<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - AGG kann so umgangen werden?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>AGG kann so umgangen werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Letzter Absatz ... sehr interessant! Habe dazu nichts gefunden. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
<p>LG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24945</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24945</guid>
<pubDate>Sun, 04 Nov 2018 21:55:26 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Katharina Schwarzenborn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>AGG kann so umgangen werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Gibt es denn Urteile, bei denen es genau um solche Fälle ging (heimliche Anforderungen ...) und der nichteingeladene Schwerbehinderte (deutlich) mehr als 3 Monatsgehälter erhalten hat?</p>
</blockquote><p>Hallo,  habe <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=24933">hier</a> nichts von &quot;mehr als drei Monate&quot; Entschädigung geschrieben, vielmehr bis zu drei Monatsgehälter. Sofern es jedoch hier um einen Schadensersatz geht, sieht die Sache anders aus. ABER: Da ist wohl u.a. Grundvoraussetzung, dass die sb Bewerberin den <strong>vollen Nachweis</strong> erbringt, dass sie die Bestgeeignete ist nach Eignung und Befähigung und fachlicher Leistung. Ein solcher Beweis wird ihr in aller Regel kaum gelingen.</p>
<p>Aber selbst dann, wenn im Einzelfall  ein solcher Nachweis mal gelingen sollte, so heißt das nicht automatisch Schadensersatz. Denn wenn ein sb Bewerber etwa schon einen gleich hoch dotierten Dauerarbeitsplatz hat, entsteht ihm ja nicht ohne Weiteres ein finanzieller Schaden.</p>
<blockquote><p>Solche Anfragen laufen doch ins Leere, da diese Organe &quot;innere Organe&quot; sind und Externen auch keine Auskünfte geben müssen.</p>
</blockquote><p>So ganz pauschal kann man das auch nicht sagen, da &quot;externe&quot; Bewerber ja als Beschäftigte gelten in gewisser Weise. Ich meine, das in diesem Forum mal gelesen zu haben.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24941</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24941</guid>
<pubDate>Sun, 04 Nov 2018 11:41:12 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>AGG kann so umgangen werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Hendrik,</p>
<p>hast natürlich Recht. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Was ich selbst noch nicht so ganz verstanden habe, wenn man nach dem AGG ja 3 Bruttomonatsgehälter einklagen kann, darüber hinaus aber auch eine deutlich höhere Summe an Schadenersatz, aufgrund welcher Rechtgrundlage denn? Hab da im AGG oder SGB und den Protokollerklärungen und Randziffern bisher nichts gefunden.</p>
<p>LG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24939</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24939</guid>
<pubDate>Sat, 03 Nov 2018 12:24:37 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Katharina Schwarzenborn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>AGG kann so umgangen werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Katharina,</p>
<p>umgeschuht wird eine Kehre daraus.<br />
Nicht der Bewerber, sondern der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht. Der Arbeitgeber muss laut Gesetz die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich nach Eingang über die Bewerbung eines Schwerbehinderten informieren. </p>
<p>Dieses gilt auch unabhängig davon, ob er diese/n für geeignet hält, oder nicht, weil das Wort geeignet in diesem § fehlt.</p>
<p>Daher muss er auch dem Gericht beweisen, dass er seine Pflicht der Beteiligung der SBV erfüllt hat. Dem Gericht steht es selbstverständlich frei, dieses zu verifizieren, wenn der Arbeitgeber z.B. dieses nicht schriftlich belegen kann und behauptet der Informationspflicht mündlich nachgekommen zu sein.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24938</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24938</guid>
<pubDate>Sat, 03 Nov 2018 11:20:19 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>AGG kann so umgangen werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>danke. Man lernt nie aus! <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Gibt es denn Urteile, bei denen es genau um solche Fälle ging (heimliche Anforderungen ...) und der nichteingeladene Schwerbehinderte (deutlich) mehr, als 3 Monatsgehälter erhalten hat?</p>
<p>Bzgl. PR und SBV heißt das aber, der nichteingeladene schwerbehinderte Bewerber müsste beweisen können, dass diese Organe nicht konkret seiner Person unterrichtet worden sind? Wie stellt dieser das an? Solche Anfragen laufen doch ins Leere, da diese Organe ja &quot;innere Organe&quot; sind und Externen auch keine Auskünfte geben müssen. Der Arbeitsrichter müsste also auf Hinweis vom Bewerber Personen dieser Organe vorladen?</p>
<p>LG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24936</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24936</guid>
<pubDate>Fri, 02 Nov 2018 15:40:29 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Katharina Schwarzenborn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>AGG kann so umgangen werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Meinem Verständnis nach, kann der Schwerbehinderte keine Entschädigungszahlung vor dem Arbeitsgericht einklagen, da eben der AG belegen kann, dass es nicht an der Schwerbehinderung lag, sondern an &quot;heimlichen&quot; nicht erfüllten Anforderungen ... Richtig?</p>
</blockquote><p>Hallo, nicht richtig, sondern intransparent bzw. diskriminierend. Denn die Dienststelle muss sich nach ständiger <a href="https://www.schwbv.de/forum/?id=24753">Rechtsprechung</a> an ihrer eigenen Stellenausschreibung festhalten lassen, was dort steht. Daran ist sie dann gebunden. Sie darf nicht nachträglich irgendwelche neue Anforderungen aus dem Hut zaubern und diese nachschieben. Das hätte sie sich früher einfallen lassen müssen. Damit kann sie sich nicht &quot;rausschummeln&quot; beim Arbeitsgericht. Und die Arbeitsrichter werden da deutliche Worte finden für solche Rechtsbrüche und für seine Schutzbehauptung. Sollte er zudem die SBV und Personalrat nicht unterrichtet haben, dann würde das Arbeitsgericht über eine deutlich höhere Entschädigung nachzudenken haben von maximal bis zu drei Monatsgehälter.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24933</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24933</guid>
<pubDate>Fri, 02 Nov 2018 14:00:17 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>AGG kann so umgangen werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo JB,</p>
<p>ich antworte Dir mal direkt und hoffe, dass andere auch meinen Kommentar lesen und bitte vielleicht auch antworten.</p>
<p>Wenn ich richtig verstanden habe:</p>
<p>- Stellenausschreibung<br />
- Bewerbung durch Schwerbehinderten<br />
- Anforderungen aus der Anzeige vollumfänglich erfüllt<br />
- dennoch keine Einladung zu einem VG<br />
- AG sagt, dass die Nichteinladung NICHT aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt ist, sondern weil der schwerbehinderte Bewerber &quot;heimliche&quot; Anforderungen, die nicht in der Anzeige standen, nicht erfüllt hat</p>
<p>Hier steige ich mal ein. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Meinem Verständnis nach, kann der Schwerbehinderte keine Entschädigungszahlung vor dem Arbeitsgericht einklagen, da eben der AG belegen kann, dass es nicht an der Schwerbehinderung lag, sondern an &quot;heimlichen&quot; nicht erfüllten Anforderungen, sondern er kann Schadensersatz einklagen. Richtig? Aber auf welcher Rechtsgrundlage und vor welchem Gericht?</p>
<p>LG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24932</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24932</guid>
<pubDate>Fri, 02 Nov 2018 12:58:57 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Katharina Schwarzenborn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gut oder böse? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
genau so ist das AGG zu lesen und wird so angewendet. In Verbindung mit Artikel 33 GG kann dann sogar ein Einstellungsanspruch ggf. durchgesetzt werden.  Unkenntnis der Gesetzlage schützt nicht vor Strafe. Die Handlung seiner Beschäftigten hat sich der Dienstherr anrechnen zu lassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24786</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24786</guid>
<pubDate>Fri, 19 Oct 2018 06:53:20 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gut oder böse? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ohnmöglich ist immer Möglich. Dein Arbeitgeber scheint etwas komisch aufgestellt zu sein. Zum Glück müssen solche AGs mit Überraschungen rechnen. Dein AG will es ja wohl nicht anders, daher wünsche ich den Bewerber viel Glück, insbesondere wenn er auf seine Rechte aufmerksam macht.</p>
<p>Tschüss</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24784</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24784</guid>
<pubDate>Fri, 19 Oct 2018 05:57:20 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Thomas-SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gut oder böse? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wie ist &quot;wenn der Nachweis einer Einstellung nicht möglich ist&quot; genau zu verstehen? </p>
<p>Kann der schwerbehinderte NICHT beweisen, dass der AG diesen eingestellt hätte, dann max. 3 und wenn er beweisen kann, dass der AG diesen eingestellt hätte, dann mehr als 3?</p>
<p>Letzteres ist doch unmöglich, oder!?</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24782</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24782</guid>
<pubDate>Thu, 18 Oct 2018 14:44:50 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Jimmy Bondi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gut oder böse? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
im Absatz 1 zu Absatz 2 im Paragraph 15 AGG und den Voraussetzungen bzw. rechtlichen Anforderungen. Die Begrenzung auf 3 Bruttomonatsgehälter gilt nur, wenn der Nachweis einer Einstellung nicht möglich ist. Schadensersatz  ist nicht begrenzt.<br />
Auch eine AGG-Klage kann für Arbeitgeber teuer Geld kosten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24780</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24780</guid>
<pubDate>Thu, 18 Oct 2018 13:44:59 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gut oder böse? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>sind es denn überhaupt Steuergelder? Wenn nein, was denn?</p>
<p>Wo liegen denn Unterschiede zwischen Entschädigung und Schadenersatz?</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24769</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24769</guid>
<pubDate>Thu, 18 Oct 2018 08:13:01 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Jimmy Bondi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gut oder böse? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
dies liegt in der richterlichen Unabhängigkeit der entscheidenden Kammer und den gesetzlichen Vorgaben. Wobei weder 2 noch 3 Bruttogehälter eine wirksame Abschreckung für öffentliche Arbeitgeber darstellen.  Aber gerne Argumentiert wird, dass es sich hier um Steuergelder handelt und deshalb das Strafmaß im unteren Bereich, wenn überhaupt,  anzusetzen sei.<br />
Hier muss zwischen Entschädigung und Schadensersatz zusätzlich unterschieden werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24766</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24766</guid>
<pubDate>Thu, 18 Oct 2018 06:03:01 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Offenes Wort zu Deinem Thread (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verdacht, dass Du die Interessen des AG so vertrittst kommt mir auch so auf, erst recht seit Deinem letzten Beitrag. Bitte vervollständige Dein Profil! Denn das Forum steht eigentlich den SBV'en zur Verfügung!</p>
<p>Bist Du eine SBV? Ja oder Nein würde uns reichen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24764</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24764</guid>
<pubDate>Thu, 18 Oct 2018 05:04:05 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Mister M</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gut oder böse? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Interessanter Ansatz!</p>
<p>Ich habe inzwischen mal nach passenden Urteilen gesucht, z. B. auf dejure, aber keine gefunden. Vielleicht gibt es tatsächlich noch kein solches Urteil, was diessm fiktiven Fall entspricht!?</p>
<p>Was mir aber in den gefundenen Urteilen aufgefallen ist, dass es wohl bei der Zahlung der Entschädigungszahlungen auf den Schweregrad/Verschuldungsgrad des Arbeitgebers ankommt. Leicht wäre z. B. ein Bruttogehalt, drei schwer. Aber wie definiert man leicht und schwer? Und wer definiert das überhaupt? Ich habe ein paar Fälle gefunden, da wurde in dem einen Fall ein Brutto zugesprochen und in einem anderen Fall zwei Brutto, obwohl die Fälle, zumindest für mich sehr gleich waren. Wobei ich natürlich dazu sagen muss, dass ich kein Jurist bin und vielleicht ist mir was entgangen auf den ja doch sehr vielen Seiten mit sehr viel Text solcher Urteile!? Der Arbeitgeber könnte ja immer sagen, dass es doch nur ein leichter/kleiner Fehler gewesen ist. Aber wie könnte und müsste im vorliegenden fiktiven Fall der Arbeitnehmer argumentieren, um auf einen schwereren Fehler hinweisen zu können, als nur leicht?</p>
<p>Leicht wäre z. B., wie ich jetzt gelesen und für mich verstanden habe, wenn man erst eine Absage erteilt, dann den Fehler bemerkt und dann nachträglich einlädt.</p>
<p>Mind. miittelschwer bis schwer müsste es ja dann aber sein, wenn gegen ein BAG-Urteil verstoßen wurde. Es keine Einladung gab, weil man sich nicht an die eigene Stellenanzeige gehalten hat und nur die eingeladen hat, die man einladen wollte, aber nicht musste!?</p>
<p>Gibt es eine Skala bzgl. dieser &quot;Verschuldungsskala&quot;?</p>
<p>Oder kennt ihr doch bitte solche passenden Urteile oder zumindest ähnliche?</p>
<p>Danke.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24763</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24763</guid>
<pubDate>Thu, 18 Oct 2018 03:40:34 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Jimmy Bondi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gut oder böse? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es wäre jetzt nichts verwerfliches daran ein AG-Vertreter zu sein und es wäre auch nicht kriminell sich hier als ein solcher zu informieren. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Im Endeffekt sind es allein die Arbeitgeber, die mit ihren Ideen und ihrer Geschäftstüchtigkeit die Arbeitsplätze und somit auch potentielle Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen schaffen, selbst wenn da meist rein egoistische Interessen zugrunde liegen mögen<br />
Der Staat regelt zwar recht gerne die sozialen Verpflichtungen von Bürgern und Arbeitgebern, aber für sich selbst als Arbeitgeber macht er dann ja auch gerne Ausnahmen,  z.B. zahlt er für seine Beamten nicht in die Sozialkassen ein, einfach weil es ihm viel günstiger kommt dies nicht zu tun, oder sucht wie in diesem Thread ebenfalls nach für ihn einfachen Wegen.<br />
Somit ist es doch für die Privatwirtschaft auch legitim ihre soziale Verantwortung und den ganzen damit verbundenen bürokratischen Aufwand möglichst auf ein Mindestmaß zu reduzieren!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24762</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24762</guid>
<pubDate>Wed, 17 Oct 2018 15:09:12 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>SFliege</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Offenes Wort zu Deinem Thread (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>tut mir Leid, ich wollte keinen falschen Verdacht aufkommen lassen.</p>
<p>Ich wollte einfach nur nochmal nachfragen, ob das von mir gemeinte Urteil eben so eins ist, was das bestätigt!</p>
<p>Ich bin auf keinen Fall ein AG-Vertreter!!! </p>
<p>Grüße</p>
<p>JB</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24757</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24757</guid>
<pubDate>Tue, 16 Oct 2018 15:04:30 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Jimmy Bondi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Offenes Wort zu Deinem Thread (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Jimmy,</p>
<p>genau dieses von Dir verlinkte höchstrichterliche Urteil bestätigt die Meinung und Rechtsprechung, die wir alle hier zitiert haben.<br />
Warum beharrst Du darauf, dass es andere Gründe geben kann, um eine/n Schwerbehinderte/n nicht einzuladen.<br />
In dem von Dir verlinkten Urteil handelt es sich genau um die höchstrichterliche Entscheidung, dass beim öffentlichen Arbeitgeber ein Schwerbehinderte/r einzuladen ist, wenn die Eignung nicht offensichtlich fehlt. Es bestätigt die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld von 2700 Euro. <br />
Was also willst Du mit dem Thread erreichen?<br />
Suchst Du für den Arbeitgeber Gründe, nicht einzuladen, ohne sich rechtlich angreifbar zu machen, oder bist Du eine SBV, die ihre Rechte für die Beschäftigten geltend machen will und suchst dafür Hilfestellung?<br />
Oder bist Du gar kein Interessenvertreter, sondern ein Arbeitgebervertreter, der hier Argumente für seine Meinung sucht? <br />
Da Du auf unsere Beiträge gar nicht eingehst, sondern immer wieder nebulös von anderen Urteilen sprichst, dass der Arbeitgeber, wenn er nachweisen kann, dass er den Schwerbehinderten nicht diskriminiert hat, nicht einladen muss, obwohl hier laut Deiner Schilderung der Schwerbehinderte die Ausschreibungskriterien erfüllt und Prof. Düwell, ehemaliger Richter am Bundessozialgericht, der diesen Teil des Nomos Kommentars geschrieben hat, in seinen Einlassungen deutlich unsere Meinung bestätigt, dass dann einzuladen ist und somit eine Diskriminierung vorliegt, was auch das von Dir zitierte Gerichtsurteil bestätigt, regt sich bei mir der Verdacht, dass Du nach Hilfestellungen suchst, die der Arbeitgebersicht Rechnung tragen.</p>
<p>Damit kam bei mir auch die Frage auf, ob Du ggf. ein Arbeitgebervertreter bist.</p>
<p>Sollte ich Dir Unrecht tun, bitte ich um Entschuldigung.  </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
<p>PS: <br />
<strong>Wenn der Fall vorliegt, dass die Ausschreibungskriterien erfüllt sind, muss der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einladen und kann sich mit keinem Urteil herausreden. </strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24756</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24756</guid>
<pubDate>Tue, 16 Oct 2018 13:40:07 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>AGG kann so umgangen werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Und zu diesen Rechtsprechungen gehört u. a. auch</p>
<p><a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&amp;Datum=16.02.2012&amp;Aktenzeichen=8%20AZR%20697%2F10">https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&amp;Datum=16.02.2012&amp;Aktenzeichen=8%20AZR%20697%2F10</a></p>
<p>?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24755</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24755</guid>
<pubDate>Tue, 16 Oct 2018 13:15:41 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Jimmy Bondi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>AGG kann so umgangen werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn der AG beweisen kann, dass keine Diskriminierung nach dem AGG vorliegt?</p>
</blockquote><p>Hallo, kann er nicht! Wie sollte denn Arbeitgeber das beweisen? Beweislage ist, dass nichts von weiteren zwingenden Voraussetzungen in der Stellenausschreibung stand. Das ist urkundlich belegt durch die Stellenausschreibung. Das sollte allemal reichen. Nur das zählt nach ständiger <a href="https://dejure.org/dienste/lex/SGB_IX_a.F./81/1.html"><strong>BAG</strong></a>-Rechtspr. zur Verfahrensdiskriminierung nach § 81 Abs. 2 SGB IX a.F. Weiterer Gründe bedarf es nicht. Siehe auch die <a href="https://dejure.org/dienste/lex/SGB_IX_a.F./82/1.html"><strong>BAG</strong></a>-Rechtspr. zum § 82 SGB IX a.F.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24753</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24753</guid>
<pubDate>Tue, 16 Oct 2018 11:40:13 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
