<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Anzeige einer Reise bei der Behörde</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Anzeige einer Reise bei der Behörde (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Opolus!</p>
<p>Der Begriff &quot;Anzeigen&quot; ist i. S. des SGB IX rechtlich bei den Bußgeldvorschriften definiert. Angezeigt werden grundsätzlich nur Delikte [Ordnungswidrigkeit, Straftaten, Verbrechen]. Das scheint bei Euch eher ein Behördensingsang zu sein. Gemäß § 179 (2) SGB IX seid ihr entsprechend dem bei Euch gültigen Personalvertretungsgesetz zur Durchführung der gesetzlichen Aufgaben nach § 178 SGB IX nicht zu behindern. Die SBV dokumentiert als Beschluss [Rechtsakt] ihr Willensbekundung, dass zur Durchführung des gesetzlichen Aufgaben der Besuch der REHACARE erforderlich ist. Der Beschluss ist logischerweise dem Dienstherrn mitzuteilen. Die damit verbundene Kostenübernahme ist der Rechtsgleichstellung des SBV mit anderen gesetzlichen Interessenvertretern nach 179 (3) SGB IX zwingend, die im Übrigen nach Gesetz auch nichts anzeigen oder sonst wie genehmigen oder erbetteln.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24430</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24430</guid>
<pubDate>Tue, 11 Sep 2018 17:03:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hr.Rautenberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anzeige einer Reise bei der Behörde (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Hendrik1,</p>
<p>danke für die ausführliche Antwort. Das hilft mir viel weiter! Top!</p>
<p>Viele Grüße,<br />
Opolus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24397</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24397</guid>
<pubDate>Fri, 07 Sep 2018 04:57:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Opolus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anzeige einer Reise bei der Behörde (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Opolus,</p>
<p>Dienstreisen muss man dem Arbeitgeber (meinst Du wahrscheinlich mit Behörde) anzeigen und die Freistellung und Kostenübernahme beantragen. <br />
Hierzu gilt 179,8 SGB IX: Die durch die Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber, für öffentliche Arbeitgeber gelten die Kostenregelungen für Personalvertretungen entsprechend. Das gleiche gilt für die durch die Teilnahme der stellvertretenden Mitglieder an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Absatz 4 Satz 3 entstehenden Kosten.&quot;<br />
Hinzu kommt § 179,4  Satz 3, der oben schon genannt wurde: &quot;Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme der Vertrauensperson und ......... weiteren stellvertretenden Mitglieds, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.&quot;</p>
<p>Zu deutsch: Wenn bei Euch (bei Behörde vermute ich öffentlicher Dienst) der Personarat für Kongresse etc. Freistellung und Kostentragung beantragen muss, müsst ihr das entsprechend auch. Bei wichtigen Kenntnissen darf der AG dies nicht verhindern, da er Euch in Eurer Arbeit nicht behindern darf.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24393</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24393</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 13:48:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anzeige einer Reise bei der Behörde (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, ich hatte mich nicht ganz richtig ausgedrückt. Hier der korrigierte Text: </p>
<p>&quot;auf welchen Paragraph in dem Sozialgesetzbuch IX kann ich mich berufen, wenn ich eine Anzeige bei meiner Behörde wegen einer Reise mit der Bahn zur Messe &quot;Rehacare&quot; machen möchte? Früher konnte man sich auf § 95, heute auf § 178 SGB IX berufen. Aber aus diesen Texten geht es gar nicht hervor, dass man wegen einer Reise bei meiner Behörde anzeigen muss.&quot; </p>
<p>Das heißt im Klartext, wenn man zu einer Fortbildung oder zu einer Veranstaltung möchte, muss man vorher die Reise bei der zuständigen Behörde anzeigen, wo man gerade als SBV arbeitet, da sonst keine Kostenübernahme erfolgen kann. Darum geht es mir.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24392</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24392</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 13:23:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Opolus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anzeige einer Reise bei der Behörde (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, ich verstehe die Frage nicht .Welche Behörde ?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24391</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24391</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 13:16:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>ciralifan</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anzeige einer Reise bei der Behörde</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>auf welchen Paragraph in dem Sozialgesetzbuch IX kann ich mich berufen, wenn ich eine Anzeige bei der Behörde wegen einer Reise mit der Bahn zur Messe &quot;Rehacare&quot; machen möchte? Früher konnte man sich auf § 95, heute auf § 178 SGB IX berufen. Aber aus diesen Texten geht es gar nicht hervor, dass man wegen einer Reise bei der Behörde anzeigen muss. </p>
<p>Kann mir bitte einer weiterhelfen? Danke!</p>
<p>Gruß<br />
Opolus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24390</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24390</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 12:44:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Opolus</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
