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<title>Forum für die SBV - Wahlvorstandsvorsitz der eine Änderungskündigung bekam</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Wahlvorstandsvorsitz der eine Änderungskündigung bekam (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, zu den Bestimmtheitsanforderungen von Anderungskündigungen siehe <a href="https://dejure.org/2017,5924">BAG</a>, Urteil vom 26.01.2017 – 2 AZR 68/16</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
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<pubDate>Fri, 14 Sep 2018 14:08:24 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
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<title>Wahlvorstandsvorsitz der eine Änderungskündigung bekam (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Pernille!</p>
<p>Es geht beides. Allerdings greift der mögliche Kündigungsschutz nur im zweiten Fall, da die Kündigung zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht ausgesprochen sein darf [§ 15 (3) KSchG]. Aber der Arbeitgeber behält aus dem gleichen Absatz ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Vielleicht spielt dies aber für den Wahlvorstand keine Rolle, weil die Änderungskündigungen ein internes Personalkarusell bedeuten, und alle innerhalb des Betriebes bleiben.</p>
<p>Für eine mit einer Versetzung verbundene Änderungskündigung z B. Versetzung in eine Außenstelle könnte ja die Entfernung eine organisatorische Rolle spielen, die für laufende Arbeit des Wahlvorstandes wichtig ist. Das sollte schon abgewogen werden. Wenn die Wunschbesetzung eines dreiköpfigen Wahlvorstand abgesichert werden soll, auch wenn laufende Kündigungsschutzverfahren die Änderung vielleicht hemmen, wäre es überlegenswert auch drei Nachrücker[innen] zu bestellen.</p>
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<pubDate>Fri, 14 Sep 2018 00:01:53 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hr.Rautenberg</dc:creator>
</item>
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<title>Wahlvorstandsvorsitz der eine Änderungskündigung bekam (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wieso soll das nicht gehen ?<br />
Eine Änderungskündigung beendet doch nicht das Arbeitsverhältnis.<br />
Und demjenigen, dem eine Änderungskündigung nur angedroht wurde, schützt Du durch die Berufung in den WV für eine gewisse Zeit zusätzlich.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 13 Sep 2018 13:47:44 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>Wahlvorstandsvorsitz der eine Änderungskündigung bekam</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebes SBV-Team</p>
<p>ich möchte demnächst ein Wahlvorstand berufen.</p>
<p>Als Wahlvorstandssitztender möchte ich eine Person, die eine Änderungskündigung bekommen hat und individualrechtlich vorgeht. Geht das? Er hatte schon den ersten Termin vor Gericht. Er ist gesund sprich nicht behindert.</p>
<p>Als Wahlvorstandsmitglied möchte ich einen Schwerbehindertenmensch, der mit einer Änderungskündigung bedroht wurde. </p>
<p>Geht das? <br />
Ich möchte sie haben auf Grund deren Kenntnisse: Sie arbeiten sehr akkurat und könnten eine Wahl gut organisieren.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24489</link>
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<pubDate>Thu, 13 Sep 2018 13:38:50 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Pernille</dc:creator>
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