<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Re: Ist die SBV autonom gegenüber dem BR</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Re: Ist die SBV autonom gegenüber dem BR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, Frau Kollegin,<br />
zu den Aufgaben und Rechten der <br />
Schwerbehindertenvertretung darf ich u.a. auch auf die <br />
hierzu erfolgte Veröffentlichung von ORR Gerhard <br />
Zeller, Bundesministerium fü Arbeit und Sozialordnung <br />
verweisen, die in der Zeitschrift Behindertenrecht <br />
1997, Heft 2 S. 29 ff. veröffentlicht wurde.<br />
MfG<br />
Manfred Braun</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=258</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=258</guid>
<pubDate>Mon, 22 Dec 2003 14:08:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Manfred Braun</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Ist die SBV autonom gegenüber dem BR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ursula,</p>
<p>ja Du hast recht. Die SchwbV ist outonom und nuss ihre <br />
Entscheidungen weder vor dem BR rechtfertigen noch von <br />
diesem genehmigen lassen. Sie hat vielmehr die gleiche <br />
Rechtsstellung wie der BR. Die Vertrauensperson der <br />
Schwb ist dm BR-Vorsitzenden rechtlich gleichgestellt.<br />
Falls Du Fortbildungen benötigst, muss die SchwbV <br />
(also eigentlich die Vertrauensperson der Schwb) die <br />
Notwendigkeit feststellen und einen entsprechenden <br />
Beschluss fassen.</p>
<p>Sinnvoll ist in einem solchen Falle folgende <br />
Vorgehensweisen. Die SchwbV schreibt den AG an und <br />
teilt diesem mit, dass für die Tätigkeit als SchwbV <br />
eine Fortbildung notwendig ist. Weiter sollte man dem <br />
AG mitteilen um welche Fortbildung es sich handelt, <br />
wer diese anbietet und die Zeit und Kosten dieser <br />
Maßnahme. Der AG hat so die Möglichkeit diese im <br />
Vorfeld zu beanstanden, kommt vom AG keinen Einwand, <br />
so würde ich dann die Anmeldung vornehmen. Hat der AG <br />
Einwände sollten diese einverständlich geklärt werden. <br />
Sollte der AG sich generell negativ zu den <br />
Fortbildungsmaßnahmen äußern, wende Dich an das <br />
zuständige Integrationsamt um bitte um Unterstützung. <br />
Hier würde dann ggf. eine Klage vor dem Arbeitsgericht <br />
notwendig werden. Hier müsste sich dann die SchwbV <br />
Rechtsberatung/-beistand holen. Die Kosten hierfür <br />
hätte der AG zu tragen.</p>
<p>Also zum schluss nochmals die Anmerkung: Der BR oder <br />
BR-Vorsitzenden hat der SchwbV nicht zu <br />
sagen/vorzuschreiben.</p>
<p>Bernhard</p>
<p>Das alles findest Du auch im SGB IX §§ 95 und 96</p>
<p>PS: Besorgt euch sofern ihr noch keinen habt einen <br />
guten Kommentar zum SGB IX (z.B. den Knittel) Anfang <br />
2004 soll auch ein Kommentar von Cramer herauskommen. <br />
Die Kosten hierfür hat der AG zu tragen. Weiter <br />
empfehle ich die Zeitschrift &quot;Behindertenrecht&quot; zu <br />
abbonieren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=248</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=248</guid>
<pubDate>Wed, 03 Dec 2003 20:46:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ist die SBV autonom gegenüber dem BR</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe SBV Kollegen. Seit dem 24.10.2003 bin ich 1. <br />
Stellbvertreterin der Verptrauensperson von der SBV. <br />
Von ihm wurde mir eine Vollmacht gegeben alle <br />
Angelegenheit alleine zu bearbeiten. Außrdem bin ich <br />
im Betriebsrat.<br />
Jetzt gibt es einige BR Mitglieder die meinen die SBV <br />
ist nicht autonom und ich muss die SSBV Seminare die <br />
ich besuchen will durch einen Beschluss vom BR <br />
Gremium genehmigen lassen. Ist dies richtig. Ich <br />
hatte in einer ifb Broschüre gelesen, daß die SBV <br />
atonom ist und kein Teil vom Betriebsrat sondern eine <br />
eigene Istitution ist - und dass wir nur eng mit dem <br />
Betriebsrat zusammen arbeiten müssen - daher <br />
benötigen wir keine Genehmigung vom Betriebsrat, wenn <br />
wir auf ein SBV Seminar  gehen wollen. Wer kann mir <br />
in dieser Angelegenheit weiter helfen, denn  ich <br />
hatte ein Seminar bei unserer Geschäftsleitung <br />
beantragt und daraufhin meinten einige Mitglieder des <br />
Betriebsrates, dass ich nicht dazu befugt bin. Wer <br />
kann mir sagen, wo ich verbindliche Gesetzestexte <br />
finden kann, die besagen, daß die SBV autonom ist und <br />
nicht ein Teil des Betriebsrates.<br />
Vielen Dank für Eure Unterstützung. Oder eine e-mail.<br />
ursula von Oertzen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=246</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=246</guid>
<pubDate>Wed, 03 Dec 2003 19:42:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Ursula von Oertzen</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
