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<title>Forum für die SBV - Outlook-Abmeldung bei Krankengeld</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sandmolch!</p>
<p>Die Ausübung eines gesetzlichen Mandates ist grundsätzlich unabhängig von der Sozialgesetzgebung inkl. Arbeitszeitvorschriften. Einzig die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften verweigern dennoch im Schadensfall den Leistungsfall. Der Arbeitgeber / Dienstherr kann selbst nichts dagegen tun. Das ist z. B. regelmäßig der Fall, wenn E-Stellentermine länger als zehn Stunden dauern.</p>
<p>Hendrik hat alles gesagt.</p>
<p>Die SBV erklärt von Amtswegen ob sie im Krankheitsfall in der Ausübung des Amtes gehindert ist. Das kann bei einem Beinbruch durchaus anders sein als wenn beide Arme gebrochen sind. Eine Rechtsberatung der SBV braucht nicht mit oder durch Personal- oder Betriebsrat begründet werden. Das SGB IX ist einfach eine andere Galaxie als das BetrVG. oder Personalvertretungsgesetz. Die Personalunion korreliert ohne kausalen Zusammenhang.</p>
<p>Die HR Managerin könnte jetzt mit falscher Begründung richtig gehandelt haben. Es muss geklärt werden, ob die SBV im Rahmen einer Betriebsvereinbarung dem Betriebsrat gleichgestellt für Mandatstätigkeit Telearbeit [Homeoffice] in Anspruch nehmen kann oder allgemein als Arbeitnehmer[in]. Die HR Managerin könnte darauf bestehen, dass durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wo ich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt bin, ich auch zuhause nicht arbeite. Wenn ich als SBV gegenüber dem Arbeitgeber nicht ausdrücklich erkläre, dass ich das Amt weiterhin ausübe, kann er davon ausgehen, dass die AU gilt. Eine Abwesenheitsnotiz oder Weiterleitung reicht nicht aus.</p>
<p>Wenn ich aber als SBV meine Mandatsfähigkeit mit Hilfe vom Homeoffice [dass im Rahmen einer BV etc. möglich ist] erkläre, hat der Arbeitgeber keine Wahlmöglichkeit selbständig Stellvertreter als Ansprechpartner zu bestimmen. Durch meine Erklärung weiß er sehr wohl, woran er ist. Der Arbeitgeber könnte dies auch wegen dem Outlook auch nicht mit Datenschutz begründen, denn das gilt auch für allen andern Fälle ebenso.</p>
<p>Zur Moderation empfehle ich so schnell wie möglich das Integrationsamt einzuschalten. Sollte dies scheitern oder nicht zustande kommen, empfehle ich Hendrik so schnell wie möglich zu folgen. Allerdings hat das BAG höchstrichterlich festgestellt, dass wegen dem kollektiven Arbeitsrechtscharakters von SBV, die Arbeitsgerichte zuständig sind, selbst für den öffentlichen Dienst. In diesem Fall also ein Fachanwalt für Arbeitsrecht des Vertrauens aufsuchen. Entsprechende Empfehlungen gibt es bei den Bezirksstellen der zuständigen Gewerkschaften.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24448</link>
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<pubDate>Tue, 11 Sep 2018 21:53:38 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Hr.Rautenberg</dc:creator>
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<title>Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke, hilft mir weiter. Mal schauen, wie sie reagieren.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 14:37:22 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Sandmolch</dc:creator>
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<title>Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo miteinander,</p>
<p>ergänzend dazu: BAG, NZA 85, 367<br />
Tenor: Die Arbeitsunfähigkeit eines Betriebsratsmitglieds kann zur zeitweisen Verhinderung führen, sie muss es aber nicht. Das BAG hat allerdings auch die Tendenz vertreten (ohne diese Frage jedoch entscheiden zu müssen), dass die Arbeitsunfähigkeit auch eine Amtsunfähigkeit indiziert - die seitens der/des Beschäftigten widerlegt werden muss.</p>
<p>Der Schuss kann allerdings auch nach hinten losgehen, wenn die Arbeitstätigkeit wesensverwandt mit dem SBV-Amt wäre. Dann stünden Arbeits- und Amtsunfähigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 14:05:38 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>MatthiasNRW</dc:creator>
</item>
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<title>Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Sandmolch,</p>
<p>im neuen § 177 Absatz 1 steht nur noch : &quot;.... und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt.&quot; <br />
Von Abwesenheit ist seit dem 01.01.2017 nicht mehr die Rede.</p>
<p>Solange Du Dich nicht für verhindert erklärst, bist Du im Amt, mit allen Rechten, auch Zugriffsrechten. </p>
<p>Ich würde folgendes vorschlagen:</p>
<p>1. Teil diesen § dem Arbeitgeber mit, erkläre, dass Du Dich nicht für verhindert erklärt hast. <br />
2. Sollte dieser nicht einverstanden sein, fass - wenn möglich mit dem Betriebsrat abgestimmt - aber auch alleine ist möglich, den Beschluss, dass Du dem Arbeitgeber unter Kostentragung desselben mitteilst, in dieser Angelegenheit einen Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. <br />
Alternativ kannst du, wenn Du in einer Gewerkschaft bist, auch diese wegen Rechtsbeistand anfragen. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 11:40:17 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
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<title>Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die GL beruft sich natürlich auf Verhinderung meinerseits und meint, entweder immer als SBV oder niemals. Allerdings ist halt teilweise auch der Stellvertreter nicht im Hause und dann ist gar keine SBV erreichbar. </p>
<p>Vertretung bei Verhinderung: Der Stellvertreter vertritt die Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder bei Wahrnehmung anderer Aufgaben (§ 94 Abs.1 SGB IX). Verhinderung liegt zum Beispiel vor, wenn die Schwerbehindertenvertretung abwesend ist (z.B. Urlaub, Krankheit, Kur, Dienstreise usw. oder auch bei persönlichen Angelegenheiten)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 09:13:10 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Sandmolch</dc:creator>
</item>
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<title>Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Habe lediglich eine Abwesenheitsnotiz eingestellt und gebeten alle Schreiben an den offiziellen SBV-Verteiler zu senden und nicht nur an mich persönlich, damit gewährleistet ist, dass die Nachrichten gelesen werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24381</link>
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<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 08:20:31 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Sandmolch</dc:creator>
</item>
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<title>Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin,<br />
meiner Ansicht nach ist es maßgeblich, ob Du dich für verhindert erklärt hast, oder nicht. Wenn Du das nicht getan hast, bist Du trotz Arbeitsunfähigkeit/Krankheit im Amt. Bedeutet, daß die abgeschnittenen Kommunikationswege eine Behinderung im Amt darstellen würden. (§179 Abs. 2 SGB IX)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24380</link>
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<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 07:24:13 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>C3PO</dc:creator>
</item>
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<title>Outlook-Abmeldung bei Krankengeld</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe: Ich bin seit Mai langzeit erkrankt (Krankengeld) und das wird sich mit Kur voraussichtlich auch noch bis Anfang nächsten Jahres ziehen.<br />
Ich bin die Vertrauensfrau und reguläres BR-Mitglied und werde mich im November auch wieder zur Wahl stellen.<br />
Es gibt noch einen Stellvertreter, welcher allerdings auch sehr häufig durch Urlaub und Krankheit abwesend ist und sich ansonsten auch nicht gerade vor Arbeitseifer für die SBV überschlägt.<br />
Viele der schwerbehinderten Kollegen, bzw. der Kollegen, die sich in irgendwelchen Antragsverfahren befinden, wenden sich deshalb direkt an mich und mittlerweile geht es gesundheitlich auch so gut, dass ich helfen kann.<br />
Problem: Ich könnte alles von zuhause per Outlook erledigen. Allerdings hat die GL meinen Outlook-Zugang komplett gesperrt, was bei uns mit Erreichen des Krankengeldes generell üblich ist.<br />
Begründung: Mündlich teilte die HR-Managerin mit, man habe darüber gesprochen und könne den Zugriff erst wieder frei geben, wenn ich für die SBV-Aufgaben wieder vollumfänglich zur Verfügung stehe, da die GL sonst nicht wüsste, wer aktueller Ansprechpartner sei. <br />
Abwesenheitsnotiz ist eingestellt.<br />
Logisch kann ich die Begründung aushebeln aber meine <strong>Frage ist, gibt es Paragraphen</strong>, die ich hier anwenden kann. Ich verliere ja nicht meine Ämter, wenn ich krank bin, werde von der GL aber von allen Informationen abgeschnitten.<br />
Vielen Dank im voraus<br />
Annegret</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24379</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24379</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 06:59:24 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Sandmolch</dc:creator>
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