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<title>Forum für die SBV - Fachliteratur für SBV-Stellvertretungen bei Mehrhäusigkeit</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Fachliteratur für SBV-Stellvertretungen bei Mehrhäusigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Apanatshi,<br />
denke es ist ein Schreibfehler und es wurde die 14. Auflage vom April 2018 bestellt. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
Die 4. Auflage ist antiquarisch und nur im gebrauchten Zustand, dafür preiswert zu bekommen.</p>
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<pubDate>Fri, 03 Aug 2018 12:00:03 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
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<title>Fachliteratur für SBV-Stellvertretungen bei Mehrhäusigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>vielen Dank WoBi für Deine Antwort,<br />
ich habe mich in den Kosten sowieso zurückgehalten. Habe die 4. Auflage des Schwerbehindertenrechts, Basiskommentar von Feldes/Helbig/Krämer/Rehwald/Westermann bestellt, mit dem ich bisher auch immer sehr gut zurecht gekommen bin. Den großen Kommentar von Knittel habe ich nur einmal im SBV-Büro.<br />
Die erstgenannten sind immer gut zu nutzen, wenn man sie in andere Bereiche mitnehmen kann. eine Cd nutzt nur was, wenn alle vor allem bei Außenterminen ein Notebook zur Verfügung haben oder auf ein Laufwerk zugreifen können in den jeweiligen Bereichen. Dies ist aber nicht praktikabel.</p>
<p>Gruß, Andrea</p>
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<pubDate>Fri, 03 Aug 2018 08:52:52 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
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<title>Fachliteratur für SBV-Stellvertretungen bei Mehrhäusigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Apanatshi,<br />
mit einem Exemplar eines Kommentars bin ich nicht zufrieden und auch die laufenden Änderungen sind zu berücksichtigen. Ein mehrfaches Bestellen eines Kommentars in der jeweiligen gleichen Ausgabe ist in meinen Augen nicht allgemein sinnvoll. Auch bei den Kommentaren gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Aufgrund der Änderungen durch das BTHG haben sich viele numerische Änderungen und natürlich auch rechtliche Veränderungen ergeben. Es gibt Bücher und Loseblattsammlungen teilweise mit CD und/oder Onlinezugriff. </p>
<p>Vorschlag: Loseblatt-Standsammlung im SBV-Büro, beinhaltete CD auf Notebook installieren, Kommentar Autor 1 für 1. Stellvertretung. Kommentar Autor 2 für 2. Stellvertretung, Ältere Ausgabe für 3. Stellvertretung.<br />
Will keine Werbung für den einen oder anderen Herausgeber hier machen. Bei größeren Rechtsproblemen fördert der Abgleich der Kommentare gleichzeitig die Kommunikation mit den Stellvertretern. Ein positiver Nebeneffekt.</p>
<p>Die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html">SGB IX Gesetzestexte gibt es im Internet, ggf. als eBook, pdf</a> direkt zu downloaden.</p>
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<pubDate>Fri, 03 Aug 2018 08:23:40 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
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<title>Fachliteratur für SBV-Stellvertretungen bei Mehrhäusigkeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Kollegen,</p>
<p>ich habe neue SGB IX Kommentare bestellt und zwar ein Exemplar für mich, für meine 1. Stellvertretung und für die 2. Stellvertretung.<br />
Wir sind mehrhäusig und verfügen über 2 SBV-Büros (räumliche Entfernung 25 km). Die erste Stellvertretung ist mindestens 2-3 Tage nicht im Haupthaus, sondern in einer anderen Klinik anwesend, zumal sie auch noch das Amt einer freigestellten Betriebsrätin bekleidet. Des Weiteren ist die 3. Stellvertretung selbstverständlich nicht freigestellt sondern in ihrem Arbeitsbereich tätig. Muss diese die Vertretung übernehmen und sich ggf. auch belesen, muss sie jedes Mal das SBV-Büro aufsuchen. Dies ist unnötiger Zeitaufwand. <br />
Kann der Arbeitgeber nun verweigern, den Stellvertretungen ein SGB-Kommentar zu erstellen? In den vergangenen Wahlperioden war dies niemals ein Thema. <br />
Für mich stellt es schon eine 'Behinderung der SBV-Arbeit dar. Da z.B. auch ich öfter das SGB IX mit nach hause nehmen um mich in Ruhe belesen zu können, ist das SGB IX auch nicht im Hauptbüro nicht verfügbar.<br />
Da ich teilzeitbeschäftigt bin mit 32 Std. wöchentlich ist dies immer wieder mal der Fall. Desweiteren nehme ich den Basiskommentar auch häufig mit, wenn ich Aussentermine habe. Zeitgleich kann es dann sein, dass eine Stellvertretung irgendwo einen anderen Termin übernehmen muss und dann wäre kein Gesetz greifbar.<br />
Über eine Antwort wäre ich dankbar, im Forum konnte ich unter der Suchfunktion nichts über den Anspruch bei Stellvertretungen finden, ebenso nicht im neuen SGB IX.<br />
Gruß A.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24190</link>
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<pubDate>Fri, 03 Aug 2018 06:34:44 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
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