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<title>Forum für die SBV - Kündigung bei Betriesbsschließung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Kündigung bei Betriesbsschließung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich habe hier mal eine kleine Frage. Unser <strong>Betrieb wird demnächst geschlossen</strong>.<br />
Es ist auch noch etwas Zeit (10 Monate). Meine Frage ist aber : wie verhält es sich mit der Kündigung<br />
von Schwerbehinderten/Gleichgestellten wenn der AG mich als SBV nicht informiert.<br />
Im Normalfall sind dann diese Kündigungen unwirksam(BTHG), kann sich dennoch das <br />
Kündigungsdatum nach hinten verschieben wenn der AG erneut Kündigen muss und die<br />
Kündigungsfrist nicht einhalten kann?......also bezahlt zu Hause oder so??</p>
<p>VG Jörg</p>
</blockquote><p>Die Kündigung wird wirksam wenn nicht innerhalb von 3 Wochen dagegen vorgegangen wird.<br />
Also Kündigungsschutzklage dagegen eingereicht wird. </p>
<p>Wenn der Arbeitgeber eine zweite Runde wegen den Kündigungen braucht dann läuft natürlich die Kündigungsfrist von neuem los. Wenn diese über die &quot;Lebensdauer&quot; des Unternehmens hinaus geht wird man dafür dann sicher auch eine Lösung finden. Vielleicht auch schon bei dem Gerichtsprozess der ersten Kündigung. </p>
<p>Wenn dann der Arbeitgeber aber den Betrieb schließt, gehe ich davon aus (und hoffe das) das man sich über einen Sozialplan/Interessenausgleich für die von der Betriebsschließung betroffenen Mitarbeiter unterhält.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24348</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24348</guid>
<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 11:09:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>wurzelkasper</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kündigung bei Betriesbsschließung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich habe hier mal eine kleine Frage. Unser <strong>Betrieb wird demnächst geschlossen</strong>.<br />
Es ist auch noch etwas Zeit (10 Monate). Meine Frage ist aber : wie verhält es sich mit der Kündigung<br />
von Schwerbehinderten/Gleichgestellten wenn der AG mich als SBV nicht informiert.<br />
Im Normalfall sind dann diese Kündigungen unwirksam(BTHG), kann sich dennoch das <br />
Kündigungsdatum nach hinten verschieben wenn der AG erneut Kündigen muss und die<br />
Kündigungsfrist nicht einhalten kann?......also bezahlt zu Hause oder so??</p>
<p>VG Jörg</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24184</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24184</guid>
<pubDate>Tue, 31 Jul 2018 08:30:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Jörg_2908</dc:creator>
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