<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Urlaub nicht möglich wegen neues IT-System</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Urlaub nicht möglich wegen neues IT-System (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>1.<br />
Natürlich sollte die SBV sofort die Rechte aus § 178 SGB IX einfordern</p>
<p>2.<br />
Der AG sollte sich unbedingt an den BR wenden wegen der zwingenden Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG - der BR muß sich hierzu irgendwie verhalten.</p>
<p>3.<br />
Wenn der BR Gewerkschaftsmitglied ist, sollte er ggfs. sehr wohl auch um Rechtsschutz nachsuchen wegen § 7 Abs. 1 BUrlG. Der AG ist zumindest verpflichtet, ein &quot;Alternativangebot&quot; zur Lage des Urlaubs zu machen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24354</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24354</guid>
<pubDate>Sat, 01 Sep 2018 20:41:59 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Urlaub nicht möglich wegen neues IT-System (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Deine Ausführungen klingen schon sehr nach einer generellen Urlaubssperre über einen nicht unerheblich langen Zeitraum (Einführung im Januar und im April noch keinen Urlaub).<br />
Meine Vorgehensweise wäre in solch einem Fall: <br />
1. Gespräch mit der Personalleitung mit der Frage: Was das soll? So wirst Du vielleicht erfahren, ob wirklich Urlaubssperre sein wird oder ob nur einem Abteilungsleiter der &quot;Arsch auf Grund geht&quot;.<br />
2. Tritt dem Betriebsrat mal in den Arsch! Mitbestimmungsrechte sind eingeräumt um diese auch wahrzunehmen! Ggf. Gewerkschaft einschalten, dass die den BR mal auf Vordermann bringen. <br />
Voraussichtlich wird es ja noch weitere Mitarbeiter treffen, diese könnte man mobilisieren, wenn der BR weiter untätig ist.</p>
<p>Sollte alles nichts helfen, kann man nur sagen: &quot;Die Belegschaft hat nur den BR verdient, den sie sich selbst gewählt hat!&quot;</p>
<p>In diesem Sinne wünsche ich Dir viel Erfolg beim Mobilisieren der Belegschaft, die sollen dem BR buchstäblich die Türe einrennen.</p>
<p>VG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24353</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24353</guid>
<pubDate>Sat, 01 Sep 2018 20:17:28 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>mietze_katz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Urlaub nicht möglich wegen neues IT-System</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein schwerbehinderte MA wollte schon jetzt für April 2019 Urlaub buchen. Er hat sich mit seinen Kollegen abgestimmt und hatte dies in seinem Antrag erwähnt. Es stünde somit nichts dagegen.<br />
Nur erhält er eine Antwort von der Arbeilungsleiter, die wie folgt lautet:</p>
<p>leider können wir diesen Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht genehmigen.<br />
Wir führen im Januar eine neue Software mit neuen Prozessen ein und müssen mehrere Jahresabschlüsse bewältigen. Wie sich das zusammen auswirkt – vor allem auch zeitlicher Natur – können wir heute noch nicht sagen, deshalb kann auch kein Urlaub genehmigt werden</p>
<p>Es klingt dann als ob er bis April kein Urlaub nehmen kann. Außerdem kann man es ja planen, besonders wenn jemand so früh mit dem Antrag kommt.</p>
<p>Wie geht hier die SBV am besten vor?</p>
<p>Hintergrund: Die SBV hat vor einem Monat schon einen Konflikt mit dem Vorgesetzten gehabt wegen einer beabsichtigten Änderungskündigung. Das konnte die SBV abwimmeln. Ungerne würde ich 'schon wieder' den Konflikt aufnehmen, aber mache das wenn es der beste Weg ist (die zwei Sachen haben nicht miteinander zu tun)</p>
<p>Der BR könnte ich einbinden. Da habe ich die Erfahrung gemacht, dass sie sehr zurückhaltend sind und sich nicht richtig trauen, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. Monatsgespräche werden nicht geführt, weil 'als solche können wir dem Geschäftsführer nicht kaufen. Wir brauchen einen anderen Anlass' - so ein Kommentar beschreibt die Situation gut.</p>
<p>Der MA befindet sich weiterhin in einem BEM. Sollen wir es dort erwähnen? Da ist sein Vorgesetzte da.</p>
<p>Der MA ist auch Mitglied bei der Gewerkschaft. Soll er sich bei denen melden?</p>
<p>Wo stehen schwerbehinderte Menschen in der 'Rangordnung' bei der Urlaubsplanung?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24350</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24350</guid>
<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 11:56:52 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Pernille</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
