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<title>Forum für die SBV - Durchführung der Wahl</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Durchführung der Wahl (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Viola,<br />
was meine Vorschreiber schreiben, ist ja alles richtig. <br />
Leider hast du nicht geschrieben, wann deine Amtszeit endet und welches Wahlverfahren bei euch gilt. Endet deine Amtszeit am 13.10.2018, würdest du eine mandatsfreie Zeit riskieren.<br />
Als ich gewählt wurde, war meine Vorgängerin noch zwei Wochen im Amt und wir hätten dann ja noch locker eine Woche Spielraum gehabt.<br />
Zitat aus meiner Bund Verlag Broschüre Wahl der Schwerbehindertenvertretung (von Nils Bolwig):<br />
<strong>&quot;Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung.<br />
Wenn die Amtszeit der bisherigen SBV in diesem Zeitraum noch nicht beendet ist, beginnt sie mit deren Ablauf.<br />
Die Amtszeit des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin beginnt zeitgleich mit derjenigen der Vertrauensperson und dauert grundsätzlich genauso lange.&quot;<br />
</strong><br />
Liebe Grüße <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 04 Sep 2018 06:01:21 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Vertigo</dc:creator>
</item>
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<title>Durchführung der Wahl (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ist ja hier jetzt nicht der Fall, aber wenn die Amtszeit schon vor dem 8. Oktober endet (bzw. entsprechend später, falls der 1. und evtl. auch der 2. Oktober ein Samstag bzw. Sonntag sein sollte), dann kann eine förmliche Wahl natürlich nicht eine Woche vor dem Amtsende stattfinden, da der Zeitraum für die Regelwahlen zwischen 1. Oktober und 30. November liegt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 13:51:45 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Durchführung der Wahl (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der förmlichen Wahl besteht hier kein Spielraum für einen Wahltermin <strong>nach </strong>Ablauf der Amtszeit, außer die bestehende Schwerbehindertenvertretung und/oder der Wahlvorstand nimmt ihre/seine Verpflichtung aus SchwbVWO nicht ernst.</p>
<p>Förmliche Wahl:<br />
&quot;Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb oder der Dienststelle Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.&quot;<br />
§ 1 Abs. 1 SchwbVWO</p>
<p>&quot;Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten; sie soll innerhalb von sechs Wochen, <strong>spätestens </strong>jedoch eine Woche vor dem Tage stattfinden, an dem die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung abläuft.&quot; <br />
§ 2 Abs. 3 SchwbVWO</p>
<p>bzw. </p>
<p>Vereinfachte Wahl:<br />
&quot;Spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten durch Aushang oder sonst in geeigneter Weise zur Wahlversammlung ein.&quot;<br />
§ 19 Abs. 1 SchwbVWO</p>
<p>Laut Wahlbroschüre der BIH (Seite 62) gibt es zwischen der Einladung zur Wahlversammlung und der Wahlversammlung keine Frist einzuhalten, insofern wäre jetzt die in § 19 genannte Frist entweder nicht als Einladungs- sondern als die Frist zur Durchführung der Wahlversammlung anzusehen, - was jedoch so nicht zu lesen ist -  oder die Wahl kann auch später stattfinden. Eine reguläre Wahlversammlung nach Ablauf der Amtszeit erscheint mir aber sehr fragwürdig zu sein.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 12:29:43 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Durchführung der Wahl (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich persönlich würde keine mandatsfreie Zeit riskieren.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 11:21:46 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>C3PO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Durchführung der Wahl</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
habe folgende Frage:<br />
unsere letzte SBV-Wahl war am 13.10.2014. Wollte die gesamte Wahl etwas nach hinten verschieben.(etwa 1 Woche)<br />
Ist das möglich, weil im Gesetz steht vom 01.10.-30.11. muss gewählt werden. Der 13.10.2018 fällt auch auf ein Wochenende. Ja oder lieber nicht? <br />
Gruß Viola</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24347</link>
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<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 10:56:16 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Viola</dc:creator>
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