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<title>Forum für die SBV - Heilbarer Mange oder unheilbarer Mangell?</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Heilbarer Mange oder unheilbarer Mangell? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einer Feststellung von unheilbaren Mängeln würde ich den Wahlvorschlag nicht zurückgeben, sondern höchstens eine Kopie, denn das Original gehört doch mit dem entsprechenden Beschluss der Feststellung der Ungültigkeit zu den Wahlunterlagen.</p>
<p>Bei einem heilbaren Mangel würde ich mir auf jeden Fall eine Kopie fertigen, um nicht später in Beweisnot zu kommen, wenn weitergehende Änderungen am Original stattfinden. Ich wüsste aber keinen vernünftigen Grund, weshalb dies jemand tun sollte, außer um dadurch unbemerkt einen ungültigen Wahlvorschlag unterzuschieben, mit dem man später die Wahl anfechten will, falls die nicht so gelaufen ist, wie man es sich gewünscht hätte. <br />
Das erscheint mir aber selbst etwas paranoid. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 17 Sep 2018 14:15:29 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
</item>
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<title>Heilbarer Mange oder unheilbarer Mangell? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die Antworten. </p>
<p>Der WV hat heute Morgen beschlossen, dass die abgegeben Liste unheilbare Mängel enthält. Der Kandidat hatte dann einen 2. Wahlvorschlag - ebenfalls mit unheilbaren Mängeln behaftet - abgeben und danach auf eine weitere Einreichung verzichtet. </p>
<p>Grüße,         boschuma</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 17 Sep 2018 10:57:55 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>boschuma</dc:creator>
</item>
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<title>Heilbarer Mange oder unheilbarer Mangell? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Cebulon hat natürlich recht, ich habe mich da etwas unsauber ausgedrückt.</p>
<p>Neben der Prüfung der einzelnen Unterschriften einer Vorschlagsliste hat der WV auch immer zu prüfen, ob die Vorschlagsliste insgesamt den einschlägigen Kriterien und Anforderungen entspricht. Dazu gehört dann auch, daß es für die Unterschreibenden unzweifelhaft erkennbar ist, wen sie für was unterstützen. Ist das nicht erkennbar, dann kann das auch nicht &quot;geheilt&quot; werden.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 17 Sep 2018 10:54:07 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Heilbarer Mangel oder unheilbarer Mangel? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Er darf doch nicht einfach noch seinen Namen auf die Liste (mit den schon getätigten Stützunterschriften) nachträglich schreiben, oder?</p>
</blockquote><p>Hallo, dieses darf er nicht! Dazu ist Vertreter des Wahlvorschlags und auch sonst niemand befugt. Wenn durch bloße Auslegung nicht feststellbar, dass Wahlvorschlag korrekt, dann wäre da wohl eher abzulehnen.</p>
<blockquote><p>Aus den o.g. Auflistungen würde ich mir selbst die Antwort gegen, dass die Vorschlagsliste heilbar ist.</p>
</blockquote><p>Das würde übersetzt heißen: nachbesserungsfähig Aber was sollte hier denn nachgebessert werden?</p>
<p>Nebenbei: Das ist ein offensichtlicher Fehler, der wohl sehr leicht vermeidbar gewesen wäre. Ein sehr erfahrener und ausgefuchster Referent hat mal in einem Wahlseminar den Tipp gegeben:</p>
<p>Wenn einer zu ihnen ins Büro kommt, um seinen Wahlvorschlag abzugeben, dann sollten sie den zuerst mal &quot;bremsen&quot; und den Vorschlag kurz überfliegen und auf offensichtliche und formale Mängel schauen, <strong>bevor</strong> sie den Eingangsvermerk auf den Vorschlag machen und nicht umgekehrt! Damit konnte schon manchen vielversprechenden Kandidaten geholfen werden, die den Vorschlag (nachdem ja noch nicht offiziell eingereicht) gleich wieder mitgenommen haben und ihn später dann korrekt und dankbar wieder einreichten.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24507</link>
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<pubDate>Sun, 16 Sep 2018 22:50:34 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Heilbarer Mange oder unheilbarer Mangell? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der WV muss morgen einen Beschluss fassen.</p>
<p>Gesetzt den Fall es sei ein heilbarer Mangel, wie muss der WV weiter vorgehen? Bekommt der Einreicher die Liste zurück und darf diese korrigieren (ich frage mich allerdings wie)? Oder muss er binnen 3 Tagen eine neue korrekte Liste bringen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24506</link>
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<pubDate>Sun, 16 Sep 2018 13:21:07 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>boschuma</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Heilbarer Mange oder unheilbarer Mangell? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ohne Ansicht der jeweiligen Dokumente wirst du hier kaum eine belastbare Antwort bekommen.</p>
<p>Aus meiner Sicht wäre eine Unterschriftenliste, aus der nicht eindeutig hervorgeht, für was (Kandidat/in <strong>und </strong>Amt) die Unterzeichnenden unterschrieben haben, unheilbar ungültig.</p>
<p>Aus Deiner Beschreibung wird aber nicht ganz klar, ob das der Fall war.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24505</link>
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<pubDate>Sun, 16 Sep 2018 12:01:13 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Heilbarer Mange oder unheilbarer Mangell?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zusammen, </p>
<p>es wurde eine Liste mit Stützunterschriften beim WV abgegeben, auf der komplett der Name des Kandidaten fehlte. Er hatte sich als Vertrauensperson beworben - dies war aus der Zustimmungserklärung zu ersehen. Auf der Wahlvorschlagsliste war dies nicht zu sehen. </p>
<p>Folgendes habe ich gefunden:</p>
<p>    Heilbare Mängel:<br />
    -Rücknahme von Stützunterschrift nach Aufforderung durch WVS wegen mehrerer Stützunterschriften auf <br />
     verschiedenen Listen<br />
    -Nicht ausreichende Anzahl Stützunterschriften wegen Rücknahme oder Streichung; im Falle des §8 Abs.1 Nr.3 <br />
     kann fehlende Stützunterschrift innerhalb der Frist ergänzt werden<br />
    -Fehlende Angaben zu Bewerbern<br />
    -Fehlende Zustimmung von Bewerbern  </p>
<p>Unheilbare Mängel:<br />
    -Einreichung nicht fristgerecht<br />
    -Keine erkennbare Reihenfolge der Bewerber<br />
    -Erforderliche Zahl Stützunterschriften nicht erreicht<br />
    -Einbringung durch nicht wahlberechtigten Beschäftigten<br />
    -Nicht wählbarer Bewerber auf Vorschlagsliste (hier darf der WVS nicht streichen, es sein denn, der Bewerber <br />
     scheidet nach Einreichung und Ablauf der Frist aus dem Betrieb aus oder verstirbt)<br />
    -Fehlende feste Verbindung von Vorschlagsliste und Stützunterschriften<br />
    -Änderung durch einen Teil der Unterstützer ohne Einverständnis der Übrigen<br />
    -Sammlung von Stützunterschriften durch Leitenden </p>
<p>Aus den o.g. Auflistungen würde ich mir selbst die Antwort gegen, dass die Vorschlagsliste heilbar ist. Nun meine Frage dazu: </p>
<p>Muss ich (WV) dem Einreicher der Liste (der erste Unterschreiber auf der Vorschlagsliste = wahrscheinlich auch der Kandidat) seine Liste zurückgeben oder behält der WV die Liste und sie muss innerhalb von 3 Tagen neu und korrekt vorgelegt werden? </p>
<p>Ansonsten noch eine Frage: <br />
Wenn ich die Liste wieder zurückgebe, wie kann der Kandidat die Liste korrigieren? Er darf doch nicht einfach noch seinen Namen auf die Liste (mit den schon getätigten Stützunterschriften) nachträglich schreiben, oder? </p>
<p>Ich bitte um Hilfe! </p>
<p>Vielen Dank und liebe Grüße,                            Boschuma</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24504</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24504</guid>
<pubDate>Sun, 16 Sep 2018 11:30:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>boschuma</dc:creator>
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