ein anderer Mitarbeiter wurde von 50 GdB auf 30 GdB runtergestuft. Er fragte auch ob er teilnehmen durfte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23779</link>
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<pubDate>Mon, 09 Apr 2018 20:17:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Pernille</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>da (nach meiner Erinnerung) in deinem Betrieb BetrVG gilt, sind auch die allgemeinen Grundsätze des BetrVG anwendbar.<br />
Für die Versammlung der sb AN ist u.a. § 42 BetrVG zu berücksichtigen,<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__42.html">http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__42.html</a><br />
der klar das Prinzip der &quot;Nichtöffentlichkeit&quot; einer Versammlung definiert. Für die Versammlung der sb AN bedeutet dies, daß nur die sb und gleichgestellten AN ein Teilnahmerecht haben (von Ausnahmen wie zB GL, Referenten etc. abgesehen)<br />
Ein AN, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, darf grundsätzlich nicht teilnehmen - auch nicht als &quot;Gast&quot;. Eine wie auch immer geartete &quot;Grauzone&quot; sehe ich da nicht.<br />
Du wirst also den irrtümlich eingeladenen AN wieder förmlich ausladen müssen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23778</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23778</guid>
<pubDate>Mon, 09 Apr 2018 19:59:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Pernille,</p>
<p>ich sehe hier eine rechtliche Grauzone und bräuchte noch ein bischen Hintergrundwissen. <br />
Hat er eine Gleichstellung beantragt? Läuft noch ein Widerspruchsverfahren gegen den GdB?<br />
Wenn einer dieser Fälle zutrifft, dann ist die Frage, wie Eure Fima mit dem Status &quot;laufendes Antragsverfahren&quot; umgeht? Im öffentlichen Dienst in Niedersachsen haben die Beschäftigten während des Antragsverfahrens vorläufig die Rechte der Schwerbehinderten, könnten also auch an der Schwerbehindertenversammlung teilnehmen. <br />
Bei einem Gleichstellungsantrag hat man nach 3 Wochen vorläufig den Kündigungsschutz der Schwerbehinderten, daher könnte man hieraus auch ableiten, dass er auch an der Versammlung teilnehmen kann.</p>
<p>Hat er nur den GdB 30 ohne beantragte Gleichstellung sehe ich hier keine Chance. Wenn die Versammlung noch ein wenig hin ist und ein Gleichstellungsantrag erfolgversprechend wäre, könnte er auch einen Antrag stellen und dann ggf. teilnehmen.</p>
<p>Die andere Frage wäre, ob etwas dagegen spricht, dass er als Gast teilnimmt und die Zeit nacharbeitet, wenn ihn die Themen interessieren. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23777</link>
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<pubDate>Mon, 09 Apr 2018 19:14:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Mitarbeiter hat ein Feststellungsbescheid und hat 30 GdB. Dieser Mitarbeiter hat noch keine Gleichstellung.<br />
Leider habe ich aus Versehen diese Person zu der Schwerbehindertenversammlung, da ich dachte, er hatte schon eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit erhalten. </p>
<p>1) Ist es korrekt, dass er nicht teilnehmen darf? Wenn ja, wie kann ich ihm höflich ausladen?</p>
<p>Eine Andere Frage. In der Schwerbehindertenversammlung möchte ich etwas zu Krankheitsdaten sagen, nämlich dass ich vorhabe, Einsicht zu nehmen, weil ich wissen will ob eine höhere Krankheitsstand bei uns im Unternehmen besteht (als der Landesdurchschnitt). Ich glaube einen klaren Tendenz erkannt zu haben, weil sich die Leute im Outlook-Kalender eintragen. Ist das korrekt, dass die SBV in allgemeine Krankheitsdaten bekommen kann, oder kann das nur der BR? Wenn meine Nase für diese Sache korrekt ist, hat es Konsequenzen für die Schwerbehinderten Mitarbeiter haben: Die Firma ist wahrscheinlich zu dünn besetzt und hat ein zu hohem Krankenstand. Ist meine gegen diesen Hintergrund Vorgehensweise ratsam?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23776</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23776</guid>
<pubDate>Mon, 09 Apr 2018 18:36:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Pernille</dc:creator>
</item>
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