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<title>Forum für die SBV - Gleichstellung eines Beamten dem Entlassung droht</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Gleichstellung eines Beamten dem Entlassung droht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernd,</p>
<p>dieses ist im Grundsatz ein Thema des BBG (Bundesbeamtengesetz). Bei Beamten findet das Kapitel IV des SGB IX (Reglungen zum besonderen Kündigungsschutz) keune Anwendung.</p>
<p>Ja, auch Beamte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Gleichstellung. Es geht bei dem Thema Gleichstellung weiter nicht nur um den besonderen Kündigungsschutz. (siehe auch alles zum Thema Gleichstellung hier auf den Webseiten).</p>
<p>Der besondere Kündigungsschutz besteht bei Anträgen auf Gleichstellung ab Antrag bis zur ggf. erfolgten Ablehnung des Antrages. Hier gilt nicht die Einschränkung wie bei Erstanträgen auf Anerkennung der Schwerbehinderung, hier muss ja ein entsprechender positiver Bescheid vorliegen. Aber, wiederum, das Kapitel IV SGB IX nicht bei Beamten.</p>
<p>Ob in Deinem Falle soferen die Verbeamtung positiv aufgehoben wird, ein sonstiges gültiges Beschäftigungsverhältnis Bestand hat, kann ich leider nicht sagen, ergibt sich ggf. aus dem Beamtenrecht/Bundesbeamtengesetz. Denn ein vor der Verbeamtung bestandenes Angestelltenverhältnis/-Beschäftigungsverhältnis ist ja damals aufgelöst worden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2383</link>
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<pubDate>Tue, 18 Apr 2006 09:54:14 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichstellung eines Beamten dem Entlassung droht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernd.</p>
<p><br />
Wende Dich damit doch zunächst an Deinen Personalrat und an deine örtliche Schwerbehindertenvertretung, um mit ihnen gemeinsam dieses Problem zu betrachten.</p>
<p>Ebenso kannst Du Dich gleichzeitig an die Agentur für Arbeit deines Wohnortes wenden und einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Diese Antragstellung kann man Dir nicht verwehren. In Bezug auf diesen Antrag solltest Du ebenfalls ein Gespräch mit Deiner Schwerbehindertenvertretung führen, da diese ja von der Agentur für Arbeit zu einer Stellungnahme aufgefordert werden wird.</p>
<p>Vergesse auch nicht Deine Gewerkschaft, in der Du Mitglied bist, mit einzubinden.</p>
<p>Gruß</p>
<p>Roland</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2382</link>
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<pubDate>Sun, 16 Apr 2006 17:09:37 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Roland</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichstellung eines Beamten dem Entlassung droht</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser im Forum,</p>
<p>ich bin vor einigen Jahren verbeamtet worden. Nun soll ein Verfahren auf Aberkennung der Verbeamtung gegen mich eröffnet werden. Ich habe vor der Einstellung eine u.a. behinderungsbedingte Depression verschwiegen. Den Fehler habe ich (ohne äußere Not) selber gemeldet.<br />
Ich habe, seitdem ich 18 bin, einen GdB von 30 mit Gleichstellung. Dies resultierte aus einer schweren Hormonstörung, deren Folge erheblicher Kleinwuchs war. Dies ist Gott sei dank vorbei, die schwere Hormonstörung ist aber leider geblieben. Leider steht auf dem Bescheid über die 30 % nur der Kleinwuchs. Die verbliebene Hormonstörung würde wohl einen GdB von 20-40 ergeben. Hinzugekommen sind Depressionen sowie eine schwere Platzangst.<br />
Im Zusammenhang mit der wohl bevorstehenden Beteiligung des Integrationsamtes in Sachen Anfechtung der Beamtung überlege ich, schon jetzt einen Verschlechterungsantrag zu stellen, zumal das Int.-Amt evtl. sowieso auf die so nicht mehr bestehende Behinderung aufmerksam wird. Nach ganz vorsichtigen Schätzungen würde der GdB wohl wiederum so 30-40, max. 50 betragen. Nun meine Frage: Ist es möglich, als Beamter mit drohender Entlassung wohl eine Gleichstellung zu erreichen &gt; Normalerweise sind Beamte ja (zu Recht) von der Gleichstellung ausgeschlossen, da sie nicht kündigungsbedroht sind.</p>
<p>Und noch eine Frage, bleibt der bisher bestehende Kündigungsschutz bei mir bestehen, auch wenn ich jetzt einen Verschlechterungsantrag stelle &gt;</p>
<p>Ich hoffe, einer der Experten hat in diesem schwierigen Fall einen Rat für mich. Vielen Dank !</p>
<p>Bernd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2381</link>
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<pubDate>Sun, 16 Apr 2006 15:42:06 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Bernd</dc:creator>
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